Seite 3 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
Der Bürgermeister informiert
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infostelle ist von 7.00 bis 15.00 Uhr ge-
öffnet. Es besteht auch die Möglichkeit,
im Vorfeld eine Wahlkarte zu beantragen
(Nähere Informationen dazu gibt es im
Gemeindeamt).
Nationalpark Hohe Tauern
– Indexanpassung
Die Fördermittel für den Nationalpark
Hohe Tauern von Bund und Land er-
fuhren seit der Gründung keine Anpas-
sung an einen Index. Seit Bestehen des
Nationalparks im Jahre 1991 ist z. B. der
Verbraucherpreisindex um mehr als
50 % angestiegen. Aus meiner Sicht ist
es legitim, über eine Anpassung oder
Teilanpassung der Nationalparkförde-
rungen an einen Index nachzudenken.
Diesen Wunsch habe ich persönlich und
schriftlich an den zuständigen politi-
schen Referenten in Tirol, Landesrat
Mag. Thomas Pupp, herangetragen. Der
Landesrat hat darauf verwiesen, dass es
für 2013 infolge der bereits erfolgten
Budgetbeschlüsse des Landes keine Ver-
besserung geben wird. Für das Budget-
jahr 2014 hat er zugesichert, sich dieser
Herausforderung anzunehmen. Ich ver-
trete die Auffassung, dass Menschen, die
in der Nationalparkregion leben und
wirtschaften, einen Ausgleich für die
laufenden Kostensteigerungen erhalten
sollten. Ihre Leistungen kommen ja auch
der Allgemeinheit zugute.
Nationalpark Hohe Tauern
– Grenzänderung
Die Grenzziehungsverordnung für den
Nationalpark Hohe Tauern in Tirol sieht
eine Überprüfung der Nationalpark-
grenzen alle zehn Jahre vor. Die zustän-
dige Abteilung des Landes hat alle
Nationalparkgemeinden angeschrieben,
allfällige Überlegungen diesbezüglich
kundzutun. Die Gemeinden Prägraten
und Virgen überlegen, einen Antrag für
eine Änderung der Nationalparkgrenzen
einzubringen. Die Frist dazu wurde bis
31. Mai 2013 vom Land verlängert.
Unser Nachdenken darüber hat einige
Umweltschutzorganisationen etc. auf
den Plan gerufen. Es wird so argumen-
tiert, als wäre es unzulässig und unan-
ständig, derartige Ansinnen überhaupt
zu artikulieren. Ich denke, die National-
parkgrenzen sind nicht von Gott, son-
zonengrenzen des Nationalparks Hohe
Tauern in der Gemeinde Uttendorf im
Bereich des Kitzsteinhorns wurden ge-
ändert.
Weshalb sollten Änderungen in Tirol
nicht möglich sein?
Regulierungsflut
Der Eindruck einer Überregulierung
und ungerechter Handhabung von Re-
gulierungen macht sich breit. Viele von
uns sind in Städten wie Brüssel, Amster-
dam, Rom, Bozen, Wien etc. oder in an-
deren herrlichen europäischen Urlaubs-
regionen unterwegs. Interessant ist es zu
beobachten, dass zum Beispiel in vielen
Gastronomiebetrieben in der Toskana
bei oft 50, 60, 70 und mehr Sitzplätzen
nur ein einziges schwer erreichbares WC
für Männer und Frauen gleichzeitig zur
Verfügung steht. Dasselbe lässt sich teil-
weise in der europäischen Hauptstadt
Brüssel beobachten. In Stadtlokalen von
Bozen mit sehr hoher Anzahl von Sitz-
plätzen stehen wenigstens jeweils ein ge-
trenntes WC für Männer und Frauen
zur Verfügung. Diese Beobachtung ist in
ganz Europa, u. a. auch in Wien, zu ma-
chen. Tirol ist anders. Viele Gastwirt-
schaften verfügen über sehr üppig, so-
wohl von der Anzahl als auch von der
Gestaltung, ausgestattete WC-Anlagen.
Die Gewerbeordnung, welche für ganz
Österreich gilt, sieht das vor. Im neuen
Gebäude der Sportunion am Fußball-
dern von Menschen festgelegt worden.
Ich habe auch gehört, dass Flächen
gegen den Willen von Grundeigen-
tümern einbezogen wurden. Also wird es
auch möglich sein, dass Menschen bei
Vorliegen von entsprechenden Argu-
menten Änderungen herbeiführen kön-
nen. Dass so etwas möglich ist, zeigt
Salzburg. Dort kam es mehrfach zu
Änderungen der Nationalparkgrenzen.
Siehe Landesgesetzblatt Salzburg (47.
Verordnung Jahrgang 2011), dort ange-
führte Änderungen:
Im Gemeindegebiet von Rauris sind Teile
von Kolm Saigurn in die Außenzone ein-
bezogen. Im Seidlwinkltal ist der Seidl-
winklweg bis zur Einmündung des Bern-
eckbaches und der Parkplatz „Fleckweide“
von der Außenzone ausgenommen. Im Ge-
meindegebiet Fusch an der Großglockner-
straße ist die Außenzone im Bereich der
Hirzbachalm südlich und südöstlich des
Grundstückes 545/2 KG Fusch erweitert.
Im Gemeindegebiet von Mittersill ist die
Kernzonengrenze anschließend an die
Hintersee Alm talauswärts bis zum Felber-
bach an das Ufer des Hintersees verlegt. In
der Marktgemeinde Rauris ist ein Teil des
Gebietes der Feldereralm aus der Kernzone
des Nationalparks Hohe Tauern ausge-
nommen und fällt in die Außenzone.
Die Außenzonengrenzen des Nationalparks
Hohe Tauern in der Gemeinde Uttendorf
im Bereich des Schwarzenkahrlbaches im
Stubachtal wurden geändert. Die Außen-
Die Forderung nach einer Indexanpassung der Nationalparkfördermittel ist legitim.