Seite 3 - Gemeindezeitungen

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Die Gemeinde Leisach sucht für die kom-
mende Badesaison und zwar für die Zeit von
ca. Mitte Juni bis Ende August eine
BADEAUFSICHT (m/w).
Anstellungvoraussetzungen: Mindestalter 18
Jahre, körperliche und geistige Eignung, sehr
gute Schwimm- und Erste-Hilfe-Kenntnisse!
Bewerbungen sind entweder schriftlich oder
persönlich unter Vorlage aller Vorausset-
zungsnachweise bis spätestens 30. April
2013 an die Gemeinde Leisach zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt Gemeindeamtsleiter
Alfons Monitzer unter Tel. 04852/62660-
12.
Der Bürgermeister: Dietmar Zant
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Änderungen im Bereich Arbeit und Soziales seit 1. Jänner 2013
• Geringfügigkeitsgrenze
Die neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt 386,80 Euro im Monat und
29,70 Euro für einen Arbeitstag. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung gering-
fügig Beschäftigte beträgt 54,59 Euro.
• Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage (= Sicherung eines Mindesteinkommens für Pensionsbezieherin-
nen/Pensionsbezieher) wurde folgendermaßen angehoben:
Für alleinstehende Pensionist/innen/alleinstehende Pensionisten: 837,63 Euro
(statt bisher 814,82 Euro)
Für Pensionist/innen/Pensionisten, die mit der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder der
eingetragenen Partnerin/dem eingetragenen Partner im gemeinsamen Haushalt leben:
1.255,89 Euro (statt bisher 1.221,68 Euro)
Für Pensionsberechtigte auf Witwenpension/Witwerpension oder Pension für hinter-
bliebene eingetragene Partnerinnen/Partner: 837,63 Euro (statt bisher 814,82 Euro)
Erhöhung pro Kind (nicht bei Witwenpension/Witwerpension oder Pension für
hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner): 129,24 Euro
(statt bisher 125,72 Euro)
Pensionsberechtigte auf Waisenpension:
Bis zum 24. Lebensjahr: 308,09 Euro (statt bisher 299,70 Euro)
Bis zum 24. Lebensjahr, falls beide Elternteile verstorben sind: 462,60 Euro
(statt bisher 450,00 Euro)
Nach dem 24. Lebensjahr: 547,47 Euro (statt bisher 532,56 Euro)
Nach dem 24. Lebensjahr, falls beide Elternteile verstorben sind: 837,63 Euro
(statt bisher 814,82 Euro)
• Wochengeld
Das Wochengeld für geringfügig beschäftigte Selbstversicherte wurde auf 8,45 Euro pro
Tag angehoben. Das Wochengeld für selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe
ausüben, und Bäuerinnen beträgt 27,73 Euro pro Tag.
• Freibetragsanhebung bei der Notstandshilfe
Grundsätzlich wird die Notstandshilfe nur dann gewährt, wenn eine Notlage vorliegt. Um
zu beurteilen, ob eine Notlage vorliegt, wird das Partnereinkommen herangezogen. Die
Notstandshilfe wird nach Abzug eines Freibetrages berechnet. Dieser Freibetrag wird ab
Juli 2013 von 529 Euro um 80 Euro auf 609 Euro angehoben.
Alfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t
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