GZ_Tristach_2020_09

Sept. 2020 GR-Beschlüsse 3 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 09.07.2020 Der Gemeinderat hat gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101 einstimmig beschlossen, den vom Planer Raumgis Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 08.07.2020, mit der Planungsnummer 732-2020-00001, über dieÄnderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach im Bereich der Gp. 300 KG Tris- tach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzule- gen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein- de Tristach vor: Umwidmung Teilfläche Gp. 300, KG Tristach (rund 4.661 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstel- le § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst (die- ser Beschluss wird jedoch nur rechtswirk- sam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtig- ten Person oder Stelle abgegeben wird). Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, gemeinsam mit der Stadt- gemeinde Lienz bei der Bezirkshaupt- mannschaft Lienz die Verordnung einer Verkehrsregelung für den Bereich des Peggetzsteges gem. dem verkehrstechni- schen Gutachten des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Hirschuber und Einsiedler OG, 6060 Hall in Tirol, vom 17.04.2020 anzuregen. Der ggst. Steg soll zum Be- fahren auch mit Motorfahrrädern unter Vorgabe einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h freigegeben werden. Dem erwähnten Gutachten ist u.a. zu entneh- men: „ Unter Beachtung der verkehrs- geographischen Lage des Peggetzste- ges, des sehr geringen Aufkommens an Fuß- und Radverkehrs, der spezifischen umwegbedingten Risikosituation von jungen LenkerInnen von Motorfahrrä- dern, der sehr guten Sichtverhältnisse in Längsrichtung zur frühzeitigen Wahr- nehmung anderer Verkehrsteilnehmer erscheint eine Freigabe der Brücke zum Befahren auch mit Motorfahrrädern un- ter Vorgabe einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ohne nachteilige Auswir- kungen auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs möglich. “ Aufgrund des § 43, Abs. 1, lit. b, Zi. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m. § 20, Abs. 2a StVO und § 94d, Zi. 4 StVO hat der Gemeinderat einstimmig die Verordnung einer Geschwindigkeits- begrenzung von 30 km/h („Zone 30“) für die Gemeindestraßen Seebachstraße und Dorfstraße (einschließlich der Er- schließungsstraßen im Siedlungsgebiet südl. des Gemeindeparks „Tratte“) und die abzweigenden gleichnamigen öffent- lichen Straßen sowie die Anordnung der Verkehrszeichen „ZONENBESCHRÄN- KUNG“ (§ 52 Abs. 11a StVO) und „ENDE EINER ZONENBESCHRÄNKUNG“ (§ 52 Abs. 11b StVO) beschlossen. Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, für den Ankauf einer zur Realisierung einer geplanten Ver- kehrsinsel im Bereich der östlichen Orts- einfahrt Tristach erforderlichen Grund- stücksteilfläche aus der Gp. 977, KG Tristach (Eigentümerin: R.k. Pfarrpfründe St. Laurentius, Tristach) einen Betrag in Höhe von max. € 2.000,-- zur Verfügung zu stellen. Der Einfahrtsbereich des in die Gp. 977, KG Tristach, führenden, neu an- zulegenden Weges soll ausgehend von der Lavanter Straße im Trichterbereich (die ersten ca. 3 bis 4 m) asphaltiert werden. Für den restlichen Bereich der insgesamt ca. 12 m langen Zufahrt soll – mit Zu- stimmung des Pfarrkirchenrates - vorerst Asphaltgranulat aufgebracht werden. Weiters hat der Gemeinderat eine Zusage zum langfristigen Erhalt der ggst. Zufahrt abgegeben. Im Falle einer Siedlungsent- wicklung im ggst. Bereich ist der zur Er- richtung von Verkehrsflächen erforderliche Grund kostenlos an die Gemeinde abzu- treten und ist die Gemeinde dann auch in der Pflicht, entsprechend asphaltierte Erschließungswege zu errichten. Es wurde mehrheitlich beschlos- sen, dass sich die Gemeinde Tristach auf Grund bestimmter, im Gemeinderat eingehend debattierter Umstände (u.a. gute Infrastruktur des gemeindeeigenen Recyclinghofes, vermehrtes regionales Verkehrsaufkommen bei Anlieferung in die Peggetz) nicht an dem geplanten „Regionalen Altstoffsammelzentrum“ in Lienz/Peggetz beteiligen wird. Insgesamt wird die Errichtung des in Rede stehen- den Altstoffsammelzentrums seitens des Gemeinderates Tristach jedoch positiv ge- sehen und begrüßt. Der Gemeinderat hat den einstimmi- gen Beschluss gefasst, die Betonarbeiten für die Altstoffsammelstelle im Bereich Westseite Gemeindezentrum Tristach (beim Eingang zur Küche der „Dorfstube“) an den Bestbieter, die Fa. HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. lt. Ange- bot vom 18.05.2020 über € 7.925,47 zu vergeben. Der Gemeinderat hat den einstimmi- gen Grundsatzbeschluss gefasst, für das Schuljahr 2020/21 eine schulische Ta- gesbetreuung an der Volksschule Tristach zu organisieren und anzubieten. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Frau Michieli Alessandra, 9900 Lienz, für das Schuljahr 2020/21 als Schulassistentin in der Volksschule Tristach wie gehabt bzw. nach Maßgabe der Inhalte des bisherigen Dienstvertrages wieder zu beschäftigten. Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, Frau Meyer Eva-Carina, BA, 9900 Lienz, für das Kin- dergartenjahr 2020/21 wie gehabt bzw. nach Maßgabe der Inhalte des bisherigen Dienstvertrages als Pädagogische Fach- kraft im Kindergarten der Gemeinde Tris- tach wieder zu beschäftigen. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, die Stelle einer Pädagogi- Glasfaser-Anschluss-Scheck Förderung für private LWL-Anschlüsse vom Land Tirol https://tinyurl.com/LWL-Foerderung

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