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Informationsblatt der Gemeinde Amlach

Ausgabe 28 Dezember 2018 Seite 13

Das Hochwasser am Galitzenbach richtete

jedoch auch im, erst vor zwei Jahren errichteten

Trübemess- und Filterschacht für die

Wasserversorgungsanlage

der

Gemeinde,

große Schäden an.

Auch

die

Pumpanlage

für

die

Abwasserbeseitigungsanlage Galitzenklamm

muss saniert werden. Die Schadensumme

beläuft

sich

bei

diesen

beiden

Gemeindeeinrichtungen auf ca. 55.000,-- Euro.

Für

die

Beseitigung

sämtlicher

Hochwasserschäden sind in Summe 150.000,--

Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kosten

sollte in erster Linie über Zuschüsse aus dem

Katastrophenfonds bzw. Bedarfszuweisungen

möglich sein.

Die nachstehende Tabelle enthält sämtliche Gemeindegebühren und Abgaben mit Gültigkeit am

01.01.2019:

Abgabenart

Hebesätze - Sätze (inkl. USt.)

Grundsteuer A

500 v. H. d. Messbetrages

Grundsteuer B

500 v. H. d. Messbetrages

Kommunalsteuer

100 v. H. d. Messbetrages =

3 v. H. d. Lohnsumme

Vergnügungssteuer

lt. Vergnügungssteuersatzung

Erschließungsbeitrag

2,5 % der Bmgl. (€ 164,00) = € 4,10

Müllgebühren

Grundgebühr € 0,071/Liter –

Erhöhung um 2,3%

(Rest- und Biomüll)

weitere Gebühr € 0,043/Liter -

Erhöhung um 2,3%

Kanalanschlussgebühr

€ 5,71/m³ Baumasse

Mindestgeb. € 4.496,46/Objekt –

Erhöhung um 2,3 %

Kanalgebühr

€ 2,23/ m3 Abwasser –

Erhöhung um 2,3 %

Wasseranschlussgebühr

je ¼ Zoll Nennweite € 84,75

– Erhöhung um 2,3%

+ € 2,55/m² Bruttogrundrissfläche –

Erhöhung um 2,3%

Wassergebühr

Wasserzählergebühr

Hundesteuer

Kindergartenbeitrag

€ 0,58/m3 Wasser –

Erhöhung um

2,3%

Normalzähler/Jahr/ € 10,17 –

Erhöhung um

2,3%

Großzähler/Jahr/ € 20,04 –

Erhöhung um

2,3%

€ 47,73 für den 1. Hund, € 74,16 für den 2. und € 106,01

für jeden weiteren Hund –

Erhöhung um 2,3%

€ 29,-- je Kind/Monat, 2. Kind € 14,50, 3. Kind kostenlos

(nur für unter 4jährige) für 4- und 5 jährige Kinder gilt der

Gratiskindergarten

Agrargemeinschaft Amlach

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Amlach

verfügt über Waldflächen im Ausmaß von

knapp über 400 ha, wobei nur ca. 120 ha als

Ertragswald eingestuft sind.

Neben der Nutzung des, gemäß neuem

Waldwirtschaftsplan mit 400 plus 100

Festmeter festgesetzten Hiebsatzes, umfasst das

Aufgabengebiet in der Folge auch die

Wiederaufforstung von geschlägerten Flächen

und die Pflege von Jungwüchsen und älteren

Beständen. Nur wenn dieser Kreislauf richtig

funktioniert, kann ein entsprechender Hiebsatz

auch zukünftig nachhaltig erzielt werden.