Seite 9 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Seite 9
02/2013
dungen, wonach Bürgermeister deswegen angezeigt
wurden. Datenschützer hatten auch im Radio kriti-
siert, dass derartige Gratulationen gegen den Daten-
schutz verstoßen würden.
„Man kann den Datenschutz auch übertreiben“, so
Mödlhammer. „Mit ganz wenigen Ausnahmen freuen
sich die Menschen darüber, wenn ihnen von Bürger-
meister/innen oder dem Gemeinderat zum Geburts-
tag, Hochzeitstag oder einem anderen Jubiläum
gratuliert wird.“ Hier werde mit Kanonen auf Spat-
zen geschossen, wenn man derartige Bräuche künftig
verhindern wolle.
„Nachdem die Länder diesen Bereich nicht alleine
regeln dürfen, fordere ich eine Änderung des Melde-
gesetzes auf Bundesebene ein, damit sich die
Gemeinden hier nicht im rechtsfreien Raum bewegen
müssen“, so Mödlhammer. „Das ist eine sehr einfa-
che Angelegenheit, die ich der Frau Innenministerin
auch schon persönlich und schriftlich dargelegt
habe
.“ Wenn es jemand ablehne, in der Gemein-
dezeitung als Jubilar/in aufzuscheinen, so könne
man dies sehr leicht über ein (dauerhaftes)
Widerspruchsrecht regeln“
.
„Wenn wir so weitermachen, dass Bürokraten auf
nicht greifbaren Ebenen jedes Fünkchen an Mensch-
lichkeit und persönlicher Wertschätzung ausradieren
wollen, dann darf sich niemand wundern, wenn das
zur Entfremdung der Menschen von der Politik bei-
trägt“. „Ich schlage vor, dass sich die Datenschützer
intensiver um die großen Datensammler wie Face-
book oder Google kümmern, anstatt uns in den
Gemeinden
mit
übertriebenen
Richtlinien
zu behelligen“, so der Gemeindebund-Chef.
Das Thema ist für sich sehr komplex und die ent-
sprechenden Gesetze zu umfangreich, sodass eine
gründliche Erörterung in diesem kurzen Bericht
nicht angestrebt wurde. Derzeit wird tatsächlich
an einer Novellierung des Meldegesetzes gearbei-
tet, wobei auch die Anpassung des Datenschutzge-
setzes kurz oder langfristig unvermeidlich
erscheint, vor allem in Hinblick auf die neusten
Entwicklungen in den neuen Massenmedien wie
Facebook oder Google.
Sollten diesbezüglich konkrete Fragen auftau-
chen, stehen wir wie immer während der Amtszei-
ten gerne zur Verfügung.
Dr. Alban Ymeri
, Amtsleiter der Gemeinde Assling,
Unterassling 28, 9911 Assling
Tel.: 04855/8209-12 oder 0664/1315454 E-Mail:
amtsleiter.assling@aon.at
Internet:
www.assling.at
Quellen: Presseaussendung des Österreichischen Gemein-
debundes vom 08. Oktober 2012; einschlägige Gesetzes-
texte.
Fortsetzung von Seite 8
Von der Tiroler Landesregierung wurde die Wahl zum Tiroler Landtag
ausgeschrieben. Die Tiroler Landtagswahlen finden am Sonntag, dem
28. April 2013 statt.
Aktives Wahlrecht:
Wahlberechtigt sind alle Österreichischen Staatsbürger, die am 28.
April 2013 das 16. Lebensjahr vollenden und die im bereits abgeschlos-
senen Wählerverzeichnis der Gemeinde Assling eingetragen sind.
Auflage des Wählerverzeichnisses:
Das Wählerverzeichnis für die Tiroler Landtagswahlen liegt in der Zeit
vom 25. Februar bis einschließlich 1. März 2013 zu öffentlichen Ein-
sichtnahme auf.
Insgesamt sind in der Gemeinde Assling 1529 Personen wahlberech-
tigt.
Wahlkartenwähler – Ausstellung von Wahlkarten
Wer am Wahltag nicht in dem für ihn zuständigen Wahllokal wählen
kann, weil er beruflich oder sonst wie verhindert ist, kann bereits jetzt,
spätestens aber bis zum 4. Tag vor dem Wahltag, das ist Mittwoch, der
24. April 2013 bei der Gemeinde die Ausstellung einer Wahlkarte
beantragen. Die Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können nur
schriftlich, im Wege elektronischer Datenübermittlung oder durch per-
sönliche Vorsprache gestellt werden.
Besondere Wahlbehörde
Wer am Wahltag wegen Bettlägerigkeit oder sonstigen Gebrechen kei-
ne Möglichkeit hat, das Wahllokal aufzusuchen, kann sich bis zum drit-
ten Tag vor der Wahl eine Wahlkarte besorgen. Diese wahlberechtigte
Personen werden am Wahltag in ihrer Wohnung von einer „besonderen
Wahlbehörde“ aufgesucht und können vor dieser ihre Stimme abgeben.
Weitere laufende Informationen auf www.assling.at
Amtliche Verlautbarung
Landtagswahl am 28. April 2013
Jalimo-Hospital – Projekt von Dr. Franz Krösslhuber
Für jegliche Unterstützung ist der Verein dankbar, damit im Sinne des
Initiators Dr. Franz Krösslhuber diese einmalige VISION WIRK-
LICHKEIT wird !
Spenden bitte an
Konto-Nr: 17.523
bei der
VOLKSBANK Ostti-
rol, BLZ 40730 – DANKE !
Wenn Sie Mitglied werden wollen, bzw. weitere Informationen und
Details erfahren wollen, bitte ein
Mail an
jalimo@gmx.net
bzw.
Tel: 0676 6781300! Danke
bereits jetzt für die Mithilfe bei der Ver-
wirklichung dieses OSTTIROLER PROJEKTS!
Impressum:
Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling
Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling
Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling,
Druck: Druckerei A. Weger; Brixen/Südtirol
Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, vertreten
durch Schriftleiter Josef Wurzer,
Unterassling 55, 9911 Assling , E-Mail: achse@aon.at