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Dez. 2016

Bringungsgemeinschaft Kreithof-Dolomitenhütte

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Unser einmaliges Winterangebot „hinter’m Kofl“

Durch verschiedene Initiativen und

mit Hilfe von unzähligen Freiwilligen

wurde in den letzten Jahrzehnten für

die Jugend und sportlich Junggebliebe-

nen unserer Schattseitn ein einmaliges

und vielfältiges Winterangebot in den

heimischen Dolomiten geschaffen. Sei

es das Rodeln von der Dolomitenhütte

über Kreithof bis zum Tristacher Sport-

platz, oder das Variantenskifahren und

der Tourenskilauf hinterm Kofl, Schnee-

schuhwandern und Winterspaziergänge

- oder das Eislaufen auf dem Tristacher

See, es ist rundum ein großartiger Win-

terzauber!

Damit dies alles möglichst konflikt-

frei abläuft und jeder in der Winterland-

schaft seine Freude, Erholung und sport-

liche Fitness genießen kann, braucht es

gewisse Spielregeln, um ein Nebenein-

ander der verschiedenen Interessen zu

ermöglichen. In erster Linie sei hier auf

die gegenseitige Rücksichtnahme und

den Hausverstand, aber auch auf ent-

sprechende Eigenverantwortung hinge-

wiesen.

Insbesondere was das Rodeln be-

trifft, möchte ich die bewährten grund-

sätzlichen Regelungen nachfolgend

nochmals aufzeigen: Die Naturrodelstre-

cke Tristach führt in einer Gesamtlänge

von über 7,5 km mit einer Höhendiffe-

renz von 950 Metern vom Parkplatz bei

der Dolomitenhütte über die Privatstras-

se herab bis zum Kreithof und weiter

über die beleuchtete und verkehrsfreie

Familien-Rodelstrecke ins Tal bis zum

Sportplatz.

Im oberen Teil – Kreithof bis zur Do-

lomitenhütte – sind zwischen den

fixier-

ten Rodelzeiten

auch Intervalle für die

Fahrten von

wenigen berechtigten Kfz,

welche durch eine automatische Am-

pel- und Schrankenanlage geregelt sind

– ansonsten gilt im Winter von Dezem-

ber bis März absolutes

ALLGEMEINES

FAHRVERBOT!

Da diese Regelungen seinerzeit in

Absprache mit der Bezirkshauptmann-

schaft Lienz vereinbart wurden, ist ins-

besondere aus Haftungsgründen eine

strikte Einhaltung zu gewährleisten. Bei

Missachtung dieses Fahrverbots durch

unberechtigte Kfz muss mit einem Kos-

tenbeitrag für den Winterpool und bei

Wiederholung mit einer Anzeige gerech-

net werden. In erster Linie zählen wir

hier aber auf die Vernunft und die Eigen-

verantwortung der Sportler und Gäste!

Auf dem oberen Abschnitt Dolo-

mitenhütte – Kreithof sind folgende

Rodelzeiten fixiert

(ohne Gegenverkehr,

jedoch Achtung auf mögliche Einsatz-

fahrzeuge!): 12:00 – 12:45 Uhr; 15:15

– 17:45 Uhr; 21:15 – 21:45 Uhr und

22:45 – 24:00 Uhr; vormittags bis

11:45 Uhr ist bei besonderer VORSICHT

auch eingeschränktes Rodeln möglich,

aber Achtung auf entgegenkommende

berechtigte Fahrzeuge! Auf der unteren

Strecke Kreithof bis zum Sportplatz ist

das Rodeln zeitlich unbeschränkt – aus-

genommen sind die Präparierungszeiten

(Warnleuchte!).

Wir appellieren an alle Winter-

sportler und Gäste, diese Regelungen

oberhalb des Kreithofs im Sinne des

vernünftigen Nebeneinanders eigenver-

antwortlich einzuhalten. Die Auffahrt bis

zum Parkplatz Kreithof (kl. Gebühr) ist

für alle Fahrzeuge mit Winterausrüstung

möglich, da diese Gemeindestrasse ent-

sprechend geräumt und gestreut wird.

-

In diesem Sinne freuen wir uns

gemeinsam auf einen schönen Winter

2016/17 mit unvergesslichen Tagen in

unseren Dolomiten und ich wünsche

schon jetzt ein gesundes, aktives und

gutes Neujahr!

Bringungsgemeinschaft

Kreithof – Dolomitenhütte

der gf Obmann Armin Zlöbl

Auskünfte, Anfragen, Vorschläge, Nach-

richten, etc. Tel./sms: 0676/5481248.

E-Mail:

armin@grafikzloebl.at www.dolomitenstrasse.at

Die explizit Berechtigten sind:

Bringungsgemeinschaft-Mitglieder,

Winterpool-Partner, ORF/ORS, Taxis

und Kleinbusse der Firma Alpenland

(Tel. 65111), Waldbesitzer, Jagdbe-

rechtigte, Hüttenbesitzer und -inhaber,

Familienmitglieder und angestellte

Mitarbeiter der Dolomitenhütte (nicht

aber deren Gäste!), Lieferanten und

Firmen mit Serviceauftrag, Bergrettung,

Rettungsdienste und Exekutive im

Einsatz.

Sonderregelungen – nach vorheriger

Absprache mit dem gf Obmann – gelten

für diverse Veranstaltungen, wie Trista-

cher Nachttourenlauf, Laserzlauf,

Skitouren-

und

Lawinenseminar,

Vereinsmeisterschaften des SV Tristach,

sowie einzelne Betriebsveranstaltungen.

In besonderen Einzelfällen ist rechtzeitig

vorher nach Anfrage die ausdrückliche

Berechtigung beim Obmann persönlich

einzuholen.

Wie in den Vorjahren wird auch

wieder ein Hüttenshuttle für Skitouren-

geher vom Kreithof zur Dolomitenhütte

angeboten (

€ 3,00 p.P./Fahrt). Informati-

on und Vorbestellung unter folgender

Telefonnummer: 0664/2253782