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Aus der Ratsstube

BESCHLÜSSE

Gemeinderatssitzung vom 10. April 2018

Beratung und allfällige Beschlussfassung – 1. Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der

Gp. 2098 und 2163 KG Kartitsch (Rinner Hannes)

a)Auflage

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2098

und 2163 KG Kartitsch, von derzeit „Freiland“ ge-

mäß § 41 Trog 2016 in künftig „Wohngebiet“ gem.

§ 38.1 TROG 2016 entsprechend dem, vom örtlichen

Raumplaner Dr. Thomas Kranebitter erstellten elekt-

ronischen Planentwurf (GZ: 713-2018-00001) und

der Erläuterung, gemäß § 66 durch 4 Wochen hin-

durch während der Amtsstunden im Gemeindeamt

Kartitsch zur Einsichtnahme aufzulegen.

Abstimmung: 11/0/0

b)Beschluss

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch, die Änderung

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.

2098 und 2163 beide KG Kartitsch, von derzeit

„Freiland“ gemäß § 41 Trog 2016 in künftig

„Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 entspre-

chend dem, vom örtlichen Raumplaner Dr. Thomas

Kranebitter erstellten elektronischen Planentwurf

(GZ: 713-2018-00001) und der Erläuterung. Dieser

Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb

der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stel-

lungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtig-

ten Person oder Stelle abgegeben wird.

Abstimmung: 11/0/0

Neuerlassung eines Bebauungsplanes

(Rinner Hannes)

Auflage:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch gemäß § 66 Ab-

satz 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016,

LGBI. Nr. 101/2016, für den Bereich der Gp. 950/2,

1004/3, 2098 und 2163 (künftige Gp. 1004/3) KG

Kartitsch den von Dr. Thomas Kranebitter ausgear-

beiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-

ungsplanes, im Sinne der beiliegenden, einen integ-

rierenden Bestandteil bildenden Plandarstellung

GZI. 2196 ruv/18 vom 06.04.2018 durch 4 Wochen

hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Abstimmung:11/0/0

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch gemäß § 66 Ab-

satz 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016,

LGBI. Nr. 101/2016, für den Bereich der Gp. 950/2,

1004/3, 2098 und 2163 (künftige Gp. 1004/3) KG

Kartitsch den von Dr. Thomas Kranebitter ausgear-

beiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-

ungsplanes, im Sinne der beiliegenden, einen integ-

rierenden Bestandteil bildenden Plandarstellung

GZI. 2196 ruv/18 vom 06.04.2018. Dieser Beschluss

über die Erlassung des Bebauungsplanes wird nur

rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und

Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Ent-

wurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stel-

le abgegeben wurde.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Dienst-

barkeitszusicherungsvertrag-Tinetz,

Verkabelung

Rabland - Hollbruck

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zwischen

dem Öffentlichen Gut, Einlagezahl 23, 85204 KG

Hollbruck (Eigentümer Gemeinde Kartitsch) und der

TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG in der vorliegen-

den Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt den

Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung - Antrag

Walder Manfred-Förderung der Biomasseheizung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,

Herrn Walder Manfred für den Einbau einer Pel-

letheizung in seinem neu errichteten Wohnhaus eine

Förderung von € 400,00 zu gewähren.

Abstimmung: 10/0/1

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Vergabe

Schülerbeförderung 2018/2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

die Firma Bodner, 9941 Kartitsch 3a im Schuljahr

2018/2019 wieder mit der Durchführung der Schü-

lerbeförderung zu beauftragen. Das Kilometergeld

wird mit netto € 1,50 festgelegt.

Abstimmung: 10/0/0