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Gemeinde
Virger
Zeitung
vom bauansuchen
zum baubescheid
Für Bauherren können von Seiten
der Gemeinde als Servicestelle um-
fangreiche Hilfsmittel zur Verfü-
gung gestellt werden. Informations-
mappen von Energie Tirol, Bro-
schüren zu Förderungen sowie
Antragsformulare
( http://www.vir-
gen.at/gemeinde/bauamt/formu-lare
), die zugleich als Checkliste
dienen. Es empfiehlt sich jeden-
falls, frühzeitig mit der Baube-
hörde/Gemeinde-Baureferat für
eine Erstinformation in Kontakt
zu treten. Ein wichtiges Thema ist
zudem, sich einen Planer zu su-
chen, der die Tiroler Vorschriften
kennt, zu dem ein Vertrauensver-
hältnis besteht und der unabhän-
gig auf Wünsche eingehen kann.
In weiterer Folge steht auch der
Bausachverständige für konkrete
Fragen und bei Vorliegen eines
Bauansuchens (mit Planunterlagen)
für eine umfassende Vorprüfung
zur Verfügung. Die Gemeindever-
waltung ist zudem bemüht, das
Verfahren mit Unterstützung aller
beteiligten Sachverständigen und
des Bauherrn/der Bauherrin mög-
lichst zügig abzuwickeln.
Als besonders ärgerliche Fallstricke
haben sich die geänderten Ansich-
ten zu untergeordneten Bauteilen
wie Vordächer, Balkone u. ä. für
die Planer und Bauherren heraus-
gestellt, die von der jahrzehntelan-
gen Praxis abweichen.
Ein großes Thema sind auch
knappe Mindestabstände zu Nach-
bargrundstücken bei Zu- und Auf-
bauten. Es ist wünschenswert, dass
z. B. bestehende Gebäude „für die
Jungen“ mit Zubauten erweitert wer-
den. Sollte Einigkeit unter den be-
troffenen Grundbesitzern bestehen
und raumordnerisch nichts dagegen
sprechen, gibt es die Möglichkeit des
Gemeinderates, mittels Bebauungs-
plänen unterstützend zu wirken.
Wiederverlautbarung der
tiroler bauordnung 2018
Die Tiroler Bauordnung beruht im
Wesentlichen auf jener aus dem Jahr
1998, auch wenn sie aufgrund vieler
Änderungen 2001 und 2011 wieder-
verlautbart wurde. Seit 2011 hat es
wieder zwölf Novellen gegeben, so-
dass sich das Land der Übersichtlich-
keit wegen entschlossen hat, im Jahr
2018 eine Neufassung als Wiederver-
lautbarung, gültig ab 1. März 2018,
herauszubringen. Im Wesentlichen
wurden die vorherigen Haupt- und
Unterpunkte neu durchnummeriert.
neues raumordnungs-
konzept (erste
fortschreibung 2017)
Seit 5. Jänner 2018 ist das neue
Raumordnungskonzept
gültig.
Damit ist es gelungen, nach einer
längeren Vorbereitungszeit das Ver-
fahren selber innerhalb von nur drei
Monaten (28. September 2017 bis 5.
Jänner 2018) abzuwickeln. Jetzt sind
auch wieder Neuwidmungen von
Baulandwidmungen – im Rahmen
der im Konzept vorgesehenen Berei-
che – möglich, für Sonderflächen
wie Hofstellen u. ä. wurden Ausnah-
meregelungen vorgesehen. Planung
und Erläuterungen zum Konzept
sind von jedem in der Gemeinde-
homepage
www.virgen.atabrufbar.
Änderungen bei
heizungsanlagen
Das Tiroler Gas-, Heizungs- und
Klimaanlagengesetz 2013 und die
dazugehörige Tiroler Gas-, Hei-
zungs- und Klimaanlagenverord-
nung 2014 wurden mit 16. Jän.
2018 geändert, ohne größere Aus-
wirkungen auf den Häuslbauer.
Das Kehrbuch hat darin als Nach-
weisdokument für Änderungen
der Heizungsanlagen einen beson-
deren Stellenwert. Bitte daher den
Austausch von Heizkesseln oder
Änderungen im Heizungssystem
vom Installateur oder Rauchfang-
kehrer eintragen lassen.
Für die Abnahmeprotokolle gibt es
neue Formulare, bitte ein Exem-
plar bei der Gemeinde abgeben.
Wichtiges und Wissenswertes
BÜRGERSERVICE
aus dem
baureferat