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Energie
Energieausweis bei Neu-, Um- oder Zubau
und größeren Renovierung
Er gilt als Nachweis für die Einhal-
tung der im Baugesetz definierten
Grenzwerte für die Gesamtenergie-
effizienz.
Größere Renovierung bedeutet
in diesem Zusammenhang, dass
mehr als 25 % der Gebäudehülle
(Wände, Dach und Böden) saniert
werden.
Der Energieausweis ist eine Urkun-
de und zusammen mit den Plänen
Teil der Einreichunterlagen bei der
Baubehörde. Im Rahmen des Be-
willigungsverfahrens prüft die Ge-
meinde, ob die bau- und haustech-
nischen Anforderungen im Rahmen
des Energieausweises erfüllt sind
und erteilt daraufhin die Baugeneh-
migung. Dementsprechend sind die
Angaben im Energieausweis ver-
bindlich.
Ergeben sich während der Bauzeit
Änderungen gegenüber der Einrei-
chung, muss nach Baufertigstellung
im Rahmen der Endabnahme ein
überarbeiteter Energieausweis vor-
gelegt werden. Natürlich müssen
auch nach der Überarbeitung die
Anforderungen des Energieauswei-
ses erfüllt sein.
Der Energieausweis wird zudem
im Rahmen der Wohnbauförderung
zur Bemessung der gebäudebe-
zogenen Förderwürdigkeit und im
Weiteren zur Ermittlung der Förder-
höhe herangezogen.
Wann wird kein Energieausweis
benötigt
–
– Gebäude, die weniger als 50
m² Nettogrundfläche aufwei-
sen
–
– Gebäude, die religiösen Zwe-
cken dienen
–
– Gebäude, die nicht beheizt
oder gekühlt werden
–
– Wohngebäude, die nicht re-
gelmäßig beheizt werden
–
– temporäre Gebäude, die für
eine Dauer von höchstens
zwei Jahren errichtet werden
–
– Gebäude, deren Energiebe-
darf aus gebäudeeigener Ab-
wärme gewonnen wird
–
– Für denkmalgeschützte Ge-
bäude ist ein Energieausweis
zu erstellen, es müssen aller-
dings keine Grenzwerte
Wer erstellt den Energieausweis
Energieausweise dürfen in Tirol von
all jenen erstellt werden, die laut
Ziviltechnikergesetz oder Gewer-
beordnung dazu befugt sind. Das
sind in erster Linie ArchitektInnen,
BaumeisterInnen und technische
Büros. Eine Liste mit befugten Be-
rechnern finden Sie weiter unten.
Was kostet der Energieausweis
Die Kosten für den Energieaus-
weis hängen maßgeblich von der
Größe und Form des Gebäudes
ab. Stark gegliederte Baukörper
mit vielen Vor- und Rücksprüngen
sind aufwändiger zu erfassen als
einfach strukturierte Gebäude. Die
am Markt üblichen Preise für den
Energieausweis eines Einfamili-
enhauses (Neubau) liegen derzeit
zwischen 400 und 500 Euro.
Die Kosten für den Energieausweis
amortisieren sich allerdings inner-
halb kurzer Zeit, wenn im Zuge der
Berechnung eine energietechni-
sche Optimierung des Gebäudes
erfolgt. Die Reduzierung des Ener-
giebedarfs bedeutet in Folge gerin-
gere Heizkosten für die gesamte
Lebensdauer des Gebäudes.
Quelle: Energie Tirol
Für bewilligungspflichtige Neu, Zu- und Umbauten sowie für größere Renovierungen ist laut
Tiroler Bauordnung ein Energieausweis zu erstellen.