GZ_Praegraten_2019_08

Seite 2 Wasserversorgung der Gemeinde Prägraten a.G. Die Wasserversorgung Prägraten wurde und wird auch in Zukunft mit viel Aufwand auf dem neuesten Stand der Technik gehalten. In den letzten 3 Jahren haben wir alle Abneh- mer auf elektronische Funkzähler umgestellt. Im letzten Jahr haben wir den Hochbehälter Bichl komplett erneuert. Im Herbst wurde die Beschneiungsleitung für die Loipe Richtung Hinterbichl begonnen. Möglicherweise wird sie heuer im Herbst bis ins Unterfeld ver- längert. Diese Leitung wird aus dem Trink- wasserreservoir der Gemeinde Prägraten gespeist. Dieses und nächstes Jahr wird die Gemeindewasserleitung im Zuge des Neu- baus der Landesstraße von Wallhorn nach Bobojach verlängert. Sowohl bis Hinterbichl als auch bis Bobojach sollen die neuen Lei- tungen der wechselseitigen Redundanz und natürlich auch der Feuerwehr im Anlassfall dienen. In den nächsten Jahren planen wir in allen Hochbehältern ein Wasserdatenmanagement aufzubauen. Dieses sollte uns helfen, plötzli- che Leckagen oder andere Störungen sofort zu erkennen. Es zeigt auch das Unterschrei- ten einer magischen Marke in den Hochbe- hältern an. Der Füllstand sollte stets 2/3 des Wasservorrates in den Behältern betragen und für erste Löscheinsätze zur Verfügung stehen. Wir sind in all diesen Themen mit den eigen- ständigen Wassergenossenschaften in Hin- terbichl und Bobojach in direkter Abstimmung. Wir haben mit allen Grundbesitzern bestes Einvernehmen bei der Durchleitung durch ihre Grundstücke. Wo es gewünscht war, haben wir Auslässe für Viehtränken/Tränkbecken gemacht. Dieses Entgegenkommen macht auch Sinn. Gerade in Trockenperioden verleiten die Hydranten, Bewässerungsmöglichkeiten für Felder, Gärten, usw. zu schaffen. Erhöhung des Heizkostenzuschusses von 225 auf 250 EURO. Erhöhung der Netto-Einkommensgrenze (Voraussetzung für den Bezug des Heizkostenzuschusses, welcher einmalig pro Heizperiode ausbezahlt wird): • 910 Euro Einkommensgrenze pro Monat für allein stehende Personen (vorher: 890 Euro) • 1380 Euro Einkommensgrenze pro Mo- nat für Ehepaare und Lebensgemein- schaften (vorher: 1.360 Euro) • Erhöhung der Einkommensgrenze zu- sätzlich um 230 Euro pro Monat für das erste und zweite (vorher: 220 Euro) und 160 Euro für jedes weitere im gemeinsa- men Haushalt lebende unterhaltsberech- tigte Kind mit Anspruch auf Familienbei- hilfe (vorher: 140 Euro) • Erhöhung der Einkommensgrenze zu- sätzlich um 500 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 490 Euro) und 340 Euro pro Monat für jede weitere erwach- sene Person im Haushalt (vorher: 330 Euro) Hinweis: Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens, das sind alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemel- deten Personen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 Mal jährlich bezogen werden (beispielsweise Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbe- treuungsgled), sind auf 14 Bezüge umzurech- nen. Zudem dürfen weitere Zahlungen wie Familien- oder Mietzinsbeihilfe nicht in das Netto-Einkommen eingerechnet werden. Be- rücksichtigt werden zu leistende Unterhalts- zahlungen, die gerichtlich festgelegt sind. Um die Gewährung eines Heizkostenzu- schusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars anzusuchen. Anträge können im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. November 2019 gestellt werden. Die For- mulare liegen beim Amt der Tiroler Landes- regierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet unter https://www.tirol. gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/ hilfswerk/formulare/ abrufbar. Heizkostenzuschuss des Landes Tirol Wir halten fest, dass solches Recht - uns wissentlich - mit niemandem vereinbart wurde . Es ist auch nicht möglich, ein solches auszusprechen. Die Versorgungsnetze für Trinkwasser sind dafür weder konzipiert noch ausgelegt. Alle diesbezüglichen Rechte findet man im Wasserbuch: https://www.tirol.gv.at/umwelt/ energie/wasserbuch/ 03.08.2019 Freundschaftsfliegen Moser Feld ab 12:00 Uhr 03.08.2019 Konzert der Musikkapelle Musikpavillon Prägraten a.G. 20:00 Uhr 10.08.2019 Heimatabend des Venedigerchors MZH/Dorfsaal 20:00 Uhr 13.08.2019 Mutter-Eltern Beratung Gemeindeamt Prägraten a.G. 14:00 bis 15: 00 Uhr anschließend Kaffee und Kuchen 15.08.2019 Hoher Frauentag Prozession Dorf Prägraten a.G. ab 20:00 Uhr Festkonzert Musikpavillon Prägraten a.G. (18.08.2019 Ersatztermin Konzert) 23.08.2019 Bühnhoulgungl Dorfplatz Bobojach 18:00 Uhr 25.08.2019 Prädinger Musizieren Musikpavillon Prägraten a.G. Ganztätgig Veranstaltungen in Prägraten a.G.

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