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Energie

Energieausweis bei Neu-, Um- oder Zubau

und größeren Renovierung

Er gilt als Nachweis für die Einhal-

tung der im Baugesetz definierten

Grenzwerte für die Gesamtenergie-

effizienz.

Größere Renovierung bedeutet

in diesem Zusammenhang, dass

mehr als 25 % der Gebäudehülle

(Wände, Dach und Böden) saniert

werden.

Der Energieausweis ist eine Urkun-

de und zusammen mit den Plänen

Teil der Einreichunterlagen bei der

Baubehörde. Im Rahmen des Be-

willigungsverfahrens prüft die Ge-

meinde, ob die bau- und haustech-

nischen Anforderungen im Rahmen

des Energieausweises erfüllt sind

und erteilt daraufhin die Baugeneh-

migung. Dementsprechend sind die

Angaben im Energieausweis ver-

bindlich.

Ergeben sich während der Bauzeit

Änderungen gegenüber der Einrei-

chung, muss nach Baufertigstellung

im Rahmen der Endabnahme ein

überarbeiteter Energieausweis vor-

gelegt werden. Natürlich müssen

auch nach der Überarbeitung die

Anforderungen des Energieauswei-

ses erfüllt sein.

Der Energieausweis wird zudem

im Rahmen der Wohnbauförderung

zur Bemessung der gebäudebe-

zogenen Förderwürdigkeit und im

Weiteren zur Ermittlung der Förder-

höhe herangezogen.

Wann wird kein Energieausweis

benötigt

– Gebäude, die weniger als 50

m² Nettogrundfläche aufwei-

sen

– Gebäude, die religiösen Zwe-

cken dienen

– Gebäude, die nicht beheizt

oder gekühlt werden

– Wohngebäude, die nicht re-

gelmäßig beheizt werden

– temporäre Gebäude, die für

eine Dauer von höchstens

zwei Jahren errichtet werden

– Gebäude, deren Energiebe-

darf aus gebäudeeigener Ab-

wärme gewonnen wird

– Für denkmalgeschützte Ge-

bäude ist ein Energieausweis

zu erstellen, es müssen aller-

dings keine Grenzwerte

Wer erstellt den Energieausweis

Energieausweise dürfen in Tirol von

all jenen erstellt werden, die laut

Ziviltechnikergesetz oder Gewer-

beordnung dazu befugt sind. Das

sind in erster Linie ArchitektInnen,

BaumeisterInnen und technische

Büros. Eine Liste mit befugten Be-

rechnern finden Sie weiter unten.

Was kostet der Energieausweis

Die Kosten für den Energieaus-

weis hängen maßgeblich von der

Größe und Form des Gebäudes

ab. Stark gegliederte Baukörper

mit vielen Vor- und Rücksprüngen

sind aufwändiger zu erfassen als

einfach strukturierte Gebäude. Die

am Markt üblichen Preise für den

Energieausweis eines Einfamili-

enhauses (Neubau) liegen derzeit

zwischen 400 und 500 Euro.

Die Kosten für den Energieausweis

amortisieren sich allerdings inner-

halb kurzer Zeit, wenn im Zuge der

Berechnung eine energietechni-

sche Optimierung des Gebäudes

erfolgt. Die Reduzierung des Ener-

giebedarfs bedeutet in Folge gerin-

gere Heizkosten für die gesamte

Lebensdauer des Gebäudes.

Quelle: Energie Tirol

Für bewilligungspflichtige Neu, Zu- und Umbauten sowie für größere Renovierungen ist laut

Tiroler Bauordnung ein Energieausweis zu erstellen.