GZ_Nussdorf-Debant_2020_09

September 2020 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 97. Ausgabe 38 HEIZKOSTENZUSCHUSS 2020/21 Das Land Tirol gewährt auch für die kommende Heizperiode 2020/21 einen einmaligen Heiz- kostenzuschuss in Höhe von € 250,-- (pro Haushalt). Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid-Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 100,-- pro Haushalt gewährt. Der Gesamtzuschuss beträgt somit € 350,-- . Ansuchen dafür können ab sofort bis 30. No- vember 2020 im Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservice) gestellt werden. PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage , die im vergangenen Jahr einen Heizkostenzuschuss erhalten ha- ben, müssen heuer keinen Antrag stellen! Diesem Personenkreis wird ohne Antragstellung der Heizkostenzuschuss von der zuständigen Landesstelle überwiesen. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: - alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: - BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen - BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen Für die Antragstellung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: € 950,00 pro Monat für alleinstehende Personen € 1.500,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 240,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 170,00 pro Monat zusätzlich für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 520,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 350,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen: - alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: - Pflegegeldbezüge - Familienbeihilfen - Wohn- und Mietzinsbeihilfe - Einkommen (wie z.B. Lehrlingsentschädigungen) minderjähriger Kinder im gemeinsamen Haushalt - Witwengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz - Beschädigtengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz - Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz - erhöhte Ausgleichszulagenbezüge bzw. in Abzug zu bringen: - zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: - Monatlicher Einkommensnachweis aller Familienmitglieder (aktueller Pensionsbescheid, aktueller Lohn- oder Ge- haltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS, ÖGK, Unterhalt, Alimente) - Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

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