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Mai 2018 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 90. Ausgabe

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Serviceleistungen und Informationen

der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

LÄRMVERORDNUNG

Für die Marktgemeinde Nußdorf-Debant gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine

LÄRMVERORDNUNG, die wir in Erinnerung rufen dürfen:

Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbeläs-

tigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass

Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September

nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.

An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des gan-

zen Jahres untersagt.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft

sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Ein-

satz stehen.

Impressum

:

Herausgeber

:

Redaktion, Konzept & Layout

:

Gemeindekurier, Ausgabe 90/2018 Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Erscheint als Informations- und

Hermann Gmeiner-Straße 4

Nachrichtenzeitschrift der

9990 Nußdorf-Debant

Fotos

:

Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Tel. 04852/62222

Marktgemeinde, Margreth Ortner,

marktgemeinde@nussdorf-debant.at

Privatpersonen

Druck

:

www.nussdorf-debant.at

Fa. Oberdruck, Dölsach

Titelfoto

: Margreth Ortner

REISEPASS UND PERSONALAUSWEIS

g

Erledigung Ihres Reisepass- oder Personalausweis-Antrages direkt am Gemeindeamt

g

Abwicklung des Antragsverfahrens über das Gemeindeamt

g

Das Reisedokument wird Ihnen per Post binnen 5 bis 7 Werktagen übermittelt. Da der alte Reisepass di-

rekt bei der Behörde entwertet wird, ist zu beachten, dass Sie im Zeitraum bis zur Zustellung des neuen

Reisedokuments über keinen Reisepass verfügen.

BANKOMATKASSE

Über die Bankomatkasse ist es auch möglich, Zahlungen wie zum Beispiel Müll- und Kleidersäcke,

Stempelgebühren, Gebühren für Passanträge, Vorschreibungsbescheide usw. bequem mittels Banko-

matkarte zu tätigen.

Auch erhaltene Abgabenbescheide können so direkt am Marktgemeindeamt beglichen werden.

Manfred Stotter

Parteienverkehr:

Marktgemeindeamt - Zimmer 2

MO-FR 08.00 - 12.30 Uhr DO 16.00 - 19.00 Uhr

Bei Bedarf kann auch ein Termin außerhalb dieser Zeiten (nachmittags)

vereinbart werden.

Telefon:

04852/62222-77

e-mail:

m.stotter@nussdorf-debant.at