Previous Page  9 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 52 Next Page
Page Background

9

D

ie

S

onnseiten

N

ummer

56 - A

pril

2017

G

emeinde

Holzmeldung und Bewilligung

und was sonst noch zu beachten ist!

Bei den jährlich im Früh-

jahr stattfindenden Forsttag-

satzungen werden die beim

zuständigen Gemeindewald-

aufseher eingelangten Fäl-

lungsanträge, sowie Anträge

für Kleinviehweide (Ziegen

u. Schafe) behandelt und von

der zuständigen Kommission,

bestehend aus dem Leiter der

Bezirksforstinspektion, ei-

nem Vertreter der jeweiligen

Gemeinde und einem Vertre-

ter der Waldeigentümer be-

schlossen.

Bei Holznutzungen über 50 m³

sind folgende Punkte zu be-

achten:

- Bekanntgabe der Örtlichkeit

(Grundstücksnummer, Katas-

tralgemeinde)

- Holzmenge in m³

- Nutzungsart

- Flächengröße (Kleinkahlhieb,

Auflichtung oder andere Nut-

zungsformen)

Nutzungen

im

Schutz-

wald mit einer Fläche von

mehr als 2000 m², sowie im

Wirtschaftswald über 5000 m²

sind bewilligungspflichtig!

Bei bewilligungspflichtigen

Fällungen besteht

Auszeige-

pflicht

, diese wird von den

zuständigen Forstaufsichts-

organen im Beisein des je-

weiligen Waldeigentümers

vorgenommen. Es dürfen

nur ausgezeigte Stämme, die

mittels „Waldhammer“ ge-

kennzeichnet sind, genutzt

werden.

Ausgenommen sind Nutzun-

gen, die auf ein Schadereignis

zurückzuführen sind (wie z.

B. Windwurf, Schneedruck,

Käferbefall u.a.); hier besteht

Aufarbeitungspflicht,

um

eine

Borkenkäfermassen-

vermehrung zu verhindern.

Bei diesen, so genannten

Zwangsnutzungen“

,

be-

steht zwar eine Meldepflicht,

es ist aber keine Fällungsbe-

willigung notwendig!

Um eine Seilförderung in An-

spruch nehmen zu können,

ist es notwendig,

VOR

der

Holzauszeige ein Beratungs-

gespräch mit dem zuständi-

gen Bezirksförster vorzuneh-

men. In diesem Zuge kann

dann ein Förderantrag ge-

stellt werden. Förderbar sind

Holzfällungen, die eine Ge-

samtfläche von 0,3 ha. nicht

überschreiten.

Achtung:

Benachbarte Frei-

flächen und ungesicherte

Verjüngungen unter 1,3 m

Höhe werden zusammenge-

rechnet. Nicht förderbar sind

Nutzungen im Wirtschafts-

wald, sowie Holzfällungen,

die mittels Traktorwinde zum

Forstweg geliefert werden.

Die durchgeführten Nutzun-

gen werden während und

nach Beendigung der Arbei-

ten durch das Forstpersonal

kontrolliert.

GWA T

scharnig

F

ranz

Waldaufseher Franz Tscharnig und Substanzverwalter Bgm.

Bernhard Webhofer bei der Holzauszeige.

Fotos: Gemeinde Gaimberg

Auch heuer gilt es wieder, ca. 1.600 fm Schadholz im De-

banttal aufzuräumen.

Kurz gefragt: GR Raimund Kollnig

Wo ist dein Lieblingsplatz?

Zuhause am Ebnerhof

Was isst/trinkst du am

liebsten?

Leberknödel oder Rippelen;

Mineral und ab und zu ein

Glas Bier

Wen bewunderst du am

meisten?

Menschen, die das Leben

nehmen wie es kommt und

nicht jammern

Welcher Künstler/Musiker

beeindruckt dich?

Bud Spencer und Robert Pal-

frader / Hubert von Goisern

und ABBA

Was ist deine Lieblingsbe-

schäftigung?

An sonnigen Tagen mit mei-

nem Oldtimer-Traktor aus-

fahren

Was ist dein Lebensmotto?

Wer rastet der rostet

Welches Buch liest du ge-

rade?

Landwirtschaftliche

Fach-

zeitschriften

Was bedeutet dir Gaim-

berg?

Eine Gemeinde mit ZU-

KUNFT

Foto: privat