Seite 13 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
§ 3
Strafbestimmungen
(1) Verstöße gegen § 1 Abs. 1 dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung
dar und werden gemäß § 8 Abs. 1 lit. d Landes-Polizeigesetz von der in § 23 Abs. 2
genannten Behörde mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro bestraft.
(2) Verstöße gegen § 2 dieser Verordnung stellen, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer
in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet und nicht bereits
aufgrund der StVO zu verfolgen ist, eine Verwaltungsübertretung dar und werden
gemäß § 18 Abs. 2 der TGO vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu 2.000
Euro bestraft.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Ver-
ordnung außer Kraft.
Weiters genehmigt der Gemeinderat die Anschaffung der erforderlichen Hinweistafeln
sowie der Hundekotbehälter samt den Hundekotsäckchen in der Höhe von gesamt rund
3.000 Euro inkl. MwSt.
Festlegung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 01.01.2013:
Die vom Gemeinderat festgelegten Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 01.01.2013
wurden bereits in der letzten Ausgabe veröffentlicht.
Änderung der Flächenwidmung im Bereich der Gp. 358/1,
KG Burgfrieden:
Der Bauausschussobmann berichtet dem Gemeinderat, dass die Dolomit Beton, Lie-
berbeton Ges.mbH sowie die BNW Osttiroler Transportbeton GmbH & co KG
bereits Ende letzten Jahres einen Umwidmungsantrag zur Errichtung einer Betriebs-
stätte im Bereich der „Dietrich-Schottergrube“ eingebracht haben. Bekanntlich möch-
ten diese Firmen an diesem Standort eine Betonmischanlage errichten bzw. die
bestehende Anlage adaptieren und wieder betreiben. Dazu wäre die bestehende
Sonderflächenwidmung von derzeit rund 1.700 m² auf rund 3.000 m² zu erweitern
und die Widmung auf „Sonderfläche, Betonmischanlage mit Nebenräumen“
festzulegen.
Nach einiger Debatte, in deren Verlauf auch auf die geforderten baulichen Maß-
nahmen zur besseren Verkehrseinbindung über die vorhandene schmale Draubrücke
hingewiesen wurde, beschließt der Gemeinderat, die Auflegung und Erlassung des
Entwurfes einer Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Umwidmung
im Bereich der Grundparzelle 358/1 (KG Burgfrieden) einer Teilfläche von 2.990 m²
von derzeit Sonderfläche „Abbaugebiet mit zugehöriger Werkstatt und Aufenthalts-
raum“ in künftig Sonderfläche „Betonmischanlage mit Nebenräumen (SBmN)“ nach
dem vom Gemeinderaumplaner, Dr. Thomas Kranebitter, ausgearbeiteten Ände-
rungsplan einhellig.
Die Kundmachung erfolgt frühestens nach Vorliegen des Finanzierungsplans für die
vom Straßenerhalter geforderten baulichen Maßnahmen auf der Drautalstraße, der
jedenfalls dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Der Beschluss über die Erlassung des Entwurfes über die Änderungen des Flächen-
widmungsplanes wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungsfrist von vier Wochen und der Stellungnahmefrist von einer Woche nach
Ablauf der Auflagefrist keine Stellungnahme von hierzu berechtigten Personen oder
Stellen abgegeben wird.