Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 28 Dezember 2018 Seite 13
Das Hochwasser am Galitzenbach richtete
jedoch auch im, erst vor zwei Jahren errichteten
Trübemess- und Filterschacht für die
Wasserversorgungsanlage
der
Gemeinde,
große Schäden an.
Auch
die
Pumpanlage
für
die
Abwasserbeseitigungsanlage Galitzenklamm
muss saniert werden. Die Schadensumme
beläuft
sich
bei
diesen
beiden
Gemeindeeinrichtungen auf ca. 55.000,-- Euro.
Für
die
Beseitigung
sämtlicher
Hochwasserschäden sind in Summe 150.000,--
Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kosten
sollte in erster Linie über Zuschüsse aus dem
Katastrophenfonds bzw. Bedarfszuweisungen
möglich sein.
Die nachstehende Tabelle enthält sämtliche Gemeindegebühren und Abgaben mit Gültigkeit am
01.01.2019:
Abgabenart
Hebesätze - Sätze (inkl. USt.)
Grundsteuer A
500 v. H. d. Messbetrages
Grundsteuer B
500 v. H. d. Messbetrages
Kommunalsteuer
100 v. H. d. Messbetrages =
3 v. H. d. Lohnsumme
Vergnügungssteuer
lt. Vergnügungssteuersatzung
Erschließungsbeitrag
2,5 % der Bmgl. (€ 164,00) = € 4,10
Müllgebühren
Grundgebühr € 0,071/Liter –
Erhöhung um 2,3%
(Rest- und Biomüll)
weitere Gebühr € 0,043/Liter -
Erhöhung um 2,3%
Kanalanschlussgebühr
€ 5,71/m³ Baumasse
Mindestgeb. € 4.496,46/Objekt –
Erhöhung um 2,3 %
Kanalgebühr
€ 2,23/ m3 Abwasser –
Erhöhung um 2,3 %
Wasseranschlussgebühr
je ¼ Zoll Nennweite € 84,75
– Erhöhung um 2,3%
+ € 2,55/m² Bruttogrundrissfläche –
Erhöhung um 2,3%
Wassergebühr
Wasserzählergebühr
Hundesteuer
Kindergartenbeitrag
€ 0,58/m3 Wasser –
Erhöhung um
2,3%
Normalzähler/Jahr/ € 10,17 –
Erhöhung um
2,3%
Großzähler/Jahr/ € 20,04 –
Erhöhung um
2,3%
€ 47,73 für den 1. Hund, € 74,16 für den 2. und € 106,01
für jeden weiteren Hund –
Erhöhung um 2,3%
€ 29,-- je Kind/Monat, 2. Kind € 14,50, 3. Kind kostenlos
(nur für unter 4jährige) für 4- und 5 jährige Kinder gilt der
Gratiskindergarten
Agrargemeinschaft Amlach
Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Amlach
verfügt über Waldflächen im Ausmaß von
knapp über 400 ha, wobei nur ca. 120 ha als
Ertragswald eingestuft sind.
Neben der Nutzung des, gemäß neuem
Waldwirtschaftsplan mit 400 plus 100
Festmeter festgesetzten Hiebsatzes, umfasst das
Aufgabengebiet in der Folge auch die
Wiederaufforstung von geschlägerten Flächen
und die Pflege von Jungwüchsen und älteren
Beständen. Nur wenn dieser Kreislauf richtig
funktioniert, kann ein entsprechender Hiebsatz
auch zukünftig nachhaltig erzielt werden.