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ISELSBERGER

GEMEINDEBOTE

Ausgabe 39 | Juni 2018

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Was ist bei einem Todesfall zu tun?

1. Verständigung des Gemeindeamtes

Die Gemeinde verständigt Frau Oberbichler, die für das Herrichten der Totenkapelle

zuständig ist.

2. Verständigung des Sprengelarztes

„Totenbeschau“ und Ausstellung der Todesbestätigung bzw. Weitergabe an

Pfarramt und Standesamt. (Sprengelarzt: Dr. Steiner, 9991 Dölsach 135,

Tel.: +43 4852/63959)

3. Verständigung des Pfarramtes Dölsach

Pfarrer Bruno Decristoforo, 9991 Dölsach 1,

Tel.: +43 04852/64322 Handy: 0664/1127352

Begräbnistermin, Gestaltung des Sterbegottesdienstes (Lektoren aus dem

Verwandtenkreis bitten, Lebenslauf, Lesung, persönliche Fürbitten und Meditationstext

zusammenzustellen und zu lesen)

Hinweis: den Herrn Pfarrer bitten, beim Begräbnis im Namen der Angehörigen zu

danken; es wird niemand namentlich genannt, auch die Einladung zum Totenmahl

verkündet der Herr Pfarrer nicht.

4. Verständigung des Mesners

Sterbeglocke läuten, „Ausläuten“ einen Tag vor dem Begräbnis – um 12 Uhr (evt.

gemeinsames Beten in der Totenkapelle während des „Ausläutens“), Ministranten

organisieren

5. Weitere Organisationen:

Grabmacher, Vorbeter, Sargträger, Seelenrosenkränze (Ort und Zeitpunkt), musikalische

Gestaltung (Bläsergruppe der Musikkapelle, Chor), Kränze und Sarggesteck bestellen,

Polizei für den Begräbnistag benachrichtigen, wenn beim Trauerzug die Bundesstraße

benutzt wird, Totenmahl bestellen

6. Verständigung des Bestattungsunternehmens:

Bestattung Bergmeister, Ruefenfeldweg 2, 9900 Lienz,

Tel: +43 4852/62090 (Versargung und Überführung in die Aufbahrungshalle, Parte,

Sterbebild, usw.)

Hinweise: Für eventuelle Postwurfsendung muss auf der Parte „Zugestellt durch

Post.at

vermerkt sein. Anzahl: für Postwurf ca. 170 Stück, wenn ausgeteilt wird ca. 240 Stück.

Auch der Herr Pfarrer und der Mesner erhalten eine Parte.

7. Sterbeurkunde – nötige Dokumente für die Ausstellung:

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis des Hauptwohnsitzes,

Todesbestätigung durch den Sprengelarzt an das Bestattungsunternehmen

(Standesamt), eventuell Heiratsurkunde

8. Ausgaben:

Bestattungskosten, Grabstätte und Friedhofsgebühren (Gemeinde), Grabmacher,

Vorbeter, Musikgruppe, Partezettel, Sterbebilder

9. Nach der Beerdigung:

Danksagung und evt. Nachruf in den Medien, Nachlasserklärung über Notar oder

Bezirksgericht