GZ_Leisach_2019_09

2 Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Jetzt, wo die Tage der Dunkelheit mehr Platz einräumen müssen, am Ende des Sommers, der den Sonnenanbeterinnen und -anbetern mehr als ausreichend gedient hat, beginnt für viele wieder der Alltag mit seinen Verpflichtungen in der Arbeit, in der Schule, im Kinder- garten, für Eltern, Großeltern, für die Kinder und Jugendlichen. Gestärkt werden wir durch jene vergangenen Momente, die be- merkens- und erinnerungswert bleiben, die selten und unregelmäßig der Seele und dem Geist ein Glücksgefühl bescheren. Oft brennt ein Herz bei uns in Tirol meist zu Herz Jesu … Dass Gesetze grundsätzlich den Zwist und Streit, die Kosten und das Zusammenleben regeln und deren Überschreitung Strafen verschiedener Art und Höhe bedin- gen, ist eine Errungenschaft unserer Zivilisation. Das Baurecht zB ist besonders durch die Häu- figkeit nachbarschaftlicher Querelen notwendig geworden. Bedauerlicherweise kann es – zwar ungewöhnlich selten und aufgrund ungewöhnlich missverständlicher Formulierungen – schon einmal passieren, dass Gesetze und Verordnungen nicht Ordnung, sondern Verwirrung stiften und z. B. über Jahrzehnte und Jahrhunderte entstandenes Brauchtum zerstören. Brauchtum braucht aber keine „dummen“ Gesetze. Selten wird ein solcher Vorgang so greifbar, wie wir das in den letzten Monaten erfahren haben. Mit viel Umsicht und Verantwortungsbewusstsein entzünden die LeisacherInnen alljährlich ihre Bergfeuer, zum Gelöbnis an das Herz Jesu. Leider ist es heuer, wie es am Rauchkofel schon öfter der Fall war, zu einem Brand außerhalb der bewusst gewählten Feuerstellen gekommen, was einen Feuerwehreinsatz erforderlich gemacht hat. Es gilt in einem solchen Fall zwei Dinge gegeneinander abzuwägen: die maximalen Löschkosten im Hinblick auf den maximalen Brandschaden. Wer ein mögliches Schadens- ausmaß in Hinsicht auf den Löschaufwand und die damit verbundenen Kosten verantwortet und wie genau eine solche Entscheidung getroffen wird, ist mir im konkreten Fall nicht bekannt. Jedenfalls aber darf das Brauchtum nicht Gesetzen zum Opfer fallen, die nach amerikanischer Manier auf Schadenersatzansprüche abzielen. Unter anderem daraus resultierend, aber nicht nur aus Anlass des in Leisach Geschehenen, wurde von der Gemeindeabteilung des Landes Tirols eine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen an alle Gemeinden übermittelt, die Interessierten gern digital oder postalisch übermittelt werden kann. Alle Wege führen nach Rom, einer aber nach Burgfrieden … Die Gemeindestraße in Burgfrieden, so stellt es sich im Zuge der Sanierungsarbeiten heraus, war nicht nur, was die Ausführungszeit der Arbeiten betrifft, umfangreicher, als ursprünglich vorgese- hen. Das ca. 600 Meter lange Straßenstück, das großteils im steilen Gelände verläuft, benötigte unterhalb und oberhalb Hangsicherungsmaßnahmen. So musste ein Großteil im steil abfallenden Gelände mittels bewehrter Erde statisch neu aufgebaut werden und oberhalb an mehreren Stellen mittels drei Meter tiefen Ankern und darauf befestigten Felssicherungsnetzen vor Stein- schlag und anderem Abbruch gesichert werden. Die Entwässerungsvorrichtungen, welche für das Absenken der Straße hauptsächlich verantwortlich waren, wurden über die gesamte Länge erneuert. Gleichzeitig wurde die LWL-Leerverrohrung verlegt. Auf ca. 170 Laufmetern wurde eine Leitschiene, die großteils aufgrund des darunter steil abfallenden Geländes mit einer zusätzlichen Geländerstange ausgeführt wird, angebracht. Das Weiberbachl, das eigentlich in den seltensten Fällen Wasser führt, wurde mit einem massiven Einlaufbauwerk versehen und mittels Schwer- lastrohr unter die Gemeindestraße durchgeleitet. In der weiteren Folge wurde der Flusslauf in größerem Umfang als bisher – hoffentlich – hochwassersicher saniert. Für die Geduld und die Unannehmlichkeiten im Zuge der Baumaßnahmen sei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Burgfrieden gedankt und den ausführenden Firmen und deren Mitarbeitern ein besonderes Lob Der Bürgermeister

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