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Die Sonnseiten
Nummer 60 - August 2018
Informationen
Heizkostenzuschuss 2018/2019
Das Land Tirol gewährt für
die Heizperiode 2018/2019
wieder einen
einmaligen
Heizkostenzuschuss inHöhe
von € 225,--
pro Haushalt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass der antrags- bzw. zu-
schussberechtigte Personen-
kreis gegenüber dem Vorjahr
ausgeweitet wurde.
Antrags- bzw. zuschussbe-
rechtigt
sind alle Personen
mit aufrechtem
Hauptwohn-
sitz im Bundesland Tirol
gem. § 3 TMSG.
Nicht antrags- bzw. zuschuss-
berechtigt sind:
- Personen, die zum Zeit-
punkt der Antragstellung eine
laufende Mindestsicherungs/
Grundversorungsleistung be-
ziehen
- BewohnerInnen von Wohn-
und Pflegeheimen, Behinder-
teneinrichtung, Schüler- und
Studentenheimen
Für PensionistInnen mit Be-
zug der Ausgleichszulage,
denen im vergangenen Jahr
der Heizkostenzuschuss des
Landes bewilligt wurde, ist
auf Grund der Datenschutz-
grundverordnung keine ge-
sonderte
Antragstellung
mittels Personenliste über
das Gemeindeamt Gaimberg
mehr möglich.
Diesem Per-
sonenkreis übermittelt das
Land Tirol persönlich ein
Antragsformular.
Für Neu- und Folgeantrag-
stellungen liegen die Antrags-
formulare im Gemeindeamt
Gaimberg auf oder können
von der Homepage (
www.
sonnendoerfer.at )herunterge-
laden werden.
Aufgrund des Inkrafttretens
der
Datenschutzgrundver-
ordnung ist es unbedingt
erforderlich, die im Antrags-
formular enthaltene Einwil-
ligungserklärung zu unter-
schreiben.
Für die Antragstellung gelten
die folgenden Netto-Einkom-
mensgrenzen:
€ 890,-- pro Monat für allein
stehende Personen
€ 1.360,-- pro Monat für Ehe-
paare und Lebensgemein-
schaften
€ 220,-- pro Monat zusätzlich
für das 1. und 2. und
€ 140,-- für jedes weitere im
gemeinsamen Haushalt le-
bende unterhaltsberechtigte
Kind mit Anspruch auf Fami-
lienbeihilfe
€ 490,-- pro Monat für die
erste weitere erwachsene Per-
son im Haushalt
€ 330,-- pro Monat für jede
weitere erwachsene Person
im Haushalt
Das monatliche Einkommen
ist ohne Anrechung der Son-
derzahlungen (13. u. 14. Ge-
halt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich
bezogen werden (Unterhalt,
AMS-Bezüge, Pensionsvor-
schuss, Kinderbetreuungs-
geld), sind auf 14 Bezüge
umzurechnen.
Bei der Ermittlung des mo-
natlichen Einkommens sind
anzurechnen:
- Eigen/Witwen/Waisenpen-
sionen/Unfallrenten/Pensi-
onen aus dem Ausland
- Einkünfte aus selbststän-
diger und nicht selbststän-
diger Arbeit (Lohn, Gehalt)
- Leistungen aus der Arbeits-
losen- und Krankenversiche-
rung
- Studienbeihilfen, Stipendien
- Einkommen aus Vermietung
und Verpachtung
- Wochen-, Kinderbetreuungs-
geld und Zuschüsse zum Kin-
derbetreuungsgeld
- Erhaltene Unterhaltszah-
lungen und -vorschüsse/Ali-
mente
- Nebenzulagen
- Pflegekarenzgeld
- Rehabilitationsgeld
Um die Gewährung des
Heizkostenzuschusses kann
zwischen dem
1. Juli 2018
bis 31. Dezember 2018
im
Gemeindeamt
Gaimberg
angesucht werden. Die An-
tragvoraussetzungen müssen
jeweils zum Zeitpunkt der
Antragstellung vorliegen.
Der Bürgermeister
Einbringung:
Da es sich im Antragsformular um personenbezogener Da-
ten, welche einem besonderen schutzwürdigen Interesse (z. B.
Sozialversicherungsnummer, etc.) unterliegen, wird auf
eine sichere Übermittlung hingewiesen.
Auf der Homepage der Abteilung Soziales steht unter dem
Punkt „Formulare der Abteilung Soziales“ folgender Link
für die sichere Übermittlung zur Verfügung:
https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/tirol/57/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:151000&cid=2399
Die Übermittlung des Antrages im Postwege ist weiterhin
zulässig.
Amtsstunden
Montag - Donnerstag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.15 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Parteienverkehr
Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters
Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mobil: 0664/4211891
Recyclinghof Gaimberg
Montag 16.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten aufgrund von Feiertagen
wenn Montag ein Feiertag - Dienstag 16.00 - 17.00 Uhr
wenn Donnerstag ein Feiertag - Freitag 17.00 - 19.00 Uhr
Das Ablagern von Müll jeglicher Art
außerhalb der Öffnungszeiten
ist verboten und wir zur Anzeige gebracht!
Die Gemeindeverwaltung