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Die Sonnseiten

Nummer 60 - August 2018

Informationen

Heizkostenzuschuss 2018/2019

Das Land Tirol gewährt für

die Heizperiode 2018/2019

wieder einen

einmaligen

Heizkostenzuschuss inHöhe

von € 225,--

pro Haushalt.

Es wird darauf hingewiesen,

dass der antrags- bzw. zu-

schussberechtigte Personen-

kreis gegenüber dem Vorjahr

ausgeweitet wurde.

Antrags- bzw. zuschussbe-

rechtigt

sind alle Personen

mit aufrechtem

Hauptwohn-

sitz im Bundesland Tirol

gem. § 3 TMSG.

Nicht antrags- bzw. zuschuss-

berechtigt sind:

- Personen, die zum Zeit-

punkt der Antragstellung eine

laufende Mindestsicherungs/

Grundversorungsleistung be-

ziehen

- BewohnerInnen von Wohn-

und Pflegeheimen, Behinder-

teneinrichtung, Schüler- und

Studentenheimen

Für PensionistInnen mit Be-

zug der Ausgleichszulage,

denen im vergangenen Jahr

der Heizkostenzuschuss des

Landes bewilligt wurde, ist

auf Grund der Datenschutz-

grundverordnung keine ge-

sonderte

Antragstellung

mittels Personenliste über

das Gemeindeamt Gaimberg

mehr möglich.

Diesem Per-

sonenkreis übermittelt das

Land Tirol persönlich ein

Antragsformular.

Für Neu- und Folgeantrag-

stellungen liegen die Antrags-

formulare im Gemeindeamt

Gaimberg auf oder können

von der Homepage (

www.

sonnendoerfer.at )

herunterge-

laden werden.

Aufgrund des Inkrafttretens

der

Datenschutzgrundver-

ordnung ist es unbedingt

erforderlich, die im Antrags-

formular enthaltene Einwil-

ligungserklärung zu unter-

schreiben.

Für die Antragstellung gelten

die folgenden Netto-Einkom-

mensgrenzen:

€ 890,-- pro Monat für allein

stehende Personen

€ 1.360,-- pro Monat für Ehe-

paare und Lebensgemein-

schaften

€ 220,-- pro Monat zusätzlich

für das 1. und 2. und

€ 140,-- für jedes weitere im

gemeinsamen Haushalt le-

bende unterhaltsberechtigte

Kind mit Anspruch auf Fami-

lienbeihilfe

€ 490,-- pro Monat für die

erste weitere erwachsene Per-

son im Haushalt

€ 330,-- pro Monat für jede

weitere erwachsene Person

im Haushalt

Das monatliche Einkommen

ist ohne Anrechung der Son-

derzahlungen (13. u. 14. Ge-

halt) zu ermitteln. Einkom-

men, die nur 12 x jährlich

bezogen werden (Unterhalt,

AMS-Bezüge, Pensionsvor-

schuss, Kinderbetreuungs-

geld), sind auf 14 Bezüge

umzurechnen.

Bei der Ermittlung des mo-

natlichen Einkommens sind

anzurechnen:

- Eigen/Witwen/Waisenpen-

sionen/Unfallrenten/Pensi-

onen aus dem Ausland

- Einkünfte aus selbststän-

diger und nicht selbststän-

diger Arbeit (Lohn, Gehalt)

- Leistungen aus der Arbeits-

losen- und Krankenversiche-

rung

- Studienbeihilfen, Stipendien

- Einkommen aus Vermietung

und Verpachtung

- Wochen-, Kinderbetreuungs-

geld und Zuschüsse zum Kin-

derbetreuungsgeld

- Erhaltene Unterhaltszah-

lungen und -vorschüsse/Ali-

mente

- Nebenzulagen

- Pflegekarenzgeld

- Rehabilitationsgeld

Um die Gewährung des

Heizkostenzuschusses kann

zwischen dem

1. Juli 2018

bis 31. Dezember 2018

im

Gemeindeamt

Gaimberg

angesucht werden. Die An-

tragvoraussetzungen müssen

jeweils zum Zeitpunkt der

Antragstellung vorliegen.

Der Bürgermeister

Einbringung:

Da es sich im Antragsformular um personenbezogener Da-

ten, welche einem besonderen schutzwürdigen Interesse (z. B.

Sozialversicherungsnummer, etc.) unterliegen, wird auf

eine sichere Übermittlung hingewiesen.

Auf der Homepage der Abteilung Soziales steht unter dem

Punkt „Formulare der Abteilung Soziales“ folgender Link

für die sichere Übermittlung zur Verfügung:

https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/tirol/57/new?empfaen

gerGvOuId=AT:L7:LVN:151000&cid=2399

Die Übermittlung des Antrages im Postwege ist weiterhin

zulässig.

Amtsstunden

Montag - Donnerstag

07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.15 Uhr

Freitag 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr

Parteienverkehr

Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Montag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgermeisters

Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr - 10.00 Uhr

Mobil: 0664/4211891

Recyclinghof Gaimberg

Montag 16.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten aufgrund von Feiertagen

wenn Montag ein Feiertag - Dienstag 16.00 - 17.00 Uhr

wenn Donnerstag ein Feiertag - Freitag 17.00 - 19.00 Uhr

Das Ablagern von Müll jeglicher Art

außerhalb der Öffnungszeiten

ist verboten und wir zur Anzeige gebracht!

Die Gemeindeverwaltung