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Gemeinde

Virger

Zeitung

vom bauansuchen

zum baubescheid

Für Bauherren können von Seiten

der Gemeinde als Servicestelle um-

fangreiche Hilfsmittel zur Verfü-

gung gestellt werden. Informations-

mappen von Energie Tirol, Bro-

schüren zu Förderungen sowie

Antragsformulare

( http://www.vir

-

gen.at/gemeinde/bauamt/formu-

lare

), die zugleich als Checkliste

dienen. Es empfiehlt sich jeden-

falls, frühzeitig mit der Baube-

hörde/Gemeinde-Baureferat für

eine Erstinformation in Kontakt

zu treten. Ein wichtiges Thema ist

zudem, sich einen Planer zu su-

chen, der die Tiroler Vorschriften

kennt, zu dem ein Vertrauensver-

hältnis besteht und der unabhän-

gig auf Wünsche eingehen kann.

In weiterer Folge steht auch der

Bausachverständige für konkrete

Fragen und bei Vorliegen eines

Bauansuchens (mit Planunterlagen)

für eine umfassende Vorprüfung

zur Verfügung. Die Gemeindever-

waltung ist zudem bemüht, das

Verfahren mit Unterstützung aller

beteiligten Sachverständigen und

des Bauherrn/der Bauherrin mög-

lichst zügig abzuwickeln.

Als besonders ärgerliche Fallstricke

haben sich die geänderten Ansich-

ten zu untergeordneten Bauteilen

wie Vordächer, Balkone u. ä. für

die Planer und Bauherren heraus-

gestellt, die von der jahrzehntelan-

gen Praxis abweichen.

Ein großes Thema sind auch

knappe Mindestabstände zu Nach-

bargrundstücken bei Zu- und Auf-

bauten. Es ist wünschenswert, dass

z. B. bestehende Gebäude „für die

Jungen“ mit Zubauten erweitert wer-

den. Sollte Einigkeit unter den be-

troffenen Grundbesitzern bestehen

und raumordnerisch nichts dagegen

sprechen, gibt es die Möglichkeit des

Gemeinderates, mittels Bebauungs-

plänen unterstützend zu wirken.

Wiederverlautbarung der

tiroler bauordnung 2018

Die Tiroler Bauordnung beruht im

Wesentlichen auf jener aus dem Jahr

1998, auch wenn sie aufgrund vieler

Änderungen 2001 und 2011 wieder-

verlautbart wurde. Seit 2011 hat es

wieder zwölf Novellen gegeben, so-

dass sich das Land der Übersichtlich-

keit wegen entschlossen hat, im Jahr

2018 eine Neufassung als Wiederver-

lautbarung, gültig ab 1. März 2018,

herauszubringen. Im Wesentlichen

wurden die vorherigen Haupt- und

Unterpunkte neu durchnummeriert.

neues raumordnungs-

konzept (erste

fortschreibung 2017)

Seit 5. Jänner 2018 ist das neue

Raumordnungskonzept

gültig.

Damit ist es gelungen, nach einer

längeren Vorbereitungszeit das Ver-

fahren selber innerhalb von nur drei

Monaten (28. September 2017 bis 5.

Jänner 2018) abzuwickeln. Jetzt sind

auch wieder Neuwidmungen von

Baulandwidmungen – im Rahmen

der im Konzept vorgesehenen Berei-

che – möglich, für Sonderflächen

wie Hofstellen u. ä. wurden Ausnah-

meregelungen vorgesehen. Planung

und Erläuterungen zum Konzept

sind von jedem in der Gemeinde-

homepage

www.virgen.at

abrufbar.

Änderungen bei

heizungsanlagen

Das Tiroler Gas-, Heizungs- und

Klimaanlagengesetz 2013 und die

dazugehörige Tiroler Gas-, Hei-

zungs- und Klimaanlagenverord-

nung 2014 wurden mit 16. Jän.

2018 geändert, ohne größere Aus-

wirkungen auf den Häuslbauer.

Das Kehrbuch hat darin als Nach-

weisdokument für Änderungen

der Heizungsanlagen einen beson-

deren Stellenwert. Bitte daher den

Austausch von Heizkesseln oder

Änderungen im Heizungssystem

vom Installateur oder Rauchfang-

kehrer eintragen lassen.

Für die Abnahmeprotokolle gibt es

neue Formulare, bitte ein Exem-

plar bei der Gemeinde abgeben.

Wichtiges und Wissenswertes

BÜRGERSERVICE

aus dem

baureferat