Seite 43 - Gemeindezeitungen

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Virgen
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Bürgerservice
I
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höhen der Bewilligung entsprechen. Mit
dem Aufsetzen der Dachkonstruktion
darf erst nach dem Vorliegen dieser Be-
stätigung, die dem Baubescheid als
Formblatt beiliegt, begonnen werden.
• Vor der Benützung des Baus hat der
Bauherr der Baubehörde die Vollen-
dung des Bauvorhabens zu melden,
wobei evtl. Unterlagen wie Kaminbe-
fund, Schlussvermessung, Bestätigun-
gen bei einer Blitzschutzanlage etc.
beizulegen sein können.
• In besonderen Fällen ist eine Kollau-
dierung zur Erlangung der Benüt-
zungsbewilligung erforderlich, was je-
doch aus dem Baubescheid hervorgeht.
• Der Eigentümer einer baulichen An-
lage ist dafür verantwortlich, dass diese
in einem solchen Zustand erhalten
wird, dass sie der Baubewilligung und
den Erfordernissen der Sicherheit
entspricht und das Orts-, Straßen-
und Landschaftsbild nicht erheblich
beeinträchtigt wird.
In den Genehmigungen der Baubehörde
sind die einzelnen Rechte und Pflichten
beschrieben. Vor allem die Bestätigun-
gen, die der Gemeinde vorzulegen sind –
Baubeginn, Bodenplatten-Bestätigung,
Bauhöhen-Bestätigung, Vollendungs-
meldung –, sind besonders wichtig und
es wird gebeten, sich rechtzeitig darum
zu kümmern.
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Lt. Tiroler Feuerpolizeiordnung hat der
Rauchfangkehrer alle fünf Jahre die reini-
gungspflichtigen Anlagen auf ihre Brand-
sicherheit zu überprüfen und allenfalls fest-
Brandschutz: Haupt-
überprüfung 2013
BAUPLATZ, WOHNUNG,
HAUS IN VIRGEN?
Die Gemeinde Virgen hilft bei der
Suche! – Auf der Virgen-Homepage
www.virgen.at
(suche „Gemeindebau-
plätze“, „Grundstücke“ oder „Wohnun-
gen“) kann eine Aufstellung abgerufen
werden, auch ist diese Aufstellung im
Gemeindeamt erhältlich.
Wohnungsmarkt,
Bauplätze
Immobilien bitte bei der Gemeinde
melden, damit sie in die Liste aufge-
nommen werden. Die Gemeinde ist
bemüht, Käufer wie Verkäufer bei
ihrer Suche zu unterstützen.