Impressum: Gemeinde Prägraten a.G.,
St. Andrä 35a, 9974 Prägraten a.G.;
Fotos: S. Kröll, Archiv, Bergwacht
Prägraten a.G., Sauberes Tirol;
Druck: Oberdruck Digital Medienpro-
duktion GesmbH
Seite 4
Einsatzstelle Prägraten a.G.
Die Tiroler Bergwacht ist eine mittels
Landesgesetz eingerichtete Körper-
schaft des öffentlichen Rechts. Über
1300 Mitglieder unterstützen tirolweit
die Bezirksverwaltungsbehörden als
deren Hilfsorgane beim Vollzug von
Landesgesetzen, die zum Schutz
unserer Umwelt erlassen wurden:
• Tiroler Naturschutzgesetz mit den
dazugehörigen Verordnungen
• Tiroler Nationalparkgesetz
Hohe Tauern
• Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
• Landespolizeigesetz – Lärmschutz,
Schutz vor Gefährdung und Beläs-
tigung durch Tiere
• Tiroler Feldschutzgesetz
• Tiroler Campinggesetz
BergwächterInnen dürfen bei der
Überwachung dieser Landesgesetze
nicht nur Fahrzeuge und Personen
anhalten und zum Nachweis der
Identität auffordern, sondern auch
Gegenstände beschlagnahmen und
Abmahnungen aussprechen bzw. sind
in bestimmten Fällen sogar verpflich-
tet, Übertretungen bei der Bezirksver-
waltungsbehörde anzuzeigen.
Die Organe der Prägratner Berg-
wacht stellen aber Aufklärung und
Beratung in den Vordergrund ihrer
Tätigkeit und möchten mithelfen, den
Umwelt- und Naturschutzgedanken
allen Einheimischen und Gästen nä-
her zu bringen. Bei Beanstandungen
sind wir bestrebt, die Verursacher
auf die Einhaltung der Gesetze und
Verordnungen hinzuweisen und eine
gütliche Regelung mit den Betroffe-
nen zu erreichen. Einsatzstellenleiter
Johann Weiskopf dazu:
„Wichtig ist, dass die Umweltver-
schmutzung eingestellt wird und
nicht die Bestrafung der Verursa-
cher.“
Dies ist auch das Motto für die Arbeit
der weiteren aktiven Mitglieder der
Einsatzstelle Prägraten a. G.:
Rita Feldner, Othmar Steiner, Josef
Hatzer, Roland Berger und Matthias
Berger.
Beim alljährlichen Frühjahrsputz im
Timmelbach und anderen Bächen
im Gemeindegebiet wurden neben
Dosen, Flaschen und diversen
Plastikfolien auch schon Tierkadaver,
Staubsauger, Fahrräder, Autoteile
usw. gefunden.
Daher unser Appell an alle
Gemeindebewohner:
• Bitte
Abfälle
dort entsorgen, wo
entsprechende Einrichtungen vor-
handen sind, also nicht in Bächen
aber auch nicht auf Wald-, Feld-
und Wanderwegen sowie sonst wo
im Gelände.
Auch unsere Landesstraßen sind
nicht als Müllplatz vorgesehen.
Bei Nichtbeachtung sind laut
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz hohe
Strafen vorgesehen.
• An alle
Lagerfeuermacher
und
Scheibenschlager
:
Bitte hinterlasst die Feuerstel-
len ordentlich. Flaschen, Dosen
und sonstigen Müll bitte wieder
mitnehmen und ordnungsgemäß
entsorgen!
• Pilzschutzverordnung:
In Tirol dürfen pro Person und Tag
maximal 2 kg Pilze in der Zeitspan-
ne zwischen 7:00 Uhr und 19:00
Uhr gepflückt werden. Bitte haltet
euch daran und raubt unsere Wäl-
der nicht aus.
• Pflanzenschutz:
Es gibt immer noch gänzlich
geschützte Pflanzen in unserem
Einzugsbereich. Dazu zählen nicht
nur Edelweiß und Frauenschuh,
sondern beispielweise auch die
Edelraute, die Küchenschelle und
das Kohlrößchen. Wenn wir diese
Blumen in der Natur belassen,
können sich noch viele an ihrem
Anblick und ihrem Duft erfreuen!
Bericht Bergwacht Prägraten a.G.