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FODN - 58/03/2014
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Gemeinderatssitzung
am 18. November 2014
Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(105 NEU) im Bereich der Teilfläche der Grundstücke
4085/3, 4086/1, 4088 KG Kals, im Bereich je zweier Teil-
flächen der Grundstücke 4099 und 4100, KG Kals von der-
zeit Freiland nach § 41 nach Wohngebiet nach § 38 Abs.
1 sowie im Bereich je einer Teilflächen der Grundstücke
4099 und 4100 von derzeit Freiland nach § 41 in künftig
Kenntlichmachung als künftige Verkehrsfläche nach § 53
Abs. 1 TROG 2011 (Bauplätze Lana) , 2. Auflageentwurf
vom Raumplaner Arch.Gemeinschaft Dipl.Ingre Griess-
mann-Scherzer-Mayr, Auflagebeschluss mit verkürzter
Auflagefrist.
Für das geplante Siedlungsgebiet wurde bereits das örtliche
Raumordnungskonzept geändert. Eine Änderung des Flächen-
widmungsplanes wurde in der Sitzung vom 21. Mai 2014 für
sieben Bauplätze der Agrargemeinschaft beschlossen und in
der Zeit vom 26.05.-24.06.2014 aufgelegt. Nun gibt es konkret
fünf Bewerber, weshalb auf Ansuchen der Agrargemeinschaft
Kals um eine Erweiterung des Planungsbereiches auf neun
Bauplätze gebeten wird.
Dazu wurde ein zweiter Auflageentwurf vom Raumplaner
Arch.Gemeinschaft Dipl.Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr
erstellt und ein Auflagebeschluss mit verkürzter Auflagefrist
von zwei Wochen beantragt. Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes
(109) im Bereich einer Teilfläche des Gst. .3837/1, KG Kals
am Großglockner (Simon Rogl/Hermann Steiner, Besitzer:
Rupert Oberlohr) von dzt. Freiland nach § 41 in künftig
landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40, Abs. 5, beide
TROG 2011.
Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit vier Wohn-
einheiten (Hauptwohnsitz u. drei Ferienwohnungen), der Bau-
platz dient als Ersatz für das Grundstück 3837/2 (Rupert Ober-
lohr/Hermann Steiner), KG Kals am Großglockner, welcher
die Hofstelle von Rogl Simon mehr beeinträchtigen könnte.
Dazu wurde ein Auflageentwurf vom Raumplaner Arch.Ge-
meinschaft Dipl.Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr erstellt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes wie an-
geführt.
110) im Bereich je einer Teilfläche der Gste. .4240 und 4241,
KG Kals (Gemeinde Kals/Holaus Christian) von dzt. Frei-
land nach § 41 in künftig Sonderfläche landwirtschaftliche
Garage nach § 47 (Zähler 2), TROG 2011, LGBl. 56/2011.
Geplant ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Garage.
Zwischen Gemeinde Kals am Großglockner und Christian
bzw. Alois Holaus wurde für die Aufweitung des Gemeinde-
weges ein flächengleicher Grundtausch von 201 m² vereinbart,
die zusätzlich benötigte Mehrfläche für den Bau der Garage
von Christian Holaus im Ausmaß von 10 m² wird käuflich er-
worben.
Beschlussfassung über Änderung und
Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan:
(79) im Bereich des Gst. 4407, KG Kals (Heizwerk, Köd-
nitz ) entsprechend dem Planentwurf der Arch. Gemein-
schaft Griessmann-Scherzer-Mayr.
Auf dem Grundstück wurde das Heizhaus für die Fernwärme-
anlage Kals errichtet. Im Zuge der Einmessung des Bestandes
zeigte sich, dass im Süden der erforderliche Grenzabstand von
3,0 m nicht eingehalten wird. Dies könnte mit einer Straßen-
fluchtlinie abgegrenzt und der erforderliche Abstand mit einer
Baufluchtlinie festgelegt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß § 66 Abs. 1
des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, die
Auflage eines Entwurfes über die Erlassung eines Bebauungs-
plan im Bereich des Grundstückes 4407 (Heizwerk Ködnitz)
KG Kals am Gr. entsprechend dem Planentwurf der Arch.Ge-
meinschaft Dipl.Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr durch vier
Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über Dienst-
barkeitszusicherungsvertrag Agrargemeinschaft
Lesacher-Alpe für Kraftwerk Lesachbach Oberstufe
Die Dienstbarkeit ist nötig, um die Energiefortleitung für die
Oberstufe Lesachbach im Gemeindeweg Elleparte zu ermög-
lichen. Dort liegt bereits die Druckrohrleitung für die Kals
Energie und ein Steuerungskabel.
Nun stellt die Agrargemeinschaft Lesach-Alpe das Ansuchen
um Verlegung und um grundbücherliche Sicherstellung dieses
Energiefortleitungskabels in den öffentlichen Weg Elleparte.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zusicherung zur
Dienstbarkeit wie angesucht.
Beratung und Beschlussfassung über Dienstbarkeits-
einräumung Uferweg Teischnitzbach und Dorferbach
Ausgehend von der Gemeindestraße Brücke Teischnitzach
bis zur Gp. 1275 Agrargemeinschaft Kals am Dorferbach
(Nähe Spielplatz)
Rogl Martin, vlg. Taurer, hat dem Antrag der Gemeinde Kals
am Großglockner um Einräumung einer Dienstbarkeit zuge-
stimmt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig diesen Dienstbar-
keitsvertrag für den Uferweg Teischnitzbach und Dorferbach
ausgehend von der Gemeindestraße Brücke Teischnitzbach bis
zur Gp. 1275 Agrargemeinschaft Kals am Dorferbach bis zur
Brücke.
Beratung und Beschlussfassung über Winterdienst
Gehsteige und Plätze
Auf die Suche nach einem Schneeräumer für die Gehsteige,
Friedhof und Plätze als Ersatz für Christian Holaus hat sich
AUS DEM GEMEINDERAT