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ISELSBERGER

GEMEINDEBOTE

Ausgabe 37 | Juni 2017

JUGENDZENTRUM - Z4

Seit Mai 2016 hat das Jugendzentrum „Z4“ der

Geme i nde Nu s s do r f - Deban t e r we i t e r t e

Öffnungszeiten. Wir haben seit neuestemmontags

bis freitags von 17 Uhr bis 21 Uhr geöffnet. Dies

wurde vor allem durch die nanzielle Teilnahme

der Gemeinden Dölsach, Iselsberg-Stronach,

Nikolsdorf und Lavant möglich. Es ist sehr schön,

dass dadurch auch Jugendliche aus den

benachbarten Gemeinden auf uns aufmerksam

geworden sind und regelmäßig im „Z4“ vorbei-

schauen.

N e b e n v e r s c h i e d e n e n k o s t e n l o s e n

Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Playstation,

Airhockey, Billard, Darts, Tischfußball uvm. ist auch

für das leibliche Wohl zu jugendmoderaten Preisen

gesorgt.

Nach dem Konzept der offenen Jugendarbeit ist

jeder willkommen und jeder darf sein, wie er ist.

Zusammen mi t den 6 Bet r eue r n we rden

ve r s ch i edene Wo r k s hop s r ea l i s i e r t und

außertourliche, besondere Freizeitaktivitäten

geplant. Immer nach demMotto: Was wird gerade

gebraucht? Auch zum Entspannen und Plaudern

ndet sich in unseren großzügigen Räumlichkeiten

immer ein Plätzchen. Außerdem versuchen wir den

Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Vertraulichkeit ist uns sehr wichtig. Wir geben den

jungen Menschen die Möglichkeit, in einem

g e s c h ü t z t e n R a h me n d e n s t ä n d i g e n

Anforderungen des täglichen Lebens für ein paar

Stunden zu entkommen.

Wir freuen uns sehr, wenn dumal vorbeischaust!

Das Z4-Team

LEINEN- UND HUNDEKOTAUFNAHMEPFLICHT

Neben dem Hundehalter haben alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit

mit Hunden bewegen, dafür zu sorgen, dass das gesamte Gemeindegebiet

(insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Grünanlagen, Kinderspiel- und

Sportplätze undVerkehrsächen) nicht durch Hundekot verunreinigt wird.

Da es aufgrund besonderer Verhältnisse erforderlich ist, damit das Leben und

die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet werden oder

Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden, sind

Hundean einer Leine zu führen.

Der Halter eines mehr als drei Monate alten Hundes hat der Behörde innerhalb

einer Woche die Daten seines Hundes zu melden und innerhalb eines Monats

denAbschluss einer Haftplichtversicherung nachzuweisen.