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Hurra, wir sind da!
Geburten in Prägraten a.G.
Eltern:
Anja Fuetsch und Michael Rainer
Lenny Rainer
04.02.2019
Adrian Berger
04.02.2019
Eltern:
Viktoria und Bernhard Berger
Felix Steiner
10.02.2019
Eltern:
Sabrina Haidacher/Bernhard Steiner
Grundsätzlich ist für EU-Bürger in
Österreich als EU-Mitgliedsland der
Kauf einer Immobilie uneingeschränkt
möglich. Wird aber kein Hauptwohn-
sitz begründet, ist die Nutzung eines
Objektes, Haus oder Wohnung zu rei-
nen Ferienzwecken bzw. Erholungs-
zwecken
jedoch streng verboten.
Dafür benötigt es einen genehmigten
Freizeitwohnsitz, welcher strengen
Beschränkungen unterliegt.
Detaillierte gesetzliche Regeln zu
Freizeitwohnsitzen in Tirol findet man
in der Tiroler Raumordnung, welche
beispielsweise die Schaffung und
Neubegründung von Freizeitwohnsit-
zen in Tirol weitgehend einschränken.
Prinzipiell
ist eine Widmung von
neuen Freizeitwohnsitzen möglich,
wenn entsprechend der
letztgülti-
gen Häuser- und Wohnungszählung
weniger als 8% der Wohnsitze
Freizeitwohnsitze
sind.
Für
die
Gemeinde Prägraten a.G. wären
dies 408 Häuser- bzw. Wohnungen –
somit sind 32,64 Freizeitwohnsitzwid-
mungen möglich.
Freizeitwohnsitze
Regelung in Prägraten a.G.
Derzeit gibt es bereits 27 Freizeit-
wohnsitze
in Prägraten a.G. Da
diese annähernd ausgeschöpft sind,
hat der Gemeinderat eine Freizeit-
wohnsitzregelung für die Gemeinde
Prägraten a.G. beschlossen. Dabei
steht im Mittelpunkt, dass der Wohn-
raum in Prägraten a.G. vorrangig Ein-
heimischen und solchen Personen,
die den Hauptwohnsitz in unserer
Gemeinde begründen wollen, zur
Verfügung stehen soll.
Beschluss:
Feststellung des Verkehrswertes der
Immobilie durch ein fachgerechtes
Gutachten,
erstellt
durch
einen
allgemein beeideten und gericht-
lich zertifizierten Sachverständigen
(Dieser muss die objektive Preisfin-
dung garantieren.)
Nachweisliche Verkaufsbemühungen
der Immobilie als Hauptwohnsitz über
zumindest 12 Monate (Grundlage =
Verkehrswertgutachten)
Sollte tatsächlich kein Interessent als
Hauptwohnsitz
gefunden werden,
wird das Ansuchen neuerlich im Ge-
meinderat behandelt.
Die Umsetzung dieses Beschlusses
ist jedoch nicht ganz einfach:
•
Wer kontrolliert den gutachterlich
beeidet festgesetzten Preis?
•
Darf
der
Immobilienverkäufer
gezwungen werden, den Preis
öffentlich zu kommunizieren?
•
Unterliegen die Organe der Ge-
meinde der Verschwiegenheit?
•
Was tun, wenn ein Immobilienver-
käufer die 12 Monate aussitzt?
•
Wie hat in einem solchen Fall die
Dokumentation auszuschauen?
Ein Freizeitwohnsitz ist am Immobili-
enmarkt mitunter auch deshalb sehr
attraktiv, da höhere Verkaufserlöse
erzielt werden können und sich bis
dato Eigentümer von Freizeitwohn-
sitzen nicht im vollen Umfang an der
Erfüllung der kommunalen Aufgaben
beteiligen mussten.
Eine eigene Freizeitwohnsitzabgabe
zugunsten der Gemeinden ist deshalb
im Bundesland Tirol in Vorbereitung.
Das
Wunder
des
Lebens
begreifen heißt,
es selbst in den
Händen
zu halten.
Herzlichen Glückwunsch