Seite 11 - Gemeindezeitungen

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Das Land Tirol wird auch für
die kommende Heizperiode
(Winter 2013/14) die Brenn-
mittelaktion
durchführen
und entsprechende Heizko-
stenzuschüsse gewähren.
Im Rahmen der neuen Richtli-
nien wird an hilfsbedürftige
Tirolerinnen und Tiroler ein
einmaliger Zuschuss zu den
Heizkosten gewährt.
Laut den Richtlinien werden Antrags- bzw. Zuschuss
berechtigt sein:
Pensionistinnen und Pensionisten die zur ihrer Grundpension
die Ausgleichszulage / Ergänzungszulage beziehen.
Bezieher und Bezieherinnen von Pensionsvorschuss bis zur
Höhe des geltenden Ausgleichszulagerichtsatzes.
Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen mit mindestens einem
im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten
Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem
im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten
Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Nicht Antrags- bzw. Zuschussberechtigt sind:
Bezieher und Bezieherinnen von laufenden Grundsicherungs-
leistungen, die die Übernahme der Heizkosten als Grundsiche-
rungsleistung erhalten; Bewohner und Bewohnerinnen von
Alten- und Pflegeheimen.
Pensionistinnen und Pensionisten
mit Bezug der Ausgleich-
zulage, die bereits im vergangenen Jahr den Heizkostenzu-
schuss des Landes bezogen haben, werden auch heuer keinen
neuerlichen Antrag stellen müssen. Zur Überprüfung der
Anspruchsberechtigung brauchen diese nur mehr den Nach-
weis über das aktuelle Einkommen (Pensionszahlungsab-
schnitt) bei der Gemeinde vorlegen.
Alle anderen Zuschuss berechtigten Personen haben um die
Gewährung eines Heizkostenzuschusses auch heuer wieder
unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der
Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach
Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestäti-
gung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter.
Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller
Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS,
TGKK, Unterhalt, Alimente)
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Kindern)
Haushaltsbestätigung (erfolgt durch die Gemeinde auf dem
Antragsformular)
Bei der
Ermittlung des monatlichen Einkommens
sind
anzurechnen
:

Eigen-, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen
Unfallrenten

Pensionen aus dem Ausland

Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit
(Lohn, Gehalt)

Leistungen der Arbeitslosen- und Krankenversicherung

Lehrlingsentschädigungen, Studienbeihilfen, Stipendien

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Kinderbetreuungsgeld und Zuschüsse zum Kinderbetreu-
ungsgeld

Unterhaltszahlungen und -vorschüsse/Alimente

Nebenzulagen
Für die Antragstellung gelten folgende Netto – Einkom-
mensgrenzen:

€ 830,00
pro Monat für allein stehende Personen

€ 1.250,00
pro Monat für Ehepaare und Lebensgemein-
schaften

€ 200,00
pro Monat zusätzlich für jedes im gemeinsamen
Haushalt lebende, unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch
auf Familienbeihilfe.

€ 420,00
pro Monat für die erste weitere erwachsene Per-
son im Haushalt.

€ 300,00
pro Monat für jede weitere erwachsene Person im
Haushalt.
Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der
Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig
200,— € pro Haushalt.
Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hiefür hat am
1. Juli begonnen und sie endet am 29. November 2013.
Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die
Aktion Heizkostenzuschuss 2013/2014 auch heuer wieder
rasch und problemlos abgewickelt werden kann.
Der Bürgermeister
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08/2013
Fortsetzung „Rechtlich gesehen...“
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“
wurde von der Euro-
päischen Union unter anderem als
Schutzmaßnahme
gegen
den Kinderhandel eingeführt. Alle detaillierten Informationen
zum Reisepass findet man auf der Website des Innenministeri-
ums
www.bmi.gv.at
.
Sollten diesbezüglich konkrete Fragen
auftauchen, stehen wir wie immer während der Amtszei-
ten gerne zur Verfügung.
Dr. Alban Ymeri
, Amtsleiter der Gemeinde Assling, Unter-
assling 28, 9911 Assling
Tel.: 04855/8209-12 oder 0664/1315454
E-Mail:
amtsleiter.assling@aon.at
Internet:
www.assling.at
Quellen:
www.bmi.gv.at; www.kommunalnet.at; einschlägi-
ge Gesetzestexte.
Heizkostenzuschuss des Landes für 2013/14