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Impressum: Gemeinde Prägraten a.G.,
St. Andrä 35a, 9974 Prägraten a.G.;
Fotos: Archiv, Klara M., Zivilschutz Ös-
terreich, Gemeinde Prägraten a.G.,
Kufgem, Pfarre Prägraten, Andreas K.
Druck: Oberdruck Digital Medienproduk-
tion GesmbH
„Öffentliches Gut“ ist per Definition
eine Sache, die sich im Eigentum
einer Gebietskörperschaft (Bund,
Land, Gemeinde) befindet und zur
allgemeinen Benützung offen steht
(Straßen, Wege, usw.).
Das „öffentliche Gut“ ist im Grund-
buch als solches gekennzeichnet.
In diesem Zusammenhang taucht
auch immer wieder der Begriff
„Gemeingebrauch“ auf.
Der Gemeingebrauch ist eine Art
öffentlich-rechtliche
Dienstbarkeit.
Diese Dienstbarkeit erlaubt es jedem
Bürger, eine solche Liegenschaft zu
benutzen. Einschränkungen, z.B.
das Befahren u.ä. können durch
andere Rechtsmaterien, z.B. die
Straßenverkehrsordnung
(StVO),
eingeschränkt werden. Gestattet ist
jedenfalls nur die „übliche Nutzung“.
Unzulässig ist es, wenn ein einzel-
ner Anrainer über den Gemeinge-
brauch hinaus eine Gemeindestraße
individuell nutzt, z.B. um Holz oder
sonstige Sachen abzulagern. Es ist
zu beachten, dass ein Verparken des
öffentlichen Gutes unter Umständen
auch einen „Bringungsnotstand“ aus-
lösen kann.
Wir legen als Gemeinde großen Wert
darauf, dass ein möglichst unge-
hinderter Weidebetrieb entlang der
Wege gewährleistet ist. So haben
wir im Bereich der Mountainbikeroute
Nr. 36 – Virgental alle Gattern und
„Lucken“ durch elektrische Vieh-
schranken ersetzt. Im Rahmen der
Familienfreundlichkeit trachten wir
zusammen mit dem TVB Osttirol,
dass möglichst viele Wege für Kinder-
wagen und barrierefrei nutzbar sind.
Der Winter ist zwar noch ein paar
Monate weit weg. Natürlich kann
abgestimmt mit den Schneepflug-
fahrern der Schnee von den privaten
Zufahrten über das öffentliche Gut
„verräumt“ werden. Zu bedenken
bleibt jedoch, dass solche Schnee-
haufen – sofern sie länger liegen
– auch den Verkehr beeinflussen.
Sollte ein solcher Haufen ursächlich
für einen Sachschaden an einem
Auto werden, so steht zumindest eine
Teilschuld für den Verursacher im
Raum.
Darüber hinaus ist die Gemeinde
auch Eigentümerin von weiteren
Parzellen, die wie Privatbesitz zu
betrachten sind. Es sind dies Park-
plätze, aber auch Waldparzellen und
in wenigen Fällen zweischnittige
Wiesen.
Öffentliches Gut
Was ist damit gemeint?
Restaurierung Pfarrkirche St. Andreas
in Prägraten 2016
Die Kirchenaußenmauern wurden bis
auf das Fundament freigelegt und
Drainagerohre eingebaut. Für den
gesamten Kirchenbereich inclusive
der Lourdeskapelle haben wir
Entwässerungsleitungen bis über
die Straße unterhalb des neuen
Fried-hofes verlegt.
Das Kopfsteinpflaster des Winter-
zuganges haben wir bis zum Haupt-
eingang verlängert. Hier ist jetzt der
Höhenunterschied von der zweiflüge-
ligen Kirchtüre gegenüber dem Fried-
hofsgelände erkennbar, der durch das
Anheben der Grabsteine um bis zu
30 cm demnächst ausgeglichen wird.
Die Wasserarmaturen mussten er-
neuert und in einen Kasten verlegt
werden und es wurde eine Wasser-
leitung zum Friedhofbrunnen auf der
Ostseite der Kirche errichtet.
Wir haben Anträge bei allen ein-
schlägigen Förderstellen gestellt und
bitten regelmäßig um Spenden für die
Restaurierungsarbeiten.
Die Sanierungsarbeiten heuer sind
zügig voran gegangen und wir bedan-
ken uns bei allen Mitarbeitern sowie
für alle Spenden, die wir bereits erhal-
ten haben.
Wir bitten um weitere Spenden auf
folgendes Konto:
IBAN: AT52 3637 8001 0234 8050
BIC: RZTIAT 22378
Sobald die Abrechnung der heurigen
Arbeiten vorliegt, werden wir über die
weitere Vorgangsweise entscheiden.
Der Asphalt von der Kircheneinfahrt
bis zum Kopfsteinpflaster wurde
erneuert, wobei die Höhenaus-
richtung optimiert wurde, sodass alle
3 Türen stufenlos erreichbar sind.