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Seite 3

Impressum: Gemeinde Prägraten a.G.,

St. Andrä 35a, 9974 Prägraten a.G.;

Fotos: Archiv, Klara M., Zivilschutz Ös-

terreich, Gemeinde Prägraten a.G.,

Kufgem, Pfarre Prägraten, Andreas K.

Druck: Oberdruck Digital Medienproduk-

tion GesmbH

„Öffentliches Gut“ ist per Definition

eine Sache, die sich im Eigentum

einer Gebietskörperschaft (Bund,

Land, Gemeinde) befindet und zur

allgemeinen Benützung offen steht

(Straßen, Wege, usw.).

Das „öffentliche Gut“ ist im Grund-

buch als solches gekennzeichnet.

In diesem Zusammenhang taucht

auch immer wieder der Begriff

„Gemeingebrauch“ auf.

Der Gemeingebrauch ist eine Art

öffentlich-rechtliche

Dienstbarkeit.

Diese Dienstbarkeit erlaubt es jedem

Bürger, eine solche Liegenschaft zu

benutzen. Einschränkungen, z.B.

das Befahren u.ä. können durch

andere Rechtsmaterien, z.B. die

Straßenverkehrsordnung

(StVO),

eingeschränkt werden. Gestattet ist

jedenfalls nur die „übliche Nutzung“.

Unzulässig ist es, wenn ein einzel-

ner Anrainer über den Gemeinge-

brauch hinaus eine Gemeindestraße

individuell nutzt, z.B. um Holz oder

sonstige Sachen abzulagern. Es ist

zu beachten, dass ein Verparken des

öffentlichen Gutes unter Umständen

auch einen „Bringungsnotstand“ aus-

lösen kann.

Wir legen als Gemeinde großen Wert

darauf, dass ein möglichst unge-

hinderter Weidebetrieb entlang der

Wege gewährleistet ist. So haben

wir im Bereich der Mountainbikeroute

Nr. 36 – Virgental alle Gattern und

„Lucken“ durch elektrische Vieh-

schranken ersetzt. Im Rahmen der

Familienfreundlichkeit trachten wir

zusammen mit dem TVB Osttirol,

dass möglichst viele Wege für Kinder-

wagen und barrierefrei nutzbar sind.

Der Winter ist zwar noch ein paar

Monate weit weg. Natürlich kann

abgestimmt mit den Schneepflug-

fahrern der Schnee von den privaten

Zufahrten über das öffentliche Gut

„verräumt“ werden. Zu bedenken

bleibt jedoch, dass solche Schnee-

haufen – sofern sie länger liegen

– auch den Verkehr beeinflussen.

Sollte ein solcher Haufen ursächlich

für einen Sachschaden an einem

Auto werden, so steht zumindest eine

Teilschuld für den Verursacher im

Raum.

Darüber hinaus ist die Gemeinde

auch Eigentümerin von weiteren

Parzellen, die wie Privatbesitz zu

betrachten sind. Es sind dies Park-

plätze, aber auch Waldparzellen und

in wenigen Fällen zweischnittige

Wiesen.

Öffentliches Gut

Was ist damit gemeint?

Restaurierung Pfarrkirche St. Andreas

in Prägraten 2016

Die Kirchenaußenmauern wurden bis

auf das Fundament freigelegt und

Drainagerohre eingebaut. Für den

gesamten Kirchenbereich inclusive

der Lourdeskapelle haben wir

Entwässerungsleitungen bis über

die Straße unterhalb des neuen

Fried-hofes verlegt.

Das Kopfsteinpflaster des Winter-

zuganges haben wir bis zum Haupt-

eingang verlängert. Hier ist jetzt der

Höhenunterschied von der zweiflüge-

ligen Kirchtüre gegenüber dem Fried-

hofsgelände erkennbar, der durch das

Anheben der Grabsteine um bis zu

30 cm demnächst ausgeglichen wird.

Die Wasserarmaturen mussten er-

neuert und in einen Kasten verlegt

werden und es wurde eine Wasser-

leitung zum Friedhofbrunnen auf der

Ostseite der Kirche errichtet.

Wir haben Anträge bei allen ein-

schlägigen Förderstellen gestellt und

bitten regelmäßig um Spenden für die

Restaurierungsarbeiten.

Die Sanierungsarbeiten heuer sind

zügig voran gegangen und wir bedan-

ken uns bei allen Mitarbeitern sowie

für alle Spenden, die wir bereits erhal-

ten haben.

Wir bitten um weitere Spenden auf

folgendes Konto:

IBAN: AT52 3637 8001 0234 8050

BIC: RZTIAT 22378

Sobald die Abrechnung der heurigen

Arbeiten vorliegt, werden wir über die

weitere Vorgangsweise entscheiden.

Der Asphalt von der Kircheneinfahrt

bis zum Kopfsteinpflaster wurde

erneuert, wobei die Höhenaus-

richtung optimiert wurde, sodass alle

3 Türen stufenlos erreichbar sind.