Seite 15 - Gemeindezeitungen

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rig gehalten und entspricht den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung.
Zu Beleg-Nr. 1032/13, Verrechnung von Schlachtabfällen: Hier hat die Gemeinde
die Kosten zu 100 % übernommen und empfiehlt der überprüfungsausschuss dem
Gemeinderat, eine Grundsatzdiskussion zu führen; soll zukünftig eine Kosten-
aufteilung erfolgen?
Beanstandungen wurden keine festgestellt. Alle Belege sind vorhanden und
ordnungsgemäß abgezeichnet und zugeordnet. Die kontrollierten Belege stimmen mit
dem Buchungsjournal überein. Eine Stichprobenprüfung wurde durchgeführt.
Die zweite Vorschreibung der Gemeindeabgaben (Kanal-, Wasser- und Müllgrund-
gebühr) erfolgte Mitte Oktober 2013. Ein Großteil der Abgaben (ca. 81 %) ist be-
reits eingegangen. Die noch offenen Forderungen wurden zeitgerecht mittels erster
Zahlungserinnerung zur Begleichung eingemahnt.
Eine überprüfung der Kommunalsteuereingänge ergab folgendes Ergebnis:
Bis auf einen Betrieb werden die Steuern regelmäßig (monatlich) eingezahlt! Die
Kommunalsteuer ist monatlich von den Betrieben – ohne Aufforderung der
Gemeinde – einzuzahlen!
Vom überprüfungsausschuss wurde festgestellt, dass eine Firma seit August 2013
monatlich nur noch eine geringe Kommunalsteuer entrichtet. Frage an den
Bürgermeister: Gibt es dazu nähere Informationen bzw. Gründe der Abmeldung der
Beschäftigten in Leisach?
Die überprüfung Schwimmbad Leisach – Badesaison 2013 ergab Folgendes:
Den Einnahmen von 14.384,19 € stehen Ausgaben von 36.102,17 € gegenüber, somit
ein Abgang in der Höhe von 21.717,98 €. Zum Vergleich, der Abgang betrug im Jahr
2012: 42.319,90 €, im Jahr 2011: 18.935,77 € und im Jahr 2010: 14.097,48 €.
Projektabrechnung – Sommerkindergarten 2013:
Den abgerechneten Einnahmen in der Höhe von 4.755 € stehen Ausgaben in der
Höhe von 8.080 € gegenüber. Im Budget 2013 wurde für den Sommerkindergarten
ein Betrag in der Höhe von 2.000 € (Familienförderung) veranschlagt, sodass noch
ein Betrag in der Höhe von 1.325 € als Abgang zu verbuchen war.
Zur Frage hinsichtlich der Kommunalsteuerreduktion der genannten Firma teilt der
Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass diese Firma ihren Standort von Leisach
nach Oberlienz verlegt hat. Die Geschäftsführung dieser Gesellschaft ist nach wie vor
in Leisach angesiedelt.
Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon ersucht um überprüfung dieses Vorganges und zwar
hinsichtlich der Rechtskonformität nach den anzuwendenden Vorschriften.
Festlegung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1. Jänner 2014:
Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, die Hebesätze, Gebühren
und Tarife ab 1. Jänner 2014 wie folgt neu festzulegen:
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AUS DEM GEMEINDERAT
Hebesätze,
Gebühren
und Tarife
Grundsteuer A
500 %
Grundsteuer B
500 %
Kommunalsteuer
3 %
Vergnügungssteuer lt. Vergnügungssteuersatzung vom 24. Feber 2000
Hundesteuer
45,00
für jeden weiteren Hund
45,00
Beitrag zu den Kosten der Verkehrserschließung gem. § 7 Abs. 3 Tir. VAAG
(das sind bei einem Erschließungskostenfaktor gem. § 1 der VO LGBl. 103/01 in der Höhe von € 74,13)
5 %
je Quadratmeter des Bauplatzanteiles
150 % von € 3,7065
5,560
und je Kubikmeter des Baumassenanteiles
70 % von € 3,7065
2,595