GZ_Praegraten_2019_08

Seite 3 Wahlservice zur Nationalratswahl Am 29. September wird gewählt! Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehen- den Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation – National- ratswahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, beson- ders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personali- siert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, ei- nen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rück- sendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl am 29. September bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amt- lichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwick- lung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahl- lokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses per- sonalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Per- sönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungs- karte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen. UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahl- karte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letzt- mögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online- Anträge ist der 25. September. Je nach An- tragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre ange- gebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde ein- langen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben. Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisier- ten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung. Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 12.07.2019 Die Niederschrift der GR-Sitzung vom 24. Mai 2019 (GR/003/2019) wird ge- nehmigt und ordnungsgemäß unter- fertigt. (mehrheitlich) ----------------------------- Flächenwidmungsplanänderungen: Im Bereich der Gp. 2439 und 2441, KG Prägraten a.G. (Unterwurzacher Denise, Wibmer Klaus), im Bereich der Gp. 2910, KG Prägraten a.G. (Kratzer Urban), im Bereich der Gp. 2950, 2951/1, 2951/2, KG Prägraten a.G. (Kratzer Georg), im Bereich der Gp. 3172, KG Prägraten a.G. (Kratzer Andreas), im Bereich der Gp. 3180, KG Prägraten a.G. (Berger Reinhold) (einstimmig) ----------------------------- Der Gemeinderat erteilt die Zustim- mung für die Überbauung der Grund- grenze mit Vordächern zur öffent- lichen Verkehrsfläche auf der Gp. 2248, KG Prägraten a.G. (Egger Jo- achim) gemäß § 5 Abs. 5 TBO 2018 (einstimmig) Die Gemeinde Prägraten a.G. als substanzberechtigte Gemeinde an der GGAG Göriacher-Bobojacher Alpe stimmt dem Verkauf einer Teil- fläche der Gp. 2093, KG Prägraten a.G. imAusmaß von 14 m² lt. Vermes- sungsurkunde des DI Neumayr vom 09.01.2018, GZl. 7619/2017 zu einem Pauschalpreis von € 680,00 an Herrn Wilhelm Johann Ernst, Lana 6, 9981 Kals a.G., zu. (einstimmig) ----------------------------- Die Gemeinde Prägraten a.G. spricht sich für eine bezirksweite Gemein- schaftslösung für die Betreuung von Schutzbauten sowie die Durchfüh- rung kleinerer Instandhaltungsmaß- nahmen an Schutzbauwerken im Ge- meindegebiet aus. (einstimmig) ----------------------------- Der Bürgermeister wird seitens des Gemeinderates ermächtigt, bei der Dolomitenbank Osttirol einen Kon- tokorrentkredit in Höhe von (1) € 84.000,00 und (2) € 240.000,00, insgesamt € 324.000,00 aufzuneh- men: Sollzinsen p.a. 0,70 fix für die gesamte Laufzeit, Verzinsung erfolgt halbjährlich dekursiv zu den Ab- schlussstichtagen 30.01. und 31.12. j.J. vom aushaftenden Kapital auf Ba- sis klm/360 Zinstageberechnung. Be- arbeitungsentgelt: € 300,00 einmalig bei Abschluss; Laufzeit endbefristet bis 30.06.2021 bzw. Einschränkung von € 84.000,00 bis spätestens per 30.04.2020. Der Kontokorrentkredit dient ausschließlich zur Vorfinanzie- rung der schriftlich zugesagten Förde- rungen für die Projekte „Ausbau LWL- Netz“ und „Ankauf RLFA 2000/200“ (einstimmig) ----------------------------- Der Gemeinderat willigt dem Ansu- chen um Gewährung eines Was- serleitungsfondsdarlehens für Was- serleitungsbauten in Höhe von € 150.000,00 mit einer Laufzeit von 10 Jahren gemäß § 4 der Sitzung der Landesregierung vom 23.05.2017 be- schlossenen Richtlinien zu. (einstimmig) ----------------------------- Die Stelle als Assistenzkraft wird an Steiner Birgit, wohnhaft in St . Andrä 41a/2 auf die jeweilige Dauer des Kin- dergartenjahres vergeben. (mehrheitlich) Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenan- träge diese Amtliche Wahlinformation! Sie erleichtert uns wesentlich die Arbeit!

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