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Berichte

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Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 29. März 2017

Raumordnung

Der Gemeinderat hat Raumplaner Dipl.-Ing. Wolfgang

Mayr mit der Fortschreibung des örtlichen Raumord-

nungskonzepts der Gemeinde Heinfels betraut. In der

Zwischenzeit fanden etliche Gespräche mit den von Än-

derungen betroffenen Grundstückseigentümern statt.

Der Raumplaner informiert den Gemeinderat über die

bisherigen Arbeiten und den aktuellen Verfahrensstand

und gibt die weiteren Termine bekannt. Die Frist für die

Fortschreibung des ÖROKs endet im Juli 2017.

Im Haus von Peter Huber in Hinterheinfels soll ein Pro-

duktionsbetrieb eingerichtet werden, was in der der-

zeitigen Widmung als „Freiland“ nicht möglich ist. Das

betreffende Grundstück inklusive der beiden benach-

barten Häuser von Erwin Webhofer und Bernhard Hu-

ber liegen nicht nur im „Freiland“ ein, sondern befinden

sich in einer ökologischen Freihaltefläche. Das Raum-

ordnungskonzept der Gemeinde Heinfels wird dahin-

gehend richtiggestellt, dass die Festlegung der ökolo-

gischen Freihaltefläche für das bebaute Gebiet entfernt

wird. Weiters wird das Grundstück von Peter Huber in

„gemischtes Wohngebiet“ gewidmet.

Überbauung des öffentlichen Guts

Robert Webhofer plant die nordöstlich seiner Hofstelle

bestehende Ferienwohnung abzureißen und neu auf-

zubauen. Dabei überragen Vordach und Balkon die im

Süden und Südwesten angrenzende Gemeindestraße.

Dieser Überbauung wird zugestimmt, weil durch die

Baumaßnahmen keine zusätzlichen Beeinträchtigun-

gen des Straßenverkehrs entstehen.

Brunnweg

Der öffentliche Gemeindeweg „Brunnweg“ in Tessen-

berg wurde verlegt, damit er mit Kraftfahrzeugen be-

fahren werden kann. Dies ist sowohl für die Holzbrin-

gung als auch für die Instandhaltung des Tessenberger

Baches von Vorteil. Nach Abschluss der Bauarbeiten

hat die Vermessungskanzlei Neumayr eine Vermessung

durchgeführt. Anhand der Vermessungsurkunde wird

nun die Grundbuchsordnung hergestellt.

Waldaufsichtskosten

Die anteiligen Kosten für unseren Waldaufseher können

nach der Gemeindeordnung teilweise auf die Waldbe-

sitzer umgelegt werden. Bei Gesamtkosten für die Ge-

meinde Heinfels von 16.250 € können 5.300,- € auf die

Besitzer von Wirtschaftswald im Ertrag und die Besit-

zer von Schutzwald im Ertrag umgelegt werden. Die be-

treffende Verordnung wird beschlossen.

Gemeindeüberprüfung

Der Gemeindeüberprüfungsausschuss hat am 2. März

die Gemeindegebarung geprüft. Obmann Erwin Bach-

mann erstattet dem Gemeinderat Bericht darüber. Es

konnten grundsätzlich keine Unstimmigkeiten festge-

stellt werden.

Jahresrechnung 2016

Die Jahresrechnung 2016 weist Gesamteinnahmen in

der Höhe von 4,15 Mio. € und Gesamtausgaben von 3,66

Mio. € aus. Demnach wurde praktisch ein Überschuss

von knapp einer halben Million Euro erwirtschaftet. Die

Gemeinde Heinfels Immobilien KG hat das vergangene

Jahr mit einem Abgang von rund 5.300 € beendet. Die-

ser Betrag wird von der Gemeinde Heinfels abgedeckt.

Personal

Walter Huber wird wiederum als Unterstützung des

Bauhof-Teams für ein halbes Jahr in den Gemeinde-

dienst gestellt.