GZ_Tristach_2019_12

Dez. 2019 GR-Beschlüsse 3 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 26.09.2019 Lt. Verordnungsplan vom 20.08.2019, Planungsnummer 732- 2019-00005, hat der Gemeinderat fol- gende Flächenwidmungsplanänderung einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück Gp. 1812, KG 85038 Tris- tach (rund 405 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) TROG 2016, ent- sprechend den Ausführungen des eFWP. Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Lt. Verordnungsplan vom 23.08.2019, Planungsnummer 732- 2019-00006, hat der Gemeinderat fol- gende Flächenwidmungsplanänderung einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück Gp. 231/1, KG 85038 Tristach (zum Teil - rund 124 m²) von Freiland § 41 in Kerngebiet § 40 (3) TROG 2016, entsprechend den Aus- führungen des eFWP. Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächen- widmungsplanes gefasst. Vorbehaltlich positiver forst- und wasserfachlicher Stellungnahmen hat der Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 TROG 2016 einstimmig beschlossen, den vom Raumplaner Dr. Thomas Kranebitter, 9900 Lienz ausge- arbeiteten Entwurf Zahl 2515ruv/2019 über die Änderung des örtlichen Raum- ordnungskonzeptes der Gemeinde Tris- tach im Bereich der Grundstücke Gp. 935/3 und 935/13, beide KG Tristach, durch vier Wochen hindurch zur öffentli- chen Einsichtnahme aufzulegen. Gleich- zeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ge- fasst. Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, die in der Ver- messungsurkunde („Teilungsvorschlag II“) GZl. 9231/2019 vom 16.07.2019 des DI Rudolf Neumayr, 9900 Lienz, ausgewiesenen Teilflächen 4, 6, 8 und 9 in das öffentliche Gut, Wege der Ge- meinde Tristach zu übernehmen und dem Gemeingebrauch zu widmen. Die Teilflächen 5 und 12 wurden aus dem öffentlichen Gut, Wege, ausgeschieden und die Widmung zum Gemeingebrauch aufgehoben. Aufgrund des § 4 Abs. 3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 79/2019 hat der Gemeinderat Tris- tach mit einstimmigem Beschluss fol- gende Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe erlassen: „§ 1 - Festlegung der Abgabenhöhe: Die Gemeinde Tristach legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzab- gabe einheitlich für das gesam- te Gemeindegebiet wie folgt fest: a) Nutzfläche ≤ 30 m²: € 168,--, b) Nutzfläche > 30 m² u. ≤ 60 m²: € 336,--, c) Nutzfläche: > 60 m² u. ≤ 90 m²: € 490,--; d) Nutzfläche > 90 m² u. ≤ 150 m²: € 700,--; e) Nutzfläche > 150 m² u. ≤ 200 m²: € 980,--, f) Nutzfläche > 200 m² u. ≤ 250 m²: € 1.260,--, g) Nutzfläche > 250 m²: € 1.540,--. | § 2 - Inkraft- treten: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“ Der Gemeinderat hat den einstim- migen Grundsatzbeschluss gefasst, das Projekt „Interkommunales Flä- chenmanagement für Gewerbeansie- delungen und den Standorttourismus“ des Planungsverbandes 36 „Lienz und Umgebung“ zu unterstützen und dem diesbezügl. u.a. Verteilungsschlüssel zuzustimmen. Dabei soll eine Agentur in Form einer zentralen Anlaufstelle ein- gerichtet werden, die alle Informationen für eine Betriebsansiedlung für interes- sierte Unternehmer bereithält (wo sind welche Gewerbeflächen mit welchem Grad der Erschließung und zu welchen Kosten verfügbar etc.). Zentrales Ziel ist die nachhaltige Schaffung von Arbeits- plätzen in der Region. Damit verbunden ist ein aktives Flächenmanagement zur Sicherung, zum Kauf und zur Bevorra- tung von Grundstücken und Immobilien für Gewerbe, Handel, Industrie und Tou- rismus und deren Verwertung im Sinne der übergeordneten regionalen Zielset- zung, also einer gemeinsamen Boden- politik. 50 % der Ausgaben und Erträge sollen bei der jew. Standortgemeinde verbleiben, 50 % der Ausgaben und Er- träge (z.B. Kommunalsteuer) sollen auf alle 15 Gemeinden aufgeteilt werden. Der Gemeinderat hat den einstimmi- gen Beschluss gefasst, den Tiefbrunnen Tratte in das Wasserdatenmanagement einzubinden. Grundlage hierbei bil- det das Offert Nr. ANGD002 der Was- ser Tirol Dienstleistungs-GmbH vom 23.09.2019 über € 12.931,20 brut- to, wobei sich dieser Betrag ggf. durch von Fachleuten empfohlene, im Offert mit einem * gekennzeichnete Alterna- tivpositionen erhöhen kann. Der Auf- trag soll durch die Firmen Inno-Cube GmbH, 9900 Lienz und die Wasser Ti- rol - Dienstleistungs-GmbH, 6020 Inns- bruck, ausgeführt werden, wobei sich diese Firmen untereinander zur Frage abstimmen sollen, wer welche Offertpo- sitionen liefert und/oder zur Ausführung bringt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, ein verkehrstechnisches Gutachten betr. die Verordnung einer „Zone 30“ bzw. einer 30 km/h-Ge- Impressum: Auflage: 750 Stück. Ergeht an alle Haushalte der Gemeinde Tristach. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür- germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail: buergermeister@tristach.at, Tel.0650/5495540. Layout: GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach. Satz: Hannes Hofer. Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach. Mitarbeiter dieser Ausgabe: Burgl Kofler, Franz Zoier, Mag. Georg Neudert, Walter Hofer, Han- nes Hofer. Anzeigeninfo: GRAFIK ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: office@ grafikzloebl.at. Hinweise, Reaktionen und Vor- schläge bitte an: Mag. Georg Neudert, Althu- berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515, E-Mail: cebs.ital@netway.at . Sämtliche Fo- tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt. Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 1. März 2020 Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden. ►

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