Seite 5 - Gemeindezeitungen

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Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatsbeschlüsse
Gemeinderatssitzung
18.12.2012
Holzverkauf
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Verkauf von 3 fm Zirbe
und 2 fm Fichte aus demGemeinde-
wald an Ignaz Schmidhofer, Ebene
53b, 9932 Innervillgraten. Die Holz-
arbeiten sowie die Transportkosten
müssen vom Käufer selber bezahlt
und organisiert werden.
Verordnung Sonderzahlung
Das Land Tirol hat mit der Ände-
rung der Verordnung über die Ge-
währung der besonderen Zulage
zum Gehalt bzw. Monatsentgelt
und einer jährlichen Sonderzahlung
an Gemeindebedienstete das so
genannte Weihnachtsgeld von Al-
leinverdienern um € 21,- (d.s. rund
15%) und von Nichtalleinverdienern
um € 27,- (d.s. rund 37%) angeho-
ben. Die restlichen Sätze bleiben
gleich.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung der Verord-
nung über eine einmalige jährliche
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
an die Gemeindebediensteten.
Haushaltsplan 2013
Der
Gemeindekassenverwalter
FÜRHAPTER Oswald bringt dem
Gemeinderat gruppenweise, einzel-
ne Ansatzziffern des Haushaltpla-
nes zur Kenntnis.
Bgm. Lusser ist es trotz feststehen-
der höherer Ausgaben, Zinsbelas-
tungen und bereits festgesetzter
Vereinsförderungen gelungen einen
ausgeglichenen Haushaltsvoran-
schlag zu erstellen.
Der Gemeinderat setzt einstimmig
den vom Bürgermeister erstellten
Haushaltsplan für das Jahr 2013
wie folgt fest:
Ordentlicher Haushalt
Einnahmen
€ 1.877.000,--
Ausgaben
€ 1.877.000,--
Außerordentlicher Haushalt
Einnahmen
200.500,--
Ausgaben
200.500,--
Weiters beschließt der Gemein-
derat einstimmig, dass außer- und
überplanmäßige Ausgaben im
Haushaltsjahr 2013, die im Einzel-
fall den Betrag von € 4.000,-- über-
schreiten gemäß § 15 Abs. 1, Ziffer
7 der VRV, BGBl. Nr. 159/1983 im
einzelnen Fall schriftlich zu begrün-
den sind.
Weiters werden die mittelfristigen
Haushaltspläne für die Jahre 2014,
2015 und 2016, wie sie im Haus-
haltsplan 2013 angeführt sind,
ebenfalls einstimmig beschlossen.
Gemeinderatssitzung
05.02.2013
Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Für den Weitwander-Hochgebirgs-
weg „Osttirol 360“ (ca. 345 km und
25.000 Höhenmeter) ist die Errich-
tung einer alpinen Notunterkunft (2
Biwakschachteln) geplant. Voraus-
setzung dafür ist eine entsprechen-
de Widmung.
Der Gemeinderat beschließt mit 6
Stimmen gegen 1 Stimmen und 2
Stimmenenthaltungen die Umwid-
mung der entsprechendenTeilfläche
der Gp. 1546 KG Innervillgraten von
derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
2011 in künftig „Sonderfläche Alpine
Notunterkunft – 2 Biwakschachteln
(SAlNo)“ gem. § 43.1 TROG 2011
entsprechend dem Planentwurf.
Änderung des örtliches
Raumordnungskonzeptes
Um den (unaufhaltsamen) Struktur-
wandel im Hinblick auf Photovolta-
ik- und Solaranlagen vollziehen und
trotzdem die kulturelle Identität be-
wahren zu können, wurde eine Vor-
tragsreihe mit den Schwerpunkten
Alpine Kulturlandschaft, Architektur/
Gestaltung und Energie konzipiert.
In mehreren Workshops wurden
gemeinsam mit der Bevölkerung
die für Innervillgraten typischen
Besonderheiten herausgearbeitet.
Die Umsetzung soll nun in einer
entsprechenden Verordnung im
örtlichen Raumordnungskonzept si-
chergestellt werden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes im Be-
reich des § 8 des Verordnungstex-
tes.
Verzicht des Vorkaufsrechtes
Der Gemeinde Innervillgraten wur-
de mit Kaufvertrag vom 21.03.1986,
TZ.1791/81986, ein Wiederkaufs-
recht sowie ein Vorkaufsrecht an der
Liegenschaft EZ 367, Grundbuch
85205 eingeräumt. Dies betrifft das
Gebäude des verstorbenen Johann
Schett, wh. Lahnberg 37, 9932 In-
nervillgraten. Der Erbe Karl Schett,
Lahnberg 37a ersucht die Gemein-
de Innervillgraten um den Verzicht
des Vor- und Wiederkaufsrechtes
auf der besagten Liegenschaft.
Der Gemeinderat lehnt mit 7 Stim-
men gegen 2 Stimmen den Verzicht
des Vorkaufsrechtes an der Liegen-
schaft EZ 367, GB 85205 Innervill-
graten ab.