Seite 6 - Gemeindezeitungen

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an das Gst 962 übertragen werden. Dieser Punkt wird als
Tagesordnungspunkt 9. aufgenommen.
Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an
der Flugplatz Lienz-Nikolsdorf GmbH und die Zahlung
des anteiligen Stammkapitals von € 2.700,00
Die Notwendigkeit der Beteiligung an der zu errichtenden
Gesellschaft betreffend den Flugplatz in Nikolsdorf wird erör-
tert. Zur Errichtung der Gesellschaft bedarf es eines Notariats-
aktes. Das einzubringende Kapital, das dem Betrieb, der
Erhaltung und einer Kapitalreserve dient, setzt sich aus der
Stammeinlage und einem Aufgeld zusammen.
Um die Gemeinderatsbeschlüsse vertraglich unkomplizierter
durchführen zu können, benötigen die Bürgermeister zur
Unterfertigung des Gesellschaftsvertrages eine Spezialvoll-
macht des Gemeindevorstandes.
Alle Gemeinden zusammen haben eine Sperrminorität, das
heißt, dass Gesellschafterbeschlüsse, wie im Notariatsakt
unter Punkt 8 Abs. 5 lit. a-j angeführt, ohne Zustimmung der
Gemeinden nicht beschlossen werden können. Damit die
Gemeinden einen einheitlichen Beschluss fas-
sen, erstellt man zusätzlich einen Stimmbin-
dungsvertrag.
Der Gemeinderat beschließt, den Notariatsakt,
den Stimmbindungsvertrag sowie die Voll-
machtserklärung aus- und durchzuführen
sowie die Stammeinlage in Höhe von € 945,00
und das Aufgeld von € 1.755,00, somit insge-
samt € 2.700,00, zu leisten und im Haushalt
nachträglich zu genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über die
Auftragsvergabe der Projektierung der
Dorferneuerung Thal
Der Konzeptvorschlag und der Kostenvoran-
schlag in Höhe von € 11.550,00 betreffend das
Projekt Dorferneuerung Thal werden erläutert,
wobei es hiefür eine Förderzusage des Landes
zu den Projektkosten gibt in Höhe von 65%,
das sind € 7.507,00, gibt. Das Fördergeld ist
bis 31.12.2016 abrufbereit. Die Abrechnung
erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Der Gemeinderat beschließt, die geschätzten
Kosten von € 11.550,00 im Haushalt vorzuse-
hen und zu genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über die
Zu- und Abschreibung der Trennflächen lt.
Planurkunde der Verm.-Kanzlei DI Neu-
mayr GZ 5416/2014
Um den Winterdienst im Bereich Sonnenhang
ordnungsgemäß durchführen zu könne wäre es
sinnvoll, eine Teilfläche des Gst 963 in das Gst
962 zu übertragen.
Der Gemeinderat beschließt, den dazu ausgearbeiteten Tei-
lungsvorschlag der Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr
grundbücherlich durchzuführen.
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12/2014
Fortsetzung von Seite 5
Sprechstunde beim Bürgermeister
Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10
Sprechstunden
Gemeindewaldaufseher
Montags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Tel.-Nr.: 8209 Durchwahl 23,
Mobiltel.: 0664/5318409
Sprechstunden der Pflegedienstleitung
des Sozial- und Gesundheitssprengels
Jede Woche von Montag bis Freitag
von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
im Sprengelbüro in Assling, Telefon: 04855/8133