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Impressum: Gemeinde Prägraten a.G.,

St. Andrä 35a, 9974 Prägraten a.G.;

Fotos: S. Kröll, Archiv, Bergwacht

Prägraten a.G., Sauberes Tirol;

Druck: Oberdruck Digital Medienpro-

duktion GesmbH

Seite 4

Einsatzstelle Prägraten a.G.

Die Tiroler Bergwacht ist eine mittels

Landesgesetz eingerichtete Körper-

schaft des öffentlichen Rechts. Über

1300 Mitglieder unterstützen tirolweit

die Bezirksverwaltungsbehörden als

deren Hilfsorgane beim Vollzug von

Landesgesetzen, die zum Schutz

unserer Umwelt erlassen wurden:

• Tiroler Naturschutzgesetz mit den

dazugehörigen Verordnungen

• Tiroler Nationalparkgesetz

Hohe Tauern

• Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

• Landespolizeigesetz – Lärmschutz,

Schutz vor Gefährdung und Beläs-

tigung durch Tiere

• Tiroler Feldschutzgesetz

• Tiroler Campinggesetz

BergwächterInnen dürfen bei der

Überwachung dieser Landesgesetze

nicht nur Fahrzeuge und Personen

anhalten und zum Nachweis der

Identität auffordern, sondern auch

Gegenstände beschlagnahmen und

Abmahnungen aussprechen bzw. sind

in bestimmten Fällen sogar verpflich-

tet, Übertretungen bei der Bezirksver-

waltungsbehörde anzuzeigen.

Die Organe der Prägratner Berg-

wacht stellen aber Aufklärung und

Beratung in den Vordergrund ihrer

Tätigkeit und möchten mithelfen, den

Umwelt- und Naturschutzgedanken

allen Einheimischen und Gästen nä-

her zu bringen. Bei Beanstandungen

sind wir bestrebt, die Verursacher

auf die Einhaltung der Gesetze und

Verordnungen hinzuweisen und eine

gütliche Regelung mit den Betroffe-

nen zu erreichen. Einsatzstellenleiter

Johann Weiskopf dazu:

„Wichtig ist, dass die Umweltver-

schmutzung eingestellt wird und

nicht die Bestrafung der Verursa-

cher.“

Dies ist auch das Motto für die Arbeit

der weiteren aktiven Mitglieder der

Einsatzstelle Prägraten a. G.:

Rita Feldner, Othmar Steiner, Josef

Hatzer, Roland Berger und Matthias

Berger.

Beim alljährlichen Frühjahrsputz im

Timmelbach und anderen Bächen

im Gemeindegebiet wurden neben

Dosen, Flaschen und diversen

Plastikfolien auch schon Tierkadaver,

Staubsauger, Fahrräder, Autoteile

usw. gefunden.

Daher unser Appell an alle

Gemeindebewohner:

• Bitte

Abfälle

dort entsorgen, wo

entsprechende Einrichtungen vor-

handen sind, also nicht in Bächen

aber auch nicht auf Wald-, Feld-

und Wanderwegen sowie sonst wo

im Gelände.

Auch unsere Landesstraßen sind

nicht als Müllplatz vorgesehen.

Bei Nichtbeachtung sind laut

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz hohe

Strafen vorgesehen.

• An alle

Lagerfeuermacher

und

Scheibenschlager

:

Bitte hinterlasst die Feuerstel-

len ordentlich. Flaschen, Dosen

und sonstigen Müll bitte wieder

mitnehmen und ordnungsgemäß

entsorgen!

• Pilzschutzverordnung:

In Tirol dürfen pro Person und Tag

maximal 2 kg Pilze in der Zeitspan-

ne zwischen 7:00 Uhr und 19:00

Uhr gepflückt werden. Bitte haltet

euch daran und raubt unsere Wäl-

der nicht aus.

• Pflanzenschutz:

Es gibt immer noch gänzlich

geschützte Pflanzen in unserem

Einzugsbereich. Dazu zählen nicht

nur Edelweiß und Frauenschuh,

sondern beispielweise auch die

Edelraute, die Küchenschelle und

das Kohlrößchen. Wenn wir diese

Blumen in der Natur belassen,

können sich noch viele an ihrem

Anblick und ihrem Duft erfreuen!

Bericht Bergwacht Prägraten a.G.