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Aus der Ratsstube
BESCHLÜSSE
Gemeinderatssitzung vom 10. April 2018
Beratung und allfällige Beschlussfassung – 1. Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der
Gp. 2098 und 2163 KG Kartitsch (Rinner Hannes)
a)Auflage
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2098
und 2163 KG Kartitsch, von derzeit „Freiland“ ge-
mäß § 41 Trog 2016 in künftig „Wohngebiet“ gem.
§ 38.1 TROG 2016 entsprechend dem, vom örtlichen
Raumplaner Dr. Thomas Kranebitter erstellten elekt-
ronischen Planentwurf (GZ: 713-2018-00001) und
der Erläuterung, gemäß § 66 durch 4 Wochen hin-
durch während der Amtsstunden im Gemeindeamt
Kartitsch zur Einsichtnahme aufzulegen.
Abstimmung: 11/0/0
b)Beschluss
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch, die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.
2098 und 2163 beide KG Kartitsch, von derzeit
„Freiland“ gemäß § 41 Trog 2016 in künftig
„Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 entspre-
chend dem, vom örtlichen Raumplaner Dr. Thomas
Kranebitter erstellten elektronischen Planentwurf
(GZ: 713-2018-00001) und der Erläuterung. Dieser
Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stel-
lungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtig-
ten Person oder Stelle abgegeben wird.
Abstimmung: 11/0/0
Neuerlassung eines Bebauungsplanes
(Rinner Hannes)
Auflage:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch gemäß § 66 Ab-
satz 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016,
LGBI. Nr. 101/2016, für den Bereich der Gp. 950/2,
1004/3, 2098 und 2163 (künftige Gp. 1004/3) KG
Kartitsch den von Dr. Thomas Kranebitter ausgear-
beiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes, im Sinne der beiliegenden, einen integ-
rierenden Bestandteil bildenden Plandarstellung
GZI. 2196 ruv/18 vom 06.04.2018 durch 4 Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Abstimmung:11/0/0
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch gemäß § 66 Ab-
satz 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016,
LGBI. Nr. 101/2016, für den Bereich der Gp. 950/2,
1004/3, 2098 und 2163 (künftige Gp. 1004/3) KG
Kartitsch den von Dr. Thomas Kranebitter ausgear-
beiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes, im Sinne der beiliegenden, einen integ-
rierenden Bestandteil bildenden Plandarstellung
GZI. 2196 ruv/18 vom 06.04.2018. Dieser Beschluss
über die Erlassung des Bebauungsplanes wird nur
rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Ent-
wurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stel-
le abgegeben wurde.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Dienst-
barkeitszusicherungsvertrag-Tinetz,
Verkabelung
Rabland - Hollbruck
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zwischen
dem Öffentlichen Gut, Einlagezahl 23, 85204 KG
Hollbruck (Eigentümer Gemeinde Kartitsch) und der
TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG in der vorliegen-
den Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt den
Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung - Antrag
Walder Manfred-Förderung der Biomasseheizung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,
Herrn Walder Manfred für den Einbau einer Pel-
letheizung in seinem neu errichteten Wohnhaus eine
Förderung von € 400,00 zu gewähren.
Abstimmung: 10/0/1
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Vergabe
Schülerbeförderung 2018/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
die Firma Bodner, 9941 Kartitsch 3a im Schuljahr
2018/2019 wieder mit der Durchführung der Schü-
lerbeförderung zu beauftragen. Das Kilometergeld
wird mit netto € 1,50 festgelegt.
Abstimmung: 10/0/0