GZ_Nussdorf-Debant_2020_09

September 2020 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 97. Ausgabe 37 der Marktgemeinde Nußdorf-Debant Das Tiroler KINDERGELD PLUS Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen. Förderungen werden für Kinder gewährt, welche vor dem 2. September des Förderzeitraumes das 2. bzw. 3. Lebens- jahr vollendet haben Geburtsdatum 02.09.2016 - 01.09.2018 Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderwerber/in ist die erziehungsberechtigte Person, die die Familienbeihilfe bezieht und bei der das Kind im ge- meinsamen Haushalt lebt. Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden. Das Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Nettohaushaltseinkommens) darf die in der Richt- linie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Personenanzahl Einkommensgrenze „I“ Einkommensgrenze „II“ 2 € 1.600,-- € 1.900,-- 3 € 2.100,-- € 2.400,-- 4 € 2.500,-- € 2.800,-- 5 € 2.900,-- € 3.200,-- jedes weitere Kind € 400,-- € 400,-- Höhe der Förderung Die Höhe der Förderung beträgt a € 500,-- unterhalb der Einkommensgrenze „I“ a € 300,-- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ Förderzeitraum 01.07.2020 – 30.06.2021 Covid-19 - Sonderregelung Um auf Covid-19 bedingte unvorhersehbare Änderungen der Lebenssituationen von Familien zu reagieren, werden im Rahmen einer Sonderregelung aktuelle, krisenbedingte Einkommensverluste berücksichtigt. Dadurch ist gewähr- leistet, dass auch Personen förderfähig werden, deren Haushaltseinkommen im Vorjahr die Einkommensgrenze für die Förderungen überschritten hat. Diese Sonderregelung gilt ab 15.03.2020 und ist auf die Dauer des Covid-19 bedingten Einkommensverlustes be- schränkt. Anträge sind im Förderzeitraum (01.07.2020 bis 30.06.2021) mittels Online-Formular einzubringen. DemAntrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen. Infos bzw. Online-Anträge finden Sie im Internet (Homepage des Landes Tirol): https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/kindergeldplus/ Finanzielle Hilfe für Familien aus dem Corona-Familienhärteausgleichsfonds Für Familien mit Kindern, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gibt es aus dem Corona-Familienhärteausgleichsfonds Unterstützung. Nähere Infos, Richtlinien bzw. das Online-Formular finden Sie im Internet www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich

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