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Seite 18

G

EMEINDE

Wann ist ein Anschluss möglich?

Grundsätzlich ist die Herstellung eines Glasfaseranschlusses

möglich, sobald von der Gemeinde ein Hausanschlussrohr bis

zur Grundstücksgrenze verlegt wurde.

Welche baulichen Maßnahmen sind auf eigenemGrund

notwendig?

Das Hausanschlussrohr (= Kunststoff-Leerrohr mit einem Durch-

messer von lediglich 0,7 bis 1,0 cm) ist vom jeweiligen Haus-

oder Betriebseigentümer selbst bis in das Gebäude zu verlän-

gern, in dem der Anschluss benötigt wird. Aus fördertechnischen

Gründen kann die Gemeinde diese Verlängerung leider nicht

miterledigen. Sie ist aber jedenfalls behilflich und stellt auch das

Leerrohr zur Verfügung.

Wie erfolgt der Antrag auf den Glasfaseranschluss?

Der Antrag auf Herstellung des Glasfaseranschlusses ist an die

Gemeinde zu stellen. Gleichzeitig muss mit einem im RegioNet

tätigen Provider bzw. deren Vorort-Partnern ein Provider-Vertrag

abgeschlossen werden.

So kommen Haushalte und Betriebe

zu einem Glasfaseranschluss

Derzeit stehen als Provider die Unternehmen IKB Fibernet

(Vorort-Partner Fa. AGEtech smart electric), tirolnet-com (Vor-

ort-Partner U-NET Unterasinger OG) und UPC (Vorort-Partner

Kurzthaler Kommunikation Elektro GesmbH) zur Auswahl.

Wann bzw. wie wird der Anschluss hergestellt?

Sobald der Gemeinde vom Provider bzw. dessen Vorort-Partner

bestätigt wurde, dass ein aufrechter Providervertrag vorliegt und

dass hausintern alle Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme

vorliegen, werden die notwendigen Glasfasern vom nächstge-

legenen RegioNet-Verteilerkasten bis in das anzuschließende

Gebäude eingeblasen und im Haus die sogenannte Übergabebox

installiert. Danach ist der Anschluss mit einem entsprechenden

Modem sofort nutzbar.

Wie erfolgt der Anschluss in Wohnanlagen?

Für Glasfaser-Anschlüsse in Wohnanlagen sind einige Besonder-

heiten zu beachten. So ist unter anderem eine entsprechende Ver-

kabelung im Haus notwendig, bei Eigentumswohnanlagen müs-

sen Beschlüsse der Miteigentümergemeinschaft vorliegen usw..

Die jeweiligen Hausverwaltungen wurden diesbezüglich infor-

miert und können dazu Auskunft geben.