Seite 5 - Gemeindezeitungen

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August 2014
‘s Blatt‘l
Seite 5
Aus der Gemeindestube
Beschlüsse des Gemeinderates
Regionsmanagement
Osttirol
(RMO) - Verlängerung der Mitglied-
schaft:
Der Gemeinderat beschließt
die weitere Mitgliedschaft beim Ver-
ein Regionsmanagement Osttirol für
die EU-Förderperiode 2014 – 2020.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
ab 2014 € 1,75 je EW. Das RMO ist
mit seinen Beratungs- und Service-
leistungen für Planungsverbände,
Gemeinden und weitere Projektträ-
ger ein unverzichtbarer Baustein für
die kommunale und regionale Ent-
wicklung des Bezirkes geworden. So
wurden in der vergangenen Periode
(2007 - 2013) vom RMO 170 Projekte
im Bezirk begleitet.
Ersatz für Petra Brandstätter im
Gemeinderat:
Nachdem Hannes
Scheiterer im Gemeinderat von der
Ersatzbank nachgerückt ist, wird
auch im Überprüfungsausschuss
eine Nachbesetzung der freiwillig
aus dem Amt geschiedenen Gemein-
derätin notwendig. Der Gemeinderat
beschließt die Bestellung von GR
Anton Tabernig in den Überprüfungs-
ausschuss.
Örtliches Raumordnungskon-
zept (ÖRK):
Nach nunmehr 10jäh-
rigem Bestand des ÖRK wäre eigent-
lich eine Fortschreibung (d.h. Auf-
lage einer überarbeiteten Fassung)
gesetzlich vorgesehen. Der Raum-
planer der Gemeinde, Dr. Thomas
Kranebitter, hat eine Stellungnahme
erstellt, welche die Entwicklung in
der Gemeinde hinsichtlich Bauland-
bilanz und Bevölkerungsentwicklung
aufzeigt. Demnach bestehen noch
ausreichend Baulandreserven. Da-
her wird die Gemeinde um Befreiung
von der Verpflichtung zur Fortschrei-
bung des ÖRK ansuchen.
Nahversorgung:
Ende Juni 2015
wird das Wohn- und Geschäftsge-
bäude voraussichtlich fertig sein.
Wenn kein Pächter für das Ge-
schäftslokal gefunden wird, muss
die Gemeinde an andere Lösungen
zur Sicherung der Nahversorgung
denken. In zahlreichen Gemeinden
funktioniert die Nahversorgung be-
reits seit einigen Jahren über ein Ge-
nossenschaftsmodell oder auf Ver-
einsbasis. Vorerst sollte bei uns die
Gründung eines Vereines umgesetzt
werden. mögliche weitere Schritte:
• Exkursionen zu vergleichbaren
Modellen (Bauernmarkt, Tagesca-
fe, etc.)
• Kontaktaufnahme mit Lebensmit-
telkette bezügl. Beteiligung
• Kostenermittlung für Geschäfts-
einrichtung
• Informationsveranstaltung - event.
Gründungsversammlung (Genos-
senschaft oder Verein)
Die
Lichtplanung für die Straßen-
beleuchtung
wird der Firma Licht-
technik Robert Gratzel in 6020 In-
nsbruck zum Preis von € 2.596,80
inkl. 20 % MWSt. übergeben. Die
Gemeinde hat bereits im Jahre 2011
über ein Förderprojekt des Landes
einen Energie-Check zum Thema
Straßenbeleuchtung durchgeführt.
Die Umsetzung der vom Lichtplaner
vorgeschlagenen Maßnahmen ist
damals ausgeblieben. Die Dienst-
leistungsGmbH GemNova wird die
Ausschreibung - wie für zahlreiche
Gemeinden in Tirol - durchführen.
Leinenpflicht für Hunde wird
vorerst nicht verordnet:
Es wird
berichtet, dass es immer wieder Pro-
bleme mit wildernden Hunden gibt.
Vom Gemeinderat wird vereinbart,
die Bevölkerung, bzw. alle Hundehal-
ter auf diese Problematik aufmerk-
sam zu machen. Eine mögliche Kon-
sequenz wäre die Verordnung einer
Leinenpflicht wie bei einigen Nach-
bargemeinden.
Sitzung am 22.05.2014
Nahversorgung auf Vereinsbasis
(mögliche Vorgangsweise)
Der Verein organisiert eine Informationsveranstaltung bzw. Gründungsver-
sammlung. Es werden Bausteine z.B. á € 100,00 angeboten. Jeder Käufer
eines Bausteines wird automatisch Mitglied im Verein. Jedes Mitglied kann
Bausteine bis zu einer festgesetzten Obergrenze erwerben. Der Verein ar-
beitet auf gemeinnütziger Basis – ohne Gewinnabsicht. Das Geschäft sollte
sich jedoch selbst tragen. Ziel des Vereines wäre die längerfristige Sicher-
stellung der Nahversorgung.
4 Säulen der Finanzierung:
• Nahversorgungsförderung des Landes
• Förderung über eine Lebensmittelkette – Mitbeteiligung an Geschäfts-
einrichtung und Abrechnungssysteme (Kassa)
• Mitgliedsbeiträge – Finanzierung vom ersten Wareneinkauf
• Laufender Beitrag der Gemeinde zu den Mietkosten
Hunde an die Leine?
Im Gemeindeamt langen immer wieder Beschwerden wegen freilaufender
Hunde ein. Auf diesem Wege wird daher an alle Hundehalter appelliert, auf
ihre Vierbeiner gut aufzupassen.
Einige Beschwerden betreffen streunende Hunde, die einfach im ganzen
Dorf unterwegs sind und auch solche, die fallweise im Wald anzutreffen sind
und möglicherweise für gerissenes Wild verantwortlich sind. Zahlreiche Ge-
meinden haben eine Verordnung zum Leinenzwang für Hunde erlassen. An
und für sich sollte die Vernunft der Hundehalter vorherrschen, sodass nicht
für alle Möglichkeiten Gesetze und Verordnungen erlassen werden müs-
sen. Sollten jedoch weiterhin Beschwerden vorgebracht werden, müsste der
Gemeinderat auch bei uns eine Verordnung über Leinenzwang für Hunde
erlassen.
In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass der Hunde-
kot für die Landwirtschaft zunehmend zum Problem wird. Es ist erwiesen,
dass mit dem Hundekot Erreger ausgeschieden werden, die mit dem Futter
von den Rindern aufgenommen werden. Diese Erreger sind der Grund für
Krankheiten und vor allem Fehlgeburten bei Rindern. Deshalb werden die
Hundehalter ersucht, die Wiesen nicht zum Auslauf für ihre lieben Haus-
tiere zu nutzen. Auch dieses Problem war für zahlreiche Gemeinden mit ein
Grund, eine Leinenpflicht zu verordnen.