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FODN - 63/02/2016
AUS DEM GEMEINDERAT
Der Bebauungsplan legt die offene Bauweise mit dem 0,6-fa-
chen der Höhe jeden Punktes, mindestens 4,0 m, als erforder-
lichen Grenzabstand fest. Richtung Südosten wird entlang der
Baulandgrenze eine Baugrenzlinie festgelegt, welche einen
größeren als den erforderlichen Mindestabstand festlegt. Da-
mit entsteht kein Widerspruch zum TROG. Der höchste Punkt
des Gebäudes wird 35 cm über der Giebelhöhe laut Naturbe-
standsaufnahme festgelegt. Dies entspricht der zulässigen Er-
höhung laut TBO 2011 für Wärmedämmung am Dach.
Da die Höhe des Gebäudes nicht wesentlich vergrößert wird
und die Baufluchtlinie praktisch entlang des Hauses festgelegt
wird, entsteht kein Widerspruch zum Orts- und Straßenbild
bzw. keine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicherheit
des Verkehrs.
Beschluss: einstimmig
(92) im Bereich Gst. 3970, 4475 und 4557 sowie im Bereich
TFl. Gst. 3968/1 , 3970 alle KG Kals
Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan und
ergänzenden Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke
3968/1, 3970, 3971, 4475 und 4557, KG Kals am Großglock-
ner, folgende Stellungnahme ab: Geplant ist die baurechtliche
Genehmigung des Bestandes auf dem Gst. 4557, sowie die
Genehmigung einer neuen Garage, sowie diverser baulicher
Anlagen.
Das bestehende Haus hält den erforderlichen Grenzabstand
Richtung Osten und Norden nicht ein. Der bestehende Zubau
im Norden weist einen minimalen Abstand zur Grundgrenze
von 1,37 m auf und beherbergt Aufenthaltsräume. Damit setzt
die baurechtliche Genehmigung die besondere Bauweise und
die Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes voraus.
Zum Gst. 3971 muss die Abstandsbestimmung auf das
0,4-fache der Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0 m reduziert
werden. Die besondere Bauweise wird hier jedoch trotzdem
festgelegt, da das Wirtschaftsgebäude auf Gst. 4475 direkt auf
der Grundstücksgrenze steht und im Falle von baulichen Maß-
nahmen dort sehr wahrscheinlich mit dem Gst. 3971 vereinigt
werden müsste. In dem Fall wären dann unterschiedliche Bau-
weisen auf dem Grundstück.
Da der Gebäudebestand auf Gst. 4557 seit vielen Jahren
besteht und toleriert wird, wird die baurechtliche Sanierung
angestrebt. Im ergänzenden Bebauungsplan werden Maximal-
baukörper vorgeschlagen, welche im Bereich der Grundstücke
4475 und 3971 mögliche Zubauten vorsehen, im Bereich des
Grundstückes 4557 beschränken sich die Baukörperfestlegun-
gen auf den Bestand bzw. die Planung.
Die Festlegungen führen aus Sicht des örtlichen Raumpla-
ners weder zu einem Widerspruch im Orts- und Straßenbild
noch zu einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicher-
heit des Verkehrs.
Beschluss: einstimmig
Beschlussfassung über Änderung Auflage eines Entwurfs
für einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke
3971, 4475 und 4557, sowie im Bereich je einer Teilfläche
der Grundstücke 3968/1 und 3970,
alle KG Kals am Groß-
glockner, entsprechend dem Planentwurf der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre Scherzer – Mayr – Elwischger, 9900
Lienz, Alleestraße 15.
(88 NEU) Aufhebung des Beschlusses im Bereich des Gst.
4104/1, KG Kals (Schnell Alois, Lana)
Mit GR – Beschluss vom 10.09.2015 wurde für o.a. Gst. Ein
Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan beschlossen.
Aufgrund der Mitteilung des Kaufinteressenten Herrn Stark
von seiner Kauf- und somit Bauabsicht wird dieser Beschluss
aufgehoben.
Beschluss: einstimmig
Anfrage Gestattung Stromzuleitung zu
Gp. 3415/15 Wibmer Ingemar
Beim Neubau des EFH von Ingemar Wibmer war es nötig
den Anschluss für die Stromzuleitung über die Gp. 3405/5 öf-
fentliches Gut, Wege und Plätze zu verlegen um zum nächsten
Stromkasten zu graben und ersucht er um Gestattung. Sollte
eine Verlegung nötig sein, geschieht dies auf seine Kosten.
Beschluss: einstimmig.
Lana Baugründe Erschließung – Vergabe Aufträge
Wie bereits in der letzten GV-Sitzung beraten war es nötig
die Arbeiten für die Erschließung der Baugründe in Lana zu
vergeben, Großteile der Arbeiten sind bereits abgeschlossen
und gut verlaufen.
Der alte Gemeinderat hat bereits die Planungskosten für
die Einreichung der Projekte Wasser, Kanal und Oberflä-
chenwasserentsorgung für das Baugebiet in Lana beschlossen.
Nun sind die Arbeiten nach Ostern geplant und hat dazu BM
DI(FH) Peter Mayer eine Gesamtkostenschätzung vorgelegt
(Beilage 1). Arbeiten für Weganlage durch die Fa. Holzer (ge-
schätzte Kosten), Materialbestellung direkt durch die Gemein-
de an die Fa. Würth, somit kein Materialaufschlag, auch liegt
noch einiges auf Lager für die Kanalanlage, somit eine günsti-
ge Ausführungsvariante.
Der Gemeindevorstand genehmigt die vorgelegten Kosten
für die Baulanderschließung in Lana in Höhe von € 57.020,00
netto, wobei € 7.000,00 für Planungsleistung schon angefal-
len sind.
Beschluss: einstimmig
Beratung und Beschlussfassung über Ansuchen
Verkehrsberuhigte Zone 30 in Ortsgebiet Lana
Mit Datum 2. April 2016 hat Peter Gliber an den Gemein-
derat das Ansuchen gestellt, eine verkehrsberuhigte Zone,
30er innerhalb des Ortsgebietes in Lana einzurichten.
Begründung: Die Straße führt nahe an den Häusern vorbei,
neues Bauland für ca. 20 Objekte, Baubeginn im Frühjahr für
neu gewidmetes Bauland, stark gestiegenes und weiter stei-
gendes Verkehrsaufkommen, auch Schwerverkehr, Sicherheit
für die in Lana lebenden Erwachsenen und besonders Kinder.