Seite 36 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

36
Förderungen
Arbeitsmarktförderung 2015
Alle Neuerungen im Überblick
1. Verbesserte Rahmenrichtlinie
– Der Nutzerkreis „Arbeitneh-
merInnen“ wurde neu definiert
und ausgeweitet, z.B. auf Sai-
sonarbeitskräfte
– Die Überprüfung von Einkom-
mensgrenzen und Fördersätzen
erfolgt jährlich. Eine Erhöhung
ist damit (wenn erforderlich) je-
derzeit möglich.
– Die Kombination von Förderun-
gen ist ausdrücklich vorgesehen.
2. Standardprogramme
Bildungsgeld update
Einmalzuschuss von maximal 3.000
Euro zu Kosten für Schulungsmaß-
nahmen zur Aus- und Weiterbildung
bei anerkannten Bildungsträgern
(keine Schulen und universitären
Einrichtungen). Förderung von 30
Prozent der Kurskosten als Basis-
förderung und Bildungsbonus von
20 Prozent der Kurskosten bei po-
sitivem Abschluss für bestimmte
gesetzlich geregelte Ausbildungen.
Bildungsmaßnahmen, die mehr als
zwei Jahre dauern oder mehr als
3.000 Euro kosten, werden bei ei-
ner vorhergehenden unabhängigen
Bildungs- und Berufsberatung un-
terstützt.
Öffnung für Saisonarbeitskräfte
Ausbildungsbeihilfe
Einkommensabhängiger Zuschuss
zu den Lebenshaltungskosten als
Anreiz zur Teilnahme an beruflichen
Aus- und Weiterbildungsmaßnah-
men trotz reduziertem/niedrigem
Einkommen. Je nach vorheriger
Beschäftigungsdauer Kompensati-
on von 30 oder 35 Prozent des Ein-
kommensverlustes (max. 350 Euro
monatlich).
Monatliche Förderung für Wieder-
einsteigerInnen 150 Euro.
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlin-
ge
Einkommensabhängiger Zuschuss
zu den Lebenshaltungskosten als
Anreiz zur Lehr- und Fachkräf-
teausbildung. 100 Euro monatlich
während der gesamten Lehrzeit.
Begabtenförderung für Lehrlinge
Prämie für Lehrlinge ab dem 2. Lehr-
jahr für besondere schulische Leis-
tungen und Leistungsbeurteilung
durch den Lehrbetrieb. 100 Euro
Basisförderung für den schulischen
Erfolg und Zusatzförderungen für
positive Leistungsbeurteilung (50
oder 100 Euro); Lehrabschluss mit
Auszeichnung (70 Euro) und Golde-
nes Lehrlingsabzeichen beim Lehr-
lingswettbewerb (70 Euro).
somit maximal 340 Euro
3. Sonderprogramm Fach-
kräfteförderung
Zusatzförderung für Ausbildungen,
für die ein Fachkräftestipendium
des AMS gewährt wird, um den
Fachkräftebedarf in Mangelberufen
zu decken. 60-prozentige Förde-
rung der bezahlten Ausbildungskos-
ten (max. 4.800 Euro).
Verlängerung um ein Jahr (Kursbe-
ginn spätestens 31.12.2015)
Ab 1.1.2015: Online Bearbeitung
Die Bearbeitung der einzelnen Förderansuchen läuft künftig online über eine neue Daten-
bank – eine deutliche Vereinfachung für Kunden und MitarbeiterInnen!
Mit diesem „Bildungsscheck“ möch-
te die Gemeinde zur Weiterbildung
animieren.
Für Veranstaltungen im Bildungs-
haus Osttirol wird der Gutschein
(„Bildungsscheck“) von der Ge-
meinde Innervillgraten ausgestellt.
Workshops, Vorträge und Kurse die
gefördert werden, werden von der
Gemeinde Innervillgraten ausge-
schrieben und an „einen Haushalt“
gesandt.
Die jeweiligen Kurse werden auch
auf der Gemeinde-Homepage unter
www.innervillgraten.at bekannt ge-
geben.
Bildungs-
scheck
Für bestimmte Veranstaltun-
gen im Bildungshaus Lienz
erhalten die Gemeindebürge-
rinnen und Gemeindebürger
von Innervillgraten einen
Bildungsscheck.