GZ_Tristach_2019_06

4 GR-Beschlüsse | Neuregelung Sperrmüllentsorgung Juni 2019 Neuregelung bei der Entsorgung von SPERRMÜLL Sehr geehrte Gemeindebürger/-innen! Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2019 ist ab sofort die Selbstanlieferung von Sperrmüll zu den regulären Öffnungszeiten des Recyclinghofes möglich (Mo. 18:00-19:00 Uhr, Fr. 13:00- 15:00 Uhr). ACHTUNG! Die Abgabe erfolgt unter Aufsicht. Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll zählen (nicht sperrig sind, da sie in einen 70-l- Müllsack passen) werden nicht übernommen! Gegen eine Pauschalgebühr von € 35,-- bietet die Gemeinde die Abholung des Sperrmülls an (Ter- minvereinbarung über das Ge- meindeamt). Die bisherige Herbst-Straßen- sammlung findet nicht mehr statt. Der Bürgermeister: Markus Einhauer hat der Gemeinderat keine Folge gege- ben (Beharrungsbeschluss). Begründend wird angeführt, dass der Verfahrenslauf weiterer bei eingangs erwähnter Sitzung beschlossener Umwidmungen (ande- re/weitere Parzellen betreffend) zeitlich nicht weiter verzögert werden soll. Dem Grundeigentümer wird jedoch angebo- ten, die erwähnte Teilfläche im Zuge der demnächst anstehenden Neuerlassung des Gesamtflächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach wieder als Bauland auszuweisen, da diese für die Gemeinde im Hinblick auf die Verkehrserschließung nicht relevant ist. Lt. Verordnungsplan v. 15.04.2019, Planungsnummer 732-2019-00003, hat der Gemeinderat folgende Flächen- widmungsplanänderung einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück Gp. 234/2, KG Tristach (rund 60 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftli- ches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2016. Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stel- lungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Sie- he dazu auch separate Kundmachung an der Amtstafel sowie auf der Homepage der Gemeinde unter http://www.tristach. gv.at (Menü: „Bürgerservice“  „Amtsta- fel & Kundmachungen“). Lt. Verordnungsplan vom 14.05.2019, Planungsnummer 732- 2019-00004, hat der Gemeinderat fol- gende Flächenwidmungsplanänderung einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück Gp. 581/5, KG 85038 Tris- tach (rund 527 m²) von Freiland § 41 TROG 2016 in Wohngebiet § 38 (1) TROG 2016. Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Be- schluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungs- planes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kei- ne Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle ab- gegeben wird. Siehe dazu auch separate Kundmachung an der Amtstafel sowie auf der Homepage der Gemeinde unter http:// www.tristach.gv.at (Menü: „Bürgerser- vice“  „Amtstafel & Kundmachungen“). Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, Frau Angelika Ortner, wh. in 9772 Dellach im Drautal, befristet auf das Kindergartenjahr 2019/20 wie ge- habt bzw. nach Maßgabe der Regelun- gen im dzt. bestehenden Dienstvertrag als Pädagogische Fachkraft für die Klein- kindgruppe im Kindergarten der Gemein- de Tristach weiter zu beschäftigen. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, Frau Veronika von Veh-Thal- meier, wh. in 9900 Lienz, befristet auf das Kindergartenjahr 2019/20 wie ge- habt bzw. nach Maßgabe der Regelungen im dzt. bestehenden Dienstvertrag als Assistenzkraft im Kindergarten der Ge- meinde Tristach weiter zu beschäftigen. Mit mehrheitlichem Beschluss hat der Gemeinderat einer Verkürzung der Kündigungsfrist des Mietvertrages mit der Fa. CommunalConnect GmbH, 6300 Wörgl, betr. das Büro im Erdgeschoß des Gemeindeamtes in der Weise zuge- stimmt, als das Mietverhältnis mit Ablauf des 30.06.2019 beendet wird. Der Gemeinderat hat folgende Sub- ventionen für das Jahr 2019 je einstim- mig beschlossen: Musikkapelle Tristach: € 3.000,-- | Erwachsenenschule Tris- tach: € 800,--. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, der ÖVP, Bezirksgeschäfts- stelle Lienz, für das Jahr 2019 eine Parteienförderung („Parteischilling“) in Höhe von € 118,80 zu gewäh- ren (330 ÖVP-Stimmen lt. Ergeb- nis Landtagswahl 2018 à € 0,36). Lt. vorliegender Ansuchen hat der Gemeinderat die Gewährung von Bau- kostenzuschüssen im Gesamtbetrag von € 68,02 an zwei Antragsteller einstimmig beschlossen. Gem. vorliegender Ansuchen hat der Gemeinderat die Gewährung einer För- derung für die Anschaffung von Elektro- Fahrrädern (E-Bikes) an insgesamt sie- ben Antragsteller/-innen im Betrag von je € 75,-- (gesamt: € 525,--) einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, den sozialökonomischen Be- trieb „s’Gwandtl“ im Jahr 2019 in Form eines einmaligen Pro-Kopf-Beitrages in Höhe von € 0,15 (d.s. bei dzt. 1.440 Einwohnern € 216,--) finanziell zu unter- stützen. Der Bericht über die am 02.05.2019 durchgeführte Kassenprüfung lt. Kassen- prüfungsniederschrift Nr. 01/2019 wur- de vom Gemeinderat einhellig zur Kennt- nis genommen. Die Überprüfung ergab keine Mängel, Überschreitungen wurden nicht festgestellt.

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