Seite 8 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Das Land Tirol wird auch für die kommende Heizperiode
(Winter 2014/15) die Brennmittelaktion durchführen und
entsprechende Heizkostenzuschüsse gewähren.
Im Rahmen der neuen Richtlinien wird an hilfsbedürftige
Tirolerinnen und Tiroler ein einmaliger Zuschuss zu den Heiz-
kosten gewährt.
Laut den Richtlinien werden Antrags- bzw. Zuschuss
berechtigte sein:
Pensionistinnen und Pensionisten, die zur ihrer Grundpension
die Ausgleichszulage/Ergänzungszulage beziehen.
Bezieher und Bezieherinnen von Notstandshilfe, Pensionsvor-
schuss und Übergangsgeld nach Altersteilzeit.
Bezieherinnen und Bezieher von Rehabilitationsgeld und Pfle-
gekarenzgeld.
Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen mit mindestens einem
im gemeinsamen Haushalt lebenden, unterhaltsberechtigten
Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem
im gemeinsamen Haushalt lebenden, unterhaltsberechtigten
Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Nicht Antrags- bzw. Zuschuss berechtigte sind:
Bezieher und Bezieherinnen von laufenden Grundsicherungs-
leistungen, die die Übernahme der Heizkosten als Grundsiche-
rungsleistung erhalten;
Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen.
Pensionistinnen und Pensionisten
mit Bezug der Ausgleich-
szulage, die bereits im vergangenen Jahr den Heizkostenzu-
schuss des Landes bezogen haben, werden auch heuer keinen
neuerlichen Antrag stellen müssen. Zur Überprüfung der
Anspruchsberechtigung brauchen diese nur mehr den Nach-
weis über das aktuelle Einkommen (Pensionszahlungsab-
schnitt) bei der Gemeinde vorlegen.
Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die
Gewährung eines Heizkostenzuschusses auch heuer wieder
unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der
Gemeinde anzusuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach
Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestäti-
gung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter.
Den Ansuchen sind folgende Unterlagen beizuschließen:
Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller
Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS,
TGKK, Unterhalt, Alimente), Nachweis über den Bezug der
Familienbeihilfe (bei Kindern), Haushaltsbestätigung (erfolgt
durch die Gemeinde auf dem Antragsformular)
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind
anzu-
rechnen
:
Eigen-, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Unfallren-
ten, Pensionen aus dem Ausland, Einkünfte aus selbständiger
und nicht selbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt), Leistungen aus
der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Lehrlingsent-
schädigungen, Studienbeihilfen, Stipendien, Einkommen aus
Vermietung und Verpachtung, Kinderbetreuungsgeld und
Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen
und -vorschüsse/Alimente, Nebenzulagen, Pflegekarenzgeld
und Rehabilitationsgeld.
Für die Antragstellung gelten folgende Netto–Einkom-
mensgrenzen:
€ 840,00
pro Monat für allein stehende Personen
€ 1.270,00
pro Monat Ehepaare/Lebensgemeinschaften
€ 200,00
pro Monat zusätzlich für jedes im gemeinsa
men Haushalt lebende, unterhaltsberechtigte Kind
mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
€ 460,00
pro Monat für die erste weitere erwachsene Person
im Haushalt.
€ 310,00
pro Monat für jede weitere erwachsene Person im
Haushalt.
Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonder-
zahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig
€ 200,- pro Haushalt.
Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hiefür hat am
1. Juli 2014 begonnen und endet am 30. November 2014.
Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die
Aktion Heizkostenzuschuss 2014/15 auch heuer wieder rasch
und problemlos abgewickelt werden kann.
Der Bürgermeister
Seite 8
09/2014
Aus dem Standesamt
Heizkostenzuschuss 2014/15
EHESCHLIESSUNGEN:
28.06.2014: STOCKER Florian mit ASCHBACHER Andrea,
Unterassling 60;
GEBURTEN:
14.06.2014: Annika, Tochter der AIGNER Theresia und des
LUKASSER Thomas, Oberassling 4a; 28.06.2014: Philipp,
Sohn der LUKASSER-WEITLANER Simone und des GAS-
SER Werner, Oberassling 44; 29.07.2014: Klara, Tochter der
RANEBURGER Melanie und des STOCKER Philipp, Ober-
assling 40;
TODESFÄLLE:
Franz UNTERWEGER, Dörfl 3, (Kuenzer-Vater) verstorben
in Lienz am 25.06.2014, 91 Jahre; AUER Anton, Burg 1, ver-
storben in Assling am 05.08.2014, 76 Jahre; Anna HOF-
MANN (Gottharder-Mame), Burg 25, verstorben in Lienz am
18.08.2014, 90 Jahre;
Zuwanderungen:
13
Abwanderungen:
13
Impressum:
Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling
Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling
Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling,
Druck: Druckerei A. Weger; Brixen/Südtirol
Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, vertreten durch
Schriftleiter Josef Wurzer,
Unterassling 55, 9911 Assling , E-Mail: achse@aon.at