Berichte
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Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 29. März 2017
Raumordnung
Der Gemeinderat hat Raumplaner Dipl.-Ing. Wolfgang
Mayr mit der Fortschreibung des örtlichen Raumord-
nungskonzepts der Gemeinde Heinfels betraut. In der
Zwischenzeit fanden etliche Gespräche mit den von Än-
derungen betroffenen Grundstückseigentümern statt.
Der Raumplaner informiert den Gemeinderat über die
bisherigen Arbeiten und den aktuellen Verfahrensstand
und gibt die weiteren Termine bekannt. Die Frist für die
Fortschreibung des ÖROKs endet im Juli 2017.
Im Haus von Peter Huber in Hinterheinfels soll ein Pro-
duktionsbetrieb eingerichtet werden, was in der der-
zeitigen Widmung als „Freiland“ nicht möglich ist. Das
betreffende Grundstück inklusive der beiden benach-
barten Häuser von Erwin Webhofer und Bernhard Hu-
ber liegen nicht nur im „Freiland“ ein, sondern befinden
sich in einer ökologischen Freihaltefläche. Das Raum-
ordnungskonzept der Gemeinde Heinfels wird dahin-
gehend richtiggestellt, dass die Festlegung der ökolo-
gischen Freihaltefläche für das bebaute Gebiet entfernt
wird. Weiters wird das Grundstück von Peter Huber in
„gemischtes Wohngebiet“ gewidmet.
Überbauung des öffentlichen Guts
Robert Webhofer plant die nordöstlich seiner Hofstelle
bestehende Ferienwohnung abzureißen und neu auf-
zubauen. Dabei überragen Vordach und Balkon die im
Süden und Südwesten angrenzende Gemeindestraße.
Dieser Überbauung wird zugestimmt, weil durch die
Baumaßnahmen keine zusätzlichen Beeinträchtigun-
gen des Straßenverkehrs entstehen.
Brunnweg
Der öffentliche Gemeindeweg „Brunnweg“ in Tessen-
berg wurde verlegt, damit er mit Kraftfahrzeugen be-
fahren werden kann. Dies ist sowohl für die Holzbrin-
gung als auch für die Instandhaltung des Tessenberger
Baches von Vorteil. Nach Abschluss der Bauarbeiten
hat die Vermessungskanzlei Neumayr eine Vermessung
durchgeführt. Anhand der Vermessungsurkunde wird
nun die Grundbuchsordnung hergestellt.
Waldaufsichtskosten
Die anteiligen Kosten für unseren Waldaufseher können
nach der Gemeindeordnung teilweise auf die Waldbe-
sitzer umgelegt werden. Bei Gesamtkosten für die Ge-
meinde Heinfels von 16.250 € können 5.300,- € auf die
Besitzer von Wirtschaftswald im Ertrag und die Besit-
zer von Schutzwald im Ertrag umgelegt werden. Die be-
treffende Verordnung wird beschlossen.
Gemeindeüberprüfung
Der Gemeindeüberprüfungsausschuss hat am 2. März
die Gemeindegebarung geprüft. Obmann Erwin Bach-
mann erstattet dem Gemeinderat Bericht darüber. Es
konnten grundsätzlich keine Unstimmigkeiten festge-
stellt werden.
Jahresrechnung 2016
Die Jahresrechnung 2016 weist Gesamteinnahmen in
der Höhe von 4,15 Mio. € und Gesamtausgaben von 3,66
Mio. € aus. Demnach wurde praktisch ein Überschuss
von knapp einer halben Million Euro erwirtschaftet. Die
Gemeinde Heinfels Immobilien KG hat das vergangene
Jahr mit einem Abgang von rund 5.300 € beendet. Die-
ser Betrag wird von der Gemeinde Heinfels abgedeckt.
Personal
Walter Huber wird wiederum als Unterstützung des
Bauhof-Teams für ein halbes Jahr in den Gemeinde-
dienst gestellt.