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FODN - 63/02/2016

AUS DEM GEMEINDERAT

Der Bebauungsplan legt die offene Bauweise mit dem 0,6-fa-

chen der Höhe jeden Punktes, mindestens 4,0 m, als erforder-

lichen Grenzabstand fest. Richtung Südosten wird entlang der

Baulandgrenze eine Baugrenzlinie festgelegt, welche einen

größeren als den erforderlichen Mindestabstand festlegt. Da-

mit entsteht kein Widerspruch zum TROG. Der höchste Punkt

des Gebäudes wird 35 cm über der Giebelhöhe laut Naturbe-

standsaufnahme festgelegt. Dies entspricht der zulässigen Er-

höhung laut TBO 2011 für Wärmedämmung am Dach.

Da die Höhe des Gebäudes nicht wesentlich vergrößert wird

und die Baufluchtlinie praktisch entlang des Hauses festgelegt

wird, entsteht kein Widerspruch zum Orts- und Straßenbild

bzw. keine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicherheit

des Verkehrs.

Beschluss: einstimmig

(92) im Bereich Gst. 3970, 4475 und 4557 sowie im Bereich

TFl. Gst. 3968/1 , 3970 alle KG Kals

Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan und

ergänzenden Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke

3968/1, 3970, 3971, 4475 und 4557, KG Kals am Großglock-

ner, folgende Stellungnahme ab: Geplant ist die baurechtliche

Genehmigung des Bestandes auf dem Gst. 4557, sowie die

Genehmigung einer neuen Garage, sowie diverser baulicher

Anlagen.

Das bestehende Haus hält den erforderlichen Grenzabstand

Richtung Osten und Norden nicht ein. Der bestehende Zubau

im Norden weist einen minimalen Abstand zur Grundgrenze

von 1,37 m auf und beherbergt Aufenthaltsräume. Damit setzt

die baurechtliche Genehmigung die besondere Bauweise und

die Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes voraus.

Zum Gst. 3971 muss die Abstandsbestimmung auf das

0,4-fache der Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0 m reduziert

werden. Die besondere Bauweise wird hier jedoch trotzdem

festgelegt, da das Wirtschaftsgebäude auf Gst. 4475 direkt auf

der Grundstücksgrenze steht und im Falle von baulichen Maß-

nahmen dort sehr wahrscheinlich mit dem Gst. 3971 vereinigt

werden müsste. In dem Fall wären dann unterschiedliche Bau-

weisen auf dem Grundstück.

Da der Gebäudebestand auf Gst. 4557 seit vielen Jahren

besteht und toleriert wird, wird die baurechtliche Sanierung

angestrebt. Im ergänzenden Bebauungsplan werden Maximal-

baukörper vorgeschlagen, welche im Bereich der Grundstücke

4475 und 3971 mögliche Zubauten vorsehen, im Bereich des

Grundstückes 4557 beschränken sich die Baukörperfestlegun-

gen auf den Bestand bzw. die Planung.

Die Festlegungen führen aus Sicht des örtlichen Raumpla-

ners weder zu einem Widerspruch im Orts- und Straßenbild

noch zu einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicher-

heit des Verkehrs.

Beschluss: einstimmig

Beschlussfassung über Änderung Auflage eines Entwurfs

für einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke

3971, 4475 und 4557, sowie im Bereich je einer Teilfläche

der Grundstücke 3968/1 und 3970,

alle KG Kals am Groß-

glockner, entsprechend dem Planentwurf der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre Scherzer – Mayr – Elwischger, 9900

Lienz, Alleestraße 15.

(88 NEU) Aufhebung des Beschlusses im Bereich des Gst.

4104/1, KG Kals (Schnell Alois, Lana)

Mit GR – Beschluss vom 10.09.2015 wurde für o.a. Gst. Ein

Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan beschlossen.

Aufgrund der Mitteilung des Kaufinteressenten Herrn Stark

von seiner Kauf- und somit Bauabsicht wird dieser Beschluss

aufgehoben.

Beschluss: einstimmig

Anfrage Gestattung Stromzuleitung zu

Gp. 3415/15 Wibmer Ingemar

Beim Neubau des EFH von Ingemar Wibmer war es nötig

den Anschluss für die Stromzuleitung über die Gp. 3405/5 öf-

fentliches Gut, Wege und Plätze zu verlegen um zum nächsten

Stromkasten zu graben und ersucht er um Gestattung. Sollte

eine Verlegung nötig sein, geschieht dies auf seine Kosten.

Beschluss: einstimmig.

Lana Baugründe Erschließung – Vergabe Aufträge

Wie bereits in der letzten GV-Sitzung beraten war es nötig

die Arbeiten für die Erschließung der Baugründe in Lana zu

vergeben, Großteile der Arbeiten sind bereits abgeschlossen

und gut verlaufen.

Der alte Gemeinderat hat bereits die Planungskosten für

die Einreichung der Projekte Wasser, Kanal und Oberflä-

chenwasserentsorgung für das Baugebiet in Lana beschlossen.

Nun sind die Arbeiten nach Ostern geplant und hat dazu BM

DI(FH) Peter Mayer eine Gesamtkostenschätzung vorgelegt

(Beilage 1). Arbeiten für Weganlage durch die Fa. Holzer (ge-

schätzte Kosten), Materialbestellung direkt durch die Gemein-

de an die Fa. Würth, somit kein Materialaufschlag, auch liegt

noch einiges auf Lager für die Kanalanlage, somit eine günsti-

ge Ausführungsvariante.

Der Gemeindevorstand genehmigt die vorgelegten Kosten

für die Baulanderschließung in Lana in Höhe von € 57.020,00

netto, wobei € 7.000,00 für Planungsleistung schon angefal-

len sind.

Beschluss: einstimmig

Beratung und Beschlussfassung über Ansuchen

Verkehrsberuhigte Zone 30 in Ortsgebiet Lana

Mit Datum 2. April 2016 hat Peter Gliber an den Gemein-

derat das Ansuchen gestellt, eine verkehrsberuhigte Zone,

30er innerhalb des Ortsgebietes in Lana einzurichten.

Begründung: Die Straße führt nahe an den Häusern vorbei,

neues Bauland für ca. 20 Objekte, Baubeginn im Frühjahr für

neu gewidmetes Bauland, stark gestiegenes und weiter stei-

gendes Verkehrsaufkommen, auch Schwerverkehr, Sicherheit

für die in Lana lebenden Erwachsenen und besonders Kinder.