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Seite 3

Die Gemeinde will in den nächsten

3 ½ Jahren alle bestehenden Was-

serzähler durch neue Funkzähler

ersetzen.

Gesetzlich sind wir verpflichtet alle

Wasserzähler im 5 Jahresintervall

auszutauschen. Das Maß- und Eich-

gesetz verlangt, „dass Messgeräte

zur Bestimmung der Durchleitmenge

von Flüssigkeiten (Wasser) geeicht

werden müssen, wenn die Anzeige-

Ergebnisse die Grundlage der

Abrechnung

der

Wasserkosten

(Kanalkosten) darstellt.

Auch Subzähler müssen künftig für

die Ermittlung von Nebensträngen

(Garten- und Blumenwasser, Tränk-

wasser in Ställen, Wohnungen in

Wohnanlagen, etc.) zwingend dem

Maß- und Eichgesetz entsprechen.

Für Wohnanlagen erhalten wir die Da-

ten von Firmen, die auf Messtechnik

spezialisiert sind.

Neue Funkwasserzähler

in der Gemeinde Prägraten a.G.

Wichtige Abfalltermine

Frühjahr 2017

SPERRMÜLLSAMMLUNG

Sperrmüllsachen und Haushaltsschrott sind zum Gemein-

debauhof zu bringen und werden ausschließlich von dort

entsorgt.

TERMINE:

Freitag, 31. März 2017

von

15:00 Uhr - 19:00 Uhr

(nur am Nachmittag!)

Samstag, 1. April 2017

von

08:00 Uhr - 11:00 Uhr

ORT:

Recyclinghof/Bauhof Prägraten a.G.

TERMINE:

Mittwoch, 5. April 2017

von

08:00 Uhr - 10:00 Uhr

ORT:

Recyclinghof/Bauhof Prägraten a.G.

Bitte beachten Sie bei der Sperrmüll-

sammlung in unserer Gemeinde:

Sperrmüll sind Haushaltsabfälle, die

aufgrund ihrer Größe und Form nicht in

den Hausmüllbehälter passen und auch

sonst nicht verwertet werden können.

Es sind dies z.B. ausgediente Spiel-,

Sport- und Haushaltsgeräte, Möbel, Ein-

richtungsgegenstände und div. andere

sperrige Gegenstände.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

• Bauschutt, Gartenabfälle

• Problemstoffe wie Elektrokleingeräte, Kühlgeräte,

Fernseher, Monitore, Bildschirmgeräte, Lackdosen,

Batterien, Neonröhren etc.

• Altstoffe, die verwertet werden können, wie Papier,

Kartonagen, Glas, Textilien und unbehandeltes Holz.

ACHTUNG!

Alle Stoffe, die nicht Sperrmüll sind, werden nicht ent-

sorgt.

Im Sinne einer ordentlich funktionierenden und modernen

Abfallwirtschaft ist es notwendig, dass jeder Einzelne sei-

nen Beitrag zum Gelingen der vielfältigen Aufgaben - zum

Wohle aller - beiträgt.

PROBLEMSTOFFSAMMLUNG

Problemstoffe wie:

Medikamente und Körperpflegemittel,

Pflanzen- und Holzschutzmittel, Haus-

haltsreiniger, Lösemittel, Farben und

Lacke, Säuren, Laugen, Autobatterien,

Fotomechaniken, Altöl und ölhaltiger Ab-

fall usw.

Elektro-Altgeräte:

Kühlschränke, Kühltruhen, Elektroklein-

geräte (Radio, Föhn, Computer etc.)

Neonröhren, UV- und IR-Röhren, Ener-

giesparlampen etc., Bildschirme (Fern-

seher, Monitore, Notebooks)

Reifen:

Direktverrechnung von PKW, LKW, Trak-

toren usw.

Nach erfolgter Umstellung, werden

wir voraussichtlich die angefallenen

Wasser- und Kanalkosten 2 mal jähr-

lich messgenau abrechnen. Es ist

dann nicht mehr notwendig, die Mess-

werte abzulesen, abzugeben bzw.

einzugeben,da die Funkablesung

durch den Gemeindearbeiter durch-

geführt wird.

Bildungsscheck

Information zum Bildungsscheck

Bildung ist wichtig, um unser Leben

aktiv zu gestalten. Sich auch als

Erwachsener zielorientiert weiterzu-

bilden ist eine positive Antwort auf die

ständig neuen Herausforderungen

und Lebenssituationen. DieTeilnahme

an Kursen und Veranstaltungen

ist „gesellig“ und hat daher auch

einen sozialen Aspekt.

Mit der Aktion „Bildungsscheck“

unterstützt die Gemeinde Prägra-

ten die Teilnahme an ausgewählten

Veranstaltungen im Bildungshaus

Osttirol mit einem finanziellen Beitrag.

Wie bekomme ich meinen

Bildungsscheck?

Einfach die Kursleitung darüber infor-

mieren, dass ihr den Bildungsscheck

in Anspruch nehmen wollt.

Veranstaltungen werden mit 50%,

max. € 20,00/Veranstaltung, max.

€ 50,00/Person/Jahr unterstützt.

Foto (c) Bernhardt Wasserzähler