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Die Niederschrift der GR-Sitzung vom

23. November 2018 (GR/006/2018

und nicht öffentliches Protokoll) wird

genehmigt und ordnungsgemäß

unterfertigt.

(mehrheitlich)

-----------------------------

Flächenwidmungsplanänderung im

Bereich der Gp.

/Abf.Nr

. 1747/2 u.a.,

KG Prägraten a.G. (Heimat Projekt-

Entwicklungs-Vertriebs GmbH)

(einstimmig)

-----------------------------

Flächenwidmungsplanänderung im

Bereich der Gp.

/Abf.Nr

. 2329/1, KG

Prägraten a.G. (Johann Kratzer)

(einstimmig)

-----------------------------

Änderung des Bebauungsplanes im

Bereich der Gp.

/Abf.Nr

. 2329/1, KG

Prägraten a.G. (Johann Kratzer)

(einstimmig)

Seite 2

Aus dem

Gemeinderat

Sitzung vom 14.12.2018

Unser Gemeindebauhof ist während

der Wintermonate stets bemüht, die

öffentlichen Straßen schnee- und eis-

frei zu halten. Leider wird diese Arbeit

oft durch unrichtige Verhaltensweisen

der Anwohner oder Verkehrsteilneh-

mer erschwert. Um den reibungs-

losen Ablauf des Winterdienstes zu

gewährleisten, bitten wir folgende

Punkte zu beachten:

• Fahrzeuge nicht am Straßenrand

abstellen

• Schnee aus Privatgrundstücken

oder Privateinfahrten nicht auf öf-

fentlichen Straßengrund ablagern

• Kundgemachte

Kettenanlege-

pflicht für Kraftfahrzeuge beach-

ten

• Kinder bei Schneeräumung nicht

auf der Straße spielen lassen

Die Straßen sind nach der Räumung

mit Pflug und Radlader zum Teil noch

sehr glatt und rutschig. Die Rutschsi-

cherheit ist erst gegeben, nachdem

Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen

aufgebracht werden konnten. Bis

zur Streuung ersuchen wir deshalb

vorsichtig zu fahren und allfällige

Kettenanlegepflichten unbedingt zu

beachten!

Anfragen zu Schneeräumung bzw.

zum Streudienst können unter der

Telefonnummer 04877/6363 oder

per Mail (gemeinde@praegraten.

info) jederzeit gerne an die Gemeinde

gerichtet werden.

In diesem Zuge darf auf § 93 der Stra-

ßenverkehrsordnung (StVO) „Pflich-

ten der Anrainer“ verwiesen werden.

Diese Verpflichtungen bestehen

auch dann, wenn die zu räumenden

und zu streuenden Flächen von der

Gemeinde aus arbeitstechnischen

Gründen mitbetreut wurden und wer-

den. Eine Übernahme der Räum- und

Streupflicht durch „stillschweigende

Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist

ausgeschlossen.

Der Gemeindebauhof freut sich

auf eine gute Zusammenarbeit!

Winterdienst in Prägraten

Welche Pflichten haben die Anrainer?

Geburt

Wir freuen uns über ...

Jakob Raich

18.11.2018

Eltern:

Andrea Berger (Außerbacher) und

Hannes Raich

1

08. Jänner 2019

2

12. Februar 2019

3

12. März 2019

4

09. April 2019

5

14. Mai 2019

6

11. Juni 2019

7

09. Juli 2019

8

13. August 2019

9

10. September

10

08. Okotber 2019

11

12. November 2019

12

10. Dezember 2019

2 0 1 9

T E R M I N E

Mutter-Eltern-Beratung

Die Mutter-Eltern-Beratung findet

jeden 2. Dienstag im Monat im

Gemeindeamt Prägraten a.G. (Sit-

zungszimmer) zu folgender Zeit statt:

14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Erlassung eines Bebauungsplanes

im Bereich der Gp.

/Abf.Nr

. 2729, KG

Prägraten a.G. (Birgit Berger)

(einstimmig)

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Der Gemeinderat von Prägraten a.G.

beschließt den Haushaltsplan, den

mittelfristigen Finanzplan und den

Dienstpostenplan (samt den dazu-

gehörigen Stellenplan) für das Haus-

haltsjahr 2019, nach dem vom Bür-

germeister vorgelegten Entwurf.

(einstimmig)

----------------------------

Die Betragshöhe gem. § 15 (1) VRV,

BGVl.Nr.

787/1996 idgF., ab welcher

der Unterschied zwischen Summe

der vorgeschriebenen Beträge und

dem veranschlagten Betrag (einschl.

Nachtragsvoranschlag) für die Ge-

nehmigung der Jahresrechnung zu

erläutern ist, wird vom Gemeinderat

mit € 15.000,00 festgesetzt.

(einstimmig)