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Hurra, wir sind da!

Geburten in Prägraten a.G.

Eltern:

Anja Fuetsch und Michael Rainer

Lenny Rainer

04.02.2019

Adrian Berger

04.02.2019

Eltern:

Viktoria und Bernhard Berger

Felix Steiner

10.02.2019

Eltern:

Sabrina Haidacher/Bernhard Steiner

Grundsätzlich ist für EU-Bürger in

Österreich als EU-Mitgliedsland der

Kauf einer Immobilie uneingeschränkt

möglich. Wird aber kein Hauptwohn-

sitz begründet, ist die Nutzung eines

Objektes, Haus oder Wohnung zu rei-

nen Ferienzwecken bzw. Erholungs-

zwecken

jedoch streng verboten.

Dafür benötigt es einen genehmigten

Freizeitwohnsitz, welcher strengen

Beschränkungen unterliegt.

Detaillierte gesetzliche Regeln zu

Freizeitwohnsitzen in Tirol findet man

in der Tiroler Raumordnung, welche

beispielsweise die Schaffung und

Neubegründung von Freizeitwohnsit-

zen in Tirol weitgehend einschränken.

Prinzipiell

ist eine Widmung von

neuen Freizeitwohnsitzen möglich,

wenn entsprechend der

letztgülti-

gen Häuser- und Wohnungszählung

weniger als 8% der Wohnsitze

Freizeitwohnsitze

sind.

Für

die

Gemeinde Prägraten a.G. wären

dies 408 Häuser- bzw. Wohnungen –

somit sind 32,64 Freizeitwohnsitzwid-

mungen möglich.

Freizeitwohnsitze

Regelung in Prägraten a.G.

Derzeit gibt es bereits 27 Freizeit-

wohnsitze

in Prägraten a.G. Da

diese annähernd ausgeschöpft sind,

hat der Gemeinderat eine Freizeit-

wohnsitzregelung für die Gemeinde

Prägraten a.G. beschlossen. Dabei

steht im Mittelpunkt, dass der Wohn-

raum in Prägraten a.G. vorrangig Ein-

heimischen und solchen Personen,

die den Hauptwohnsitz in unserer

Gemeinde begründen wollen, zur

Verfügung stehen soll.

Beschluss:

Feststellung des Verkehrswertes der

Immobilie durch ein fachgerechtes

Gutachten,

erstellt

durch

einen

allgemein beeideten und gericht-

lich zertifizierten Sachverständigen

(Dieser muss die objektive Preisfin-

dung garantieren.)

Nachweisliche Verkaufsbemühungen

der Immobilie als Hauptwohnsitz über

zumindest 12 Monate (Grundlage =

Verkehrswertgutachten)

Sollte tatsächlich kein Interessent als

Hauptwohnsitz

gefunden werden,

wird das Ansuchen neuerlich im Ge-

meinderat behandelt.

Die Umsetzung dieses Beschlusses

ist jedoch nicht ganz einfach:

Wer kontrolliert den gutachterlich

beeidet festgesetzten Preis?

Darf

der

Immobilienverkäufer

gezwungen werden, den Preis

öffentlich zu kommunizieren?

Unterliegen die Organe der Ge-

meinde der Verschwiegenheit?

Was tun, wenn ein Immobilienver-

käufer die 12 Monate aussitzt?

Wie hat in einem solchen Fall die

Dokumentation auszuschauen?

Ein Freizeitwohnsitz ist am Immobili-

enmarkt mitunter auch deshalb sehr

attraktiv, da höhere Verkaufserlöse

erzielt werden können und sich bis

dato Eigentümer von Freizeitwohn-

sitzen nicht im vollen Umfang an der

Erfüllung der kommunalen Aufgaben

beteiligen mussten.

Eine eigene Freizeitwohnsitzabgabe

zugunsten der Gemeinden ist deshalb

im Bundesland Tirol in Vorbereitung.

Das

Wunder

des

Lebens

begreifen heißt,

es selbst in den

Händen

zu halten.

Herzlichen Glückwunsch