Seite 14 - Gemeindezeitungen

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Keine oder falsche Abfalltrennung erhöht die Müllgebühr
„Schwarze Säcke mit Wegwerfwindeln oder
Fußbodenresten, Teppichrollen, Autobatterien,
alten Reifen, Schlachtabfälle etc.“, kamen bei
Entleerungen von containern für die
Verpackungssammlung zutage.
Wer glaubt, sich damit Müllgebühren zu
ersparen, unterliegt einem Irrtum.
Ist in den „Plastik-containern“ der Gewichts-
anteil der „nIcHTVERPAcKUnGEn“ höher
als 5 %, werden die container in Zukunft als
Restmüll entsorgt und verrechnet.
Wer seine Abfälle nicht richtig getrennt ent-
sorgt, verursacht sich und der Allgemeinheit zu-
sätzliche Kosten, die über die Abfallgebühren
wieder verrechnet werden. Damit kann sich in
Gemeinden mit schlechter Mülltrennung die
Müllgebühr verdoppeln, ja sogar verdreifachen.
Der Abfallwirtschaftsverband wird daher ver-
stärkt Kontrollen bei den Recyclinghöfen und
Sammelinseln durchführen. Zusätzlich werden
verschiedene Sammelinseln überwacht.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei
den Sammelinseln nur haushaltsübliche Mengen
an Verpackungen angeliefert werden dürfen.
Betriebe mit größeren Mengen an Verpackun-
gen sollten eine direkte Abholung beantragen
oder diese bei der Fa. Rossbacher direkt
anliefern (gratis)!
Weitere Informationen über Abfalltrennung und
-entsorgung erhalten Sie beim Gemeindeamt
oder über die Abfallberatung des AWVO, Tel.
04852/69090-13.
Ihr Umweltberater
Illegale Abfallsammlungen
In den letzten Monaten wurden in einigen
Gemeinden des Bezirkes Lienz per Flugzettel
Sammlungsaktionen ausländischer Staats-
bürger (z. B. „Ungarische Kleinmaschinen-
brigade“) angekündigt und zum Teil auch
durchgeführt, wobei im Flugblatt vermerkt
wird, dass „alles, was nicht gebraucht wird“,
von dieser Brigade übernommen wird.
Sammelaktionen der genannten Art sind ge-
setzwidrig und daher verwaltungsstrafrecht-
lich zu ahnden! neben den Sammlern
können auch die Liegenschaftseigentümer
verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden, wenn sie ihre Siedlungs-
abfälle nicht in die öffentliche Abfuhr einbrin-
gen bzw. gefährliche Abfälle einem nicht
berechtigten Sammler übergeben.
Schon mehrere Bezirkshauptmannschaften
stellten dazu fest, dass es sich bei derartigen
Sammelaktionen zweifelsfrei um Abfall-
sammelaktionen handelt. Dem steht nicht
entgegen, dass vermerkt wird: „Bitte keinen
Sperrmüll oder Abfall“, zumal sich die Samm-
lung ausdrücklich auf alles bezieht, „was
nicht gebraucht“ wird.
Entgegen der Meinung, dass durch solche
Sammlungen die Gemeinden Entsorgungs-
kosten sparen, ist eher das Gegenteil der Fall.
Oft werden Gegenstände, die für die Samm-
ler nicht von Wert sind, stehen gelassen oder
die gesammelten Stücke werden auf einem
Parkplatz oder Waldstück aussortiert und
nicht Brauchbares einfach liegengelassen.
nach Berichten aus verschiedenen Gemein-
den verschwinden dabei auch andere brauch-
bare Geräte wie Rasenmäher und ähnliches,
was im Garten und sonst wo frei herumsteht.
Sollten Sie daher solche Ankündigungen im
Briefkasten oder sonst von einem „Abholter-
min“ erfahren, so verwahren Sie die brauch-
baren Dinge besser in den Gerätehütten,
Gartenhäuschen, Garagen oder dort, wo
diese sonst sicher sind.
Weitere Informationen unter
www.awv-
osttirol.at
und Abfallberatertelefon 04852/
69090-13.
Umweltberater Gerhard Lusser