Die Niederschrift der GR-Sitzung vom
23. November 2018 (GR/006/2018
und nicht öffentliches Protokoll) wird
genehmigt und ordnungsgemäß
unterfertigt.
(mehrheitlich)
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Flächenwidmungsplanänderung im
Bereich der Gp.
/Abf.Nr. 1747/2 u.a.,
KG Prägraten a.G. (Heimat Projekt-
Entwicklungs-Vertriebs GmbH)
(einstimmig)
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Flächenwidmungsplanänderung im
Bereich der Gp.
/Abf.Nr. 2329/1, KG
Prägraten a.G. (Johann Kratzer)
(einstimmig)
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Änderung des Bebauungsplanes im
Bereich der Gp.
/Abf.Nr. 2329/1, KG
Prägraten a.G. (Johann Kratzer)
(einstimmig)
Seite 2
Aus dem
Gemeinderat
Sitzung vom 14.12.2018
Unser Gemeindebauhof ist während
der Wintermonate stets bemüht, die
öffentlichen Straßen schnee- und eis-
frei zu halten. Leider wird diese Arbeit
oft durch unrichtige Verhaltensweisen
der Anwohner oder Verkehrsteilneh-
mer erschwert. Um den reibungs-
losen Ablauf des Winterdienstes zu
gewährleisten, bitten wir folgende
Punkte zu beachten:
• Fahrzeuge nicht am Straßenrand
abstellen
• Schnee aus Privatgrundstücken
oder Privateinfahrten nicht auf öf-
fentlichen Straßengrund ablagern
• Kundgemachte
Kettenanlege-
pflicht für Kraftfahrzeuge beach-
ten
• Kinder bei Schneeräumung nicht
auf der Straße spielen lassen
Die Straßen sind nach der Räumung
mit Pflug und Radlader zum Teil noch
sehr glatt und rutschig. Die Rutschsi-
cherheit ist erst gegeben, nachdem
Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen
aufgebracht werden konnten. Bis
zur Streuung ersuchen wir deshalb
vorsichtig zu fahren und allfällige
Kettenanlegepflichten unbedingt zu
beachten!
Anfragen zu Schneeräumung bzw.
zum Streudienst können unter der
Telefonnummer 04877/6363 oder
per Mail (gemeinde@praegraten.
info) jederzeit gerne an die Gemeinde
gerichtet werden.
In diesem Zuge darf auf § 93 der Stra-
ßenverkehrsordnung (StVO) „Pflich-
ten der Anrainer“ verwiesen werden.
Diese Verpflichtungen bestehen
auch dann, wenn die zu räumenden
und zu streuenden Flächen von der
Gemeinde aus arbeitstechnischen
Gründen mitbetreut wurden und wer-
den. Eine Übernahme der Räum- und
Streupflicht durch „stillschweigende
Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist
ausgeschlossen.
Der Gemeindebauhof freut sich
auf eine gute Zusammenarbeit!
Winterdienst in Prägraten
Welche Pflichten haben die Anrainer?
Geburt
Wir freuen uns über ...
Jakob Raich
18.11.2018
Eltern:
Andrea Berger (Außerbacher) und
Hannes Raich
1
08. Jänner 2019
2
12. Februar 2019
3
12. März 2019
4
09. April 2019
5
14. Mai 2019
6
11. Juni 2019
7
09. Juli 2019
8
13. August 2019
9
10. September
10
08. Okotber 2019
11
12. November 2019
12
10. Dezember 2019
2 0 1 9
T E R M I N E
Mutter-Eltern-Beratung
Die Mutter-Eltern-Beratung findet
jeden 2. Dienstag im Monat im
Gemeindeamt Prägraten a.G. (Sit-
zungszimmer) zu folgender Zeit statt:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Erlassung eines Bebauungsplanes
im Bereich der Gp.
/Abf.Nr. 2729, KG
Prägraten a.G. (Birgit Berger)
(einstimmig)
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Der Gemeinderat von Prägraten a.G.
beschließt den Haushaltsplan, den
mittelfristigen Finanzplan und den
Dienstpostenplan (samt den dazu-
gehörigen Stellenplan) für das Haus-
haltsjahr 2019, nach dem vom Bür-
germeister vorgelegten Entwurf.
(einstimmig)
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Die Betragshöhe gem. § 15 (1) VRV,
BGVl.Nr.787/1996 idgF., ab welcher
der Unterschied zwischen Summe
der vorgeschriebenen Beträge und
dem veranschlagten Betrag (einschl.
Nachtragsvoranschlag) für die Ge-
nehmigung der Jahresrechnung zu
erläutern ist, wird vom Gemeinderat
mit € 15.000,00 festgesetzt.
(einstimmig)