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Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2017

Das Protokoll der Sitzung vom 12. Dezember 2016

wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister

berichtet über folgende Themen:

– Der Aufwand für

Winterdienst

war bis jetzt erfreu-

lich gering.

– Im Winter wurde eine gebrauchte

Schneekanone

um 2.700,00 € angekauft, die sich für die Herstel-

lung der Rodelbahn bereits bewährt hat.

– Die

Rodelbahn

befindet sich in einem sehr guten

Zustand, dafür möchte sich der Bürgermeister bei

allen Beteiligten bedanken.

– Die Beschwerde der

Agrargemeinschaft Göriach

gegen die Feststellung als Gemeindegutsagrar-

gemeinschaft wurde vom Landesverwaltungsge-

richt als unbegründet abgewiesen.

– Der

Breitbandausbau

wird im Frühjahr fortgesetzt,

dann soll auch der Ausbau im Gemeindegebiet for-

ciert werden.

– Der älteste Gemeindebürger, Herr

Mair „Roderle“

Jörg

ist am Wochenende im 102. Lebensjahr im

Altenheim Lienz verstorben.

– Alois Fasching hat die Bewilligung zur Errichtung

eines

Wasserkraftwerkes

erhalten. Im Zuge von

Leitungsverlegungen sollen auch die LWL-Versor-

gung und der Abwasserkanal mitverlegt werden.

– In naher Zukunft soll die Einführung von

Straßen-

namen

Thema einer Klausur des Gemeinderates

werden.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 941, KG Dölsach (Thomas Glan-

zer).

Um bauliche Anlagen im Bereich Gasthof Marinelli

einer Bewilligung zuführen zu können, ist die Zu-

schreibung einer Teilfläche von 135 m² zur Gp. 940,

KG Dölsach, erforderlich. Damit der Bauplatz nach

der Grundteilung eine einheitliche Flächenwidmung

aufweist, ist nachstehende Flächenwidmungsplan-

änderung notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.

Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 3. Fe-

bruar 2017, Zahl 707u941FWP.dwg, über die Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-

sach im Bereich des Grundstückes Nr. 941, KG

Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom

8. Februar bis einschließlich 9. März 2017, zur öffent-

lichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes 941, KG Dölsach, von

derzeit Sonderfläche Sport- und Freizeitanlage –

Stocksportplatz in künftig „allgemeines Mischgebiet“

nach § 40Abs. 2, innerhalb der Sonderfläche mit Teil-

festlegungen der Nummer 1 nach § 51, alle TROG

2016, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs. 1

lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf

entsprechende Änderung des Flächenwidmungspla-

nes der Gemeinde Dölsach gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung

des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Ge-

meinde Dölsach.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 31. Mai 2016 wurde

die Auflage des Entwurfes der ersten Fortschreibung

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen.

In der GR-Sitzung am 12. September 2016 wurden

die zwei dazu eingelangten Stellungnahmen behan-

delt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dezember

2016 wurde die geänderte Auflage der ersten Fort-

schreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes

beschlossen. Zu dieser Auflage sind keine Stellung-

nahmen eingelangt. Der vom Raumplaner Arch. DI

Wolfgang Mayr ausgearbeitete Endbericht zur Kon-

zeptfortschreibung vom 3. Februar 2017 wurde den

GR-Mitgliedern vorab digital übermittelt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach fasst folgen-

den, einstimmigen Beschluss:

GEMEINDERATSSITZUNGEN

MONTAG, 6. FEBRUAR 2017