Seite 3 - Oberlienzer Hoargascht Nr. 46

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Oberlienzer Hoargascht [
46]
Dezember 2014
Seite 3
Straße, Katastrophen-Schaden
Kochwald und alte Bundes­
straße im Bereich der Fa.
Micado
Austausch der Straßenlampen
im Bereich Vorstadtl und Lamb-
weg mit neuen LED-Leuchtmit-
teln (50 % Stromersparnis)
Aufstellen der alten Lampen
als Zwischenlösung in Glanz-
Außer­dorf
An der Ortseinfahrt Ost
(Bereich Bodner) wurde das
neue Leitsystem aufgestellt.
Nach den gewonnenen Erfahrungen
bezüglich Auswirkungen von Winter-
dienst, Frost usw. soll im Frühjahr die
endgültige Entscheidung über die Ma-
terialien, die für die Beschilderung ver-
wendet werden, getroffen werden. Die
Gemeinde freut sich auf Rückmeldun-
gen aus der Bevölkerung.
Die meisten Arbeiten wurden wieder
von den Bauhofarbeitern in Zusam-
menarbeit mit einheimischen Firmen
durchgeführt.
Abschließend möchte ich mich
persönlich bei den Gemeinderäten,
Gemeindeangestellten, Lehrpersonen
und Kindergartenpädagoginnen,
Vereinsfunktionären, Freiwilligen, bei
allen Vertretern von Ämtern und
Firmen und bei all jenen, denen ich
verabsäumt habe „Danke“ zu sagen, für
die gute und gedeihliche Zusammenar-
beit recht herzlich danken und allen ein
ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest
und für 2015 Glück, Gesundheit und
Zufriedenheit wünschen.
Bürgermeister Martin Huber
Das Amt der Tiroler Landesregie-
rung als Agrarbehörde I. Instanz hat
2010 mit Bescheid festgestellt, dass
es sich bei der Agrargemeinschaft
Oberlienz um eine atypische Ge-
meindegutsagrargemeinschaft han-
delt. Die von der AGM dagegen ein-
gebrachte Berufung wurde 2013 mit
Erkenntnis vom Landesagrarsenat als
unbegründet abgewiesen.
Daher findet die vom Tiroler
Landtag am 14. Mai 2014 und mit 1.
Juli 2014 in Kraft getretene Novellie-
rung des Tiroler Flurverfassungslan-
desgesetzes mit ihren Bestimmungen
Anwendung für die AGM Oberlienz.
Wesentlichstes Element der No­
velle ist die Bestellung eines
Substanz­verwalters durch den Ge-
meinderat. Er muss Mitglied des
Gemeinderates sein und wird für die
Dauer der Funktionsperiode dessel-
ben bestellt. Er darf nicht Obmann,
Obmann-Stellvertreter, Ausschuss-
mitglied oder Rechnungsprüfer der
AGM sein.
Da sich kein Mitglied des Ge­
meinderates bereit erklärt hat, diese
Funktion zu übernehmen, wurde ich
am 4. September 2014, wie im Gesetz
vorgesehen, als Bürgermeister zum
Substanzverwalter bestellt. Mein 1.
Stellvertreter ist Herwig Tschellnig,
2. Stellvertreter, Alois Gomig und
­Peter Gutternig fungieren als Rech-
nungsprüfer.
Am 28. Juli 2014 wurden vom
­Obmann bzw. Kassier der AGM
Oberlienz sämtliche Unterlagen
(rechtserhebliche Dokumente, Un-
terlagen über die Wirtschaftsfüh-
rung und Finanzgebarung sowie­
das vorhandene Guthaben am Giro-
konto) der Gemeinde übergeben.
Laut Auskunft der Abteilung
Agrar­gemeinschaften, beim Amt der
Tiroler Landesregierung, bleibt der
mit Bescheid vom 25. November
1975 erlassene Regulierungsplan
weiterhin in Kraft. Gem. § 87 Abs. 2
TFLG 1996 sind die einschlägigen
Bestimmungen dieses Gesetzes bzw.
der betreffenden Verordnung anzu-
wenden, wenn Bestimmungen des
Regulierungsplanes, der Satzung
oder des Wirtschaftsplanes im
Wider­spruch zu diesem Gesetz oder
einer Verordnung, die aufgrund die-
ses Gesetzes erlassen wurde, stehen.
Laut Erkenntnis des Verfassungs-
gerichtshofes vom 2. Oktober 2013
bestehen die Nutzungsrechte, welche
auf den konkreten Haus- und
Gutsbedarf beschränkt sind, aus-
schließlich im Bezug von Natural­
leistungen.
Zum Haus- und Gutsbedarf zählen
nur Nutzungen, die einen konkreten
Sachbedarf befriedigen und keinen
finanziellen Vorteil enthalten. Bei
prozent- bzw. anteilsmäßigen Festle-
gungen im Regulierungsplan ist von
der Höhe des Hiebsatzes zum Zeit-
punkt der Regulierung auszugehen.
Da die endgültige Klärung der Teil-
waldfrage derzeit noch beim Verwal-
tungsgerichtshof anhängig ist, muss
diese Entscheidung noch abgewartet
werden. Erst dann kann mit den Ver-
antwortlichen der GG-AG Oberlienz
die weitere Vorgangsweise festgelegt
werden.
Substanzverwalter
Bgm. Martin Huber
Substanzverwalter
der Gemeindeguts-
agrargemeinschaft
Oberlienz (GG-AG)