Previous Page  5 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 40 Next Page
Page Background

5

Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung

2016 der Immobilien KG Kartitsch

Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende, vom

Überprüfungsausschuss am 21.02.2017 geprüfte

Jahresrechnung 2016 der Immobilien KG Kar-

titsch.

Einnahmenvorschreibung: € 25.240,18

Ausgabenvorschreibung:

€ 19.514,48

Jahresergebnis Überschuss:

€ 5.725,70

Abstimmung: 11/0/0

Gemeinderatssitzung vom 9.5.2017

Beratung und allfällige Beschlussfassung-

Gemeindegutsagrargemeinschaft Hollbruck: -

Holzschlägerung 2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-

schließt, die Holzschlägerung 2017 im Bereich der

Gemeindegutsagrargemeinschaft Hollbruck mit ca.

100 fm festzusetzen. Die Ausschreibung der Schlä-

gerung, die Vergabe, die Ausschreibung des Ver-

kaufes und die Vergabe werden an den Gemeinde-

vorstand delegiert.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung-

Reparatur UNIMOG

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-

schließt die Reparatur des Gemeindefahrzeuges

UNIMOG nach dem Angebot der Firma RGO vom

04.05.2017 zu vergeben.

Abstimmung:11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung-

Erlassung eines Bebauungsplanes DI Harald Sint

102a

Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2016, TROG 2016

LGBl.Nr.

101, be-

schließt der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch

für den Bereich der Grundstücke Gp.555/3 und

555/4, KG Kartisch, den von Dr. Thomas Krane-

bitter ausgearbeiteten Planentwurf, GZI. 1914

ruv/2017, vom 11.04.2017 durch 4 Wochen hin-

durch öffentliche Einsichtnahme aufzulegen.

Abstimmung: 9/0/0 (2 GR wegen Befangenheit

nicht mitgestimmt)

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016

der Beschluss über die Erlassung des gegenständ-

lichen Bebauungsplanes gefasst.

Gemäß § 66 Absatz 2 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2016,

LGBl.Nr

. 101, beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich

der Grundstücke Gp.555/3 und 555/4, KG Kar-

tisch, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbei-

teten Planentwurf, GZI. 1914 ruv/2017, vom

11.04.2017.

Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebau-

ungsplanes wird nun rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegung- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-

rechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.

Abstimmung: 9/0/0 (2 GR wegen Befangenheit

nicht mitgestimmt)

Flurreinigung am 13. 5. 2017

Zehn vor eins, und noch niemand

da.

Oje, das wird jetzt peinlich. End-

lich kommt Georg und ich muss

schmunzeln. Gut gelaunt, alles

vorbereitet und zuversichtlich

warten wir. Und plötzlich kom-

men sie.

Auf einmal ist der Parkplatz voll

und es wuselt nur so um das Ver-

einshaus. Auf Einladung der Ge-

meinde sind viele gekommen.

Unter den Teilnehmern wurden

Säcke Handschuhe und Pläne

ausgeteilt. Es wurde versucht im