GZ_Tristach_2019_06

Juni 2019 GR-Beschlüsse 3 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 28.03.2019 Lt. Verordnungsplan v. 14.03.2019, Planungsnummer 732-2019-00002, hat der Gemeinderat folgende Flächen- widmungsplanänderung einstimmig be- schlossen: Umwidmung Gp. 915/2 (rund 205 m²) von Wohngebiet § 38 (1) in Frei- land § 41, weiters Gp. 921/1 (rund 28 m²) von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41, weiters Gp. 923/1 (rund 336 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) und schließlich Gp. 924/4 (rund 309 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1), je TROG 2016 und alle angef. Gp. einliegend in der KG Tristach. Gleich- zeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellung- nahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Gemeinderat hat gem. § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset- zes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, einstimmig beschlossen, den vom Planer RaumGIS Kranebitter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz, ausgearbeiteten Entwurf vom 27.03.2019, GZl. 2506ruv/2019 über die Erlassung eines Bebauungs- planes im Bereich der Grundstücke Gp. 923/1, 924/4, 925/1, 925/3, 925/4, 926, 927 und 928/1, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des vorhin genannten Raumplaners durch vier Wochen hindurch zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Die maßgeblichen Unterlagen (Bebauungs- plan, Stellungnahme des Raumplaners) liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig hat der Gemeinderat gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 den Beschluss über die Erlassung des ggst. Bebauungs- planes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf- legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgege- ben wird. Der Gemeinderat hat den vom Bür- germeister vorgetragenen Bericht über die ordentliche Gemeindeprüfung 2019 zur Kenntnis genommen. Auf Grund des Ergebnisses dieser Gemeinderevision hat der Gemeinderat die entsprechenden Maßnahmen im Beschlusswege getrof- fen. Der Gemeinderat hat mit einstimmi- gem Beschluss eine neue Abfallgebühren- verordnung erlassen (siehe http://www. tristach.gv.at - Menü: „Bürgerservice“  „Gebührenverordnungen“  Abfallbesei- tigung - Abfallgebührenverordnung). Gem. Ansuchen des Österr. Touris- tenklubs, Sektion Lienz, Vorstand Dr. Hans Peter Falkner, hat der Gemein- derat im Zusammenhang mit einer am 30.04.2019 im Kultursaal des Gemein- dezentrums Tristach stattfindenden Be- nefizveranstaltung zugunsten „Dach der Linderhütte“ einstimmig beschlossen, hierfür keine Saalbenützungsgebühr zu verrechnen sowie auf die Vorschreibung der diesbezügl. Vergnügungssteuer zu verzichten. Der Gemeinderat hat je einstim- mig folgende Subventionen für das Jahr 2019 beschlossen: Kath. Jungschar Tristach: € 700,-- (für Jungscharla- ger) | Kath. Familienverband Tristach: € 400,-- | Verein Curatorium pro Agunto: € 200,--. Lt. vorliegenden Ansuchen hat der Gemeinderat die Gewährung von Bau- kostenzuschüssen im Gesamtbetrag von € 1.849,40 an zwei Antragsteller ein- stimmig beschlossen. Der Rechnungsabschluss 2018 schließt im ordentlichen Haushalt (OH) mit Gesamteinnahmen in der Höhe von € 3.039.709,41 und Gesamtausga- ben in der Höhe von € 2.851.904,97 ab. Ein Betrag von € 9.647,62 bildet einen Einnahmenrückstand, die Aus- gabenrückstände belaufen sich auf € 24.416,67. Das tatsächliche Jahres- ergebnis (Überschuss) im OH beträgt somit € 173.035,39. Der außerordent- liche Haushalt (AOH) 2018 schließt mit Gesamteinnahmen in Höhe von € 339.139,44 und Gesamtausgaben in Höhe von 378.136,02 ab. Die Einnah- menrückstände betragen € 125.000,00, die Ausgabenrückstände belaufen sich auf € 86.003,42. Das Jahresergebnis im AOH lautet somit auf € 0,--. Das Gesamtergebnis-Rechnungs (=SOLL) Abschluss OH und AOH beträgt da- her € 173.035,39. Der Kassenbe- stand per 31.12.2018 belief sich auf € 143.639,95. Gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 wurde der Rechnungsabschluss 2018 wie vom Bürgermeister vorgetra- gen vom Gemeinderat einstimmig geneh- migt und zum Beschluss erhoben. Wei- ters wurde dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsleger sowie dem Kassier Michael Achmüller als Finanzverwalter für den RA 2018 mit einstimmigem Beschluss die Entlastung erteilt. Sitzung vom 23.05.2019 In seiner Sitzung am 28.03.2019 hat der Gemeinderat u.a. die Rückwid- mung einer Teilfläche der Gp. 921/1, KG Tristach, im Ausmaß von 28 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 TROG 2016, beschlossen. Einer dagegen eingelangten Stellungnahme des betroffenen Grundeigentümers Impressum: Auflage: 730 Stück. Ergeht an alle Haushalte der Gemeinde Tristach. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür- germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail: buergermeister@tristach.at, Tel.0650/5495540. Layout: GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach. Satz: Hannes Hofer. Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach. Mitarbeiter dieser Ausgabe: Burgl Kofler, Franz Zoier, Mag. Georg Neudert. Anzeigeninfo: GRAFIK ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of- fice@grafikzloebl.at . Hinweise, Reaktionen und Vorschläge bitte an: Mag. Georg Neudert, Althu- berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515, E-Mail: cebs.ital@netway.at . Sämtliche Fo- tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt. Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 1. September 2019 Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden. ►

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