GZ_Obertilliach_2019_05

Rund ums Dorf Seite 5 Mai 2019 Im außerordentlichen Haushalt sind die Projekte „Back- bone-Leitung“ des Planungsverbandes 35, das Infrastruk- turpaket, der gemeinsame Recyclinghof Obertilliach-Un- tertilliach, sowie die geplanten Darlehensaufnahmen veranschlagt. • Der vorliegende Voranschlag für das Wirtschafts- jahr 2019 mit Einnahmen von € 2.388.000,00 so- wie Ausgaben von € 2.280.000,00 und einem Ab- gang in Höhe von € 192.000,00 im ordentlichen Haushalt und mit Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt von € 1.173.600,00 sowie der Mittelfristplan (mittelfristiger Finanz- und Investitionsplan) für die Jahre 2020 bis 2023 wird genehmigt. Weiters wird der Dienstposten- plan (bildet ebenfalls einen Bestandteil des Voran- schlages) genehmigt. • Der Unterschied zwischen der Summe der vorge- schriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7, Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 369/1999 und BGBl. II Nr. 433/2001, ist ab dem Betrag von € 20.000,00 je Voranschlagspost für die Genehmigung des Rech- nungsabschlusses zu erläutern. • Die Gewährung (Auszahlung) der Zuschüsse und Subventionen für das Jahr 2019 an die örtlichen Vereine und Institutionen, wird wie folgt festge- setzt: allgemeine Sportförderung € 2.500,00 (Sportuni- on- € 1.500,00; OK-Biathlon € 1.000,00); Bike-Club Conny-Alm € 500,00 laufender Zuschuss + € 750,00 einmaliger Zuschuss (laut GR-Beschluss vom 04.12.2018); Volksbildung/Erwachsenenschule Obertilliach - € 200,00; Musikkapelle - € 3.700,00; Heimatbühne Obertilliach - € 500,00; Schützen- kompanie- € 1.500,00; Volkstanzgruppe- € 500,00; Brauchtumsverein - € 500,00; Kutschenmuseums- verein - € 500,00; Kirchenchor € 500,00; Pfarrkir- che (Heizkostenzuschuss) - € 300,00; katholischer Familienverband - € 200,00; Bergrettung Obertil- liach-Kartitsch - € 1.100,00; Landjugend/Jungbau- ernschaft- € 500,00; Ortsbäuerinnen Obertilliach- € 500,00; Jungschargruppe Obertilliach- € 200,00. 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 3069, 2832 und Bp 388, alle KG Obertilliach, von derzeit „Gemischtes Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 2 TROG 2016 bzw. von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „Tourismusgebiet“ gem. § 40 Abs. 4 TROG 2016, entsprechend den Ausführungen des eFWP; Um das Ortsbild imWesentlichen zu erhalten, werden für das Bauvorhaben folgende Punkte empfohlen: • Entsprechende Berücksichtigung des Umgebungs- bestandes • Maßstäblichkeit des Zubaus, Dachform • Verwendung ortsüblicher Materialien und Farben (Fassade) 3. Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes Gp. 2985/1, KG Obertilliach Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 66 Abs. 1 des Tiro- ler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 105, für den Bereich der Grundstücke Gp. 2985/1 und 2982/1, beide KG Obertilliach, den von RAUM.GIS Kranebitter, ausgear- beiteten Entwurf vom 17.12.2018, die Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Sin- ne der schriftlichen und einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandarstellung durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Schließlich werden aufgrund des sensiblen Ortsbereiches auch textliche Festlegungen gem. § 56 Abs. 3 TROG 2016 Grafiken zu Punkt 2: Änderung des Flächenwidungs- planes im Bereich der Grundstücke 3069, 2832, 388 Grafiken: Gemeinde Obertilliach

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