GZ_Tristach_2019_12

4 GR-Beschlüsse Dez. 2019 schwindigkeitsbeschränkung für folgen- de Straßen bzw. Bereiche einzuholen: Neues Siedlungsgebiet südl. der Tratte, Straße vom Haus Lavanter Str. 30 (Pich- ler) bis Dorfstr. 18 (Mitterhofer) sowie Verbindungsweg zwischen Haus La- vanter Str. 40 (Linder) und Dorfstr. 25 (Rauchenbichler/Amort). Damit würde im gesamten Ortsgebiet Tristach eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gelten (ausgenommen Lavanter Landesstraße L318). Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, zur Frage der zukünftigen Verkehrsregelung über den Peggetz-Steg ein verkehrstechnisches Gutachten ein- zuholen. Darin soll die Frage geklärt werden, welche Verkehrsregelung über den Drausteg empfohlen werden kann bzw. soll gutachterlich beurteilt werden, ob die Zulassung einspuriger KFZ in Ver- bindung mit einer 10 km/h Geschwin- digkeitsbeschränkung aus verkehrstech- nischer Sicht vertretbar ist. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, die Stelle eines zweiten, voll- beschäftigten Gemeindearbeiters zum ehestmöglichen Eintritt auszuschreiben. Seit geraumer Zeit kann beobachtet werden, dass der bis dato beschäftig- te MR-Leasingarbeiter regelmäßig an- nähernd vollbeschäftigt im Einsatz ist, die diesbezügl. Personalkosten folglich entsprechend über jenen eines regulären (vollbeschäftigten) Gemeindearbeiters liegen. Der Gemeinderat hat nachträglich mehrheitlich beschlossen, ein neues Gemeinde-Transportfahrzeug der Marke IVECO von der Fa. Iveco Austria GmbH, 1231 Wien (Servicepartner: Raiffeisen- genossenschaft Osttirol reg. Gen.m.b.H in Lienz) um € 37.200,-- anzuschaffen. In letzter Zeit häuften sich die Reparatu- ren an der 23 Jahre alten VW-Pritsche. Der Reparaturaufwand für eine positive §57a-Begutachtung („Pickerl“) hätte den Zeitwert des Fahrzeuges überstie- gen. Wirtschaftlich betrachtet war eine neuerliche Reparatur des Fahrzeuges nicht mehr rentabel und so musste man sich kurzfristig um eine Alternative um- schauen. Entsprechende Offerte wurden eingeholt und hat sich der Gemeindevor- stand nach deren Prüfung für das IVE- CO-Fahrzeug ausgesprochen. Der Abschluss einer Versicherung „Breit- bandinfrastruktur (inkl. Grabarbeiten)“ bei der TIROLER Versicherung wurde einstimmig beschlossen (Jahresprämie € 819,66, Höchstentschädigungssum- me: € 250.000,--). Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das 2019 im Gemeinde- wald angefallene Schadholz an die Fa. Liebenberger, 9990 Nußdorf-Debant (Durchschnittspreis € 65,82/fm) und das Brennholz an die Regionalenergie Osttirol reg. Gen.m.b.H. 9900 Lienz ( € 37,--/fm) zu verkaufen (Betragsanga- ben exkl. 13 % MwSt.). Die Gemeinde Tristach ist Mitglied beim Klima-Bündnis. Seit mehreren Wo- chen brennt es im Amazonasregenwald, über 500 indigene Völker sind dadurch in unmittelbarer Gefahr. Einem Aufruf des Klima-Bündnis folgend, hat der Ge- meinderat die Ratifizierung folgender Unterstützungserklärung einstimmig beschlossen: „Wir, die Mitgliedskom- munen des Klima-Bündnis: • Bekräf- tigen die Forderung der COICA für die Einigkeit und Solidarität aller indigenen Völker von Abya Yala und der Welt, den Völkermord und Ökozid, zu verurtei- len und zu beenden. • Unterstreichen die Unterstützung unserer indigenen Partner im Amazonasbecken, vertre- ten von der COICA. Die Anerkennung ihrer Landrechte ist eine grundlegen- de Bedingung für die Sicherung ihres Rechts auf Selbstbestimmung. Um die Regenwälder des Amazonasbeckens zu erhalten, müssen die Landtitel indige- ner Völker anerkannt werden. • Be- kräftigen die Bedeutung und die Not- wendigkeit globaler Partnerschaften, um den Klimawandel zu bekämpfen, sich an nicht mehr vermeidbare Fol- gen des Klimawandels anzupassen und Klimagerechtigkeit voranzubringen. | Wir fordern von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten: • Einstellung der laufenden Mercosur- Handelsgespräche und eine unmissver- ständlicheBotschaft anPräsident Bolso- naro, dass ein Handelsabkommen unter den derzeitigen Bedingungen nicht möglich ist. Als notwendige Vorausset- zung für weitere Gespräche ist ein Ende der Menschenrechtsverletzungen und der weiteren Entwaldung sowie konkrete Klimaschutzverpflichtungen notwendig. • Die Unterstützung der internationa- len Zusammenarbeit, um die Grund- bedürfnisse der betroffenen Menschen zu decken und Maßnahmen zur Wie- derherstellung der geschädigten biolo- gischen Vielfalt zu ergreifen. • Aufruf an alle Mitgliedstaaten, welche die ILO- Konvention Nr. 169, als einziges inter- nationales Abkommen, das die Rechte indigener Völker verbindlich schützt, noch nicht ratifiziert haben, dies mög- lichst bald nachzuholen.“ Den Ansuchen um Anschluss der Grundstücke Gp. 1832, 637/2 und 581/5, alle KG Tristach, bzw. der auf diesen Parzellen geplanten Wohnhäuser an die Gemeindetrinkwasserleitung wur- de vom Gemeinderat mit je einstimmi- gem Beschluss stattgegeben. Der Tiroler Bergwacht, Einsatzstelle Lienz, wurde für 2019 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 150,-- mit einstimmigem Beschluss gewährt. Der Gemeinderat hat die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (E-Bikes) an ins- gesamt zwei Antragsteller im Betrag von je € 75,-- (gesamt: € 150,--) einstimmig beschlossen. Der Bericht über die am25.07.2019 durchgeführte Kassenprüfung lt. Kas- senprüfungsniederschrift Nr. 02/2019 wurde vom Gemeinderat einhellig zur Kenntnis genommen. Die Überprüfung ergab keine Mängel. Weiters wurden diverse bei der Überprüfung festgestell- te Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 44.047,60 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltspositionen sowie aus dem Rechnungsüberschuss des Vorjahres einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, dass das Projekt zur Straßen- entwässerung im Bereich der Seebach- straße lt. Anbot Nr. OTS19-130 der Fa. Swietelsky vom 13.09.2019 noch im Herbst 2019 umgesetzt werden soll. Sitzung vom 21.11.2019 Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, einer eingelangten Stel- lungnahme zur Änderung des Örtli- chen Raumordnungskonzeptes (ÖRK) der Gemeinde Tristach im Bereich der Gp. 935/3 und Gp. 935/13, beide KG Tristach, keine Folge zu geben. Gem. § 64 Abs. 5 TROG 2016 wurde in ►

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