Seite 22 - Gemeindezeitungen

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I
Energiebewusste Gemeinde
Sanierungsoffensive der
Tiroler Wohnbauförderung
Mit der am 1. Jänner 2013 neu in Kraft
getretenen Förderung für Wohnhaussa-
nierungen hat das Land Tirol eine neue
Sanierungsoffensive gestartet. Ihr Haus
oder Ihre Wohnung zu sanieren zahlt
sich jetzt doppelt aus. Sie erhalten mehr
Wohnkomfort, mehr Lebensqualität
und niedrigere Heizkosten. Wer dabei
energiesparend und ökologisch saniert,
kann sich über höhere Zuschüsse und
Förderungen freuen.
Höhere Dämmstärken verursachen nur ge-
ringfügige Mehrkosten. Im Gegenzug
bringen sie dem Bauherrn dauerhaft hohe
Heizkosteneinsparungen. Wer also „rich-
tig“ saniert, wird doppelt belohnt: mit dem
Ökobonus sowie mit einer Reduktion der
Heizkosten. Darüber hinaus sollte nicht
vergessen werden, dass eine gute Wärme-
dämmung wesentlich zur Behaglichkeit
und zum Wohnkomfort beiträgt.
Im Rahmen der Sanierungsoffensive gibt
es für Förderungswerber sowohl Er-
leichterungen (keine Einkommens-
grenze) als auch erhöhte Förderungen
für energiesparende und umweltscho-
nende Maßnahmen (+ 5 % für energie-
sparende und umweltschonende Maß-
nahmen; + 10 % für die sogenannte
Ökobonus Förderung bei umfassenden
Sanierungen).
Interessantes
im Neubaubereich:
1. Für energiesparende und umwelt-
freundliche Maßnahmen wird über
ein Punktesystem berechnet ein
Bonus zusätzlich zur normalen För-
derung gewährt.
2. Für Kinder eines Förderungswerbers,
die bis zehn Jahre nach dem Datum
der Förderungszusicherung geboren
werden, wird nachträglich ein Zu-
schuss ausbezahlt.
3. Behindertengerechte Maßnahmen
werden mit 65 % der erforderlichen
Mehrkosten gefördert.
4. Für barrierefrei ausgestaltete Eigen-
heime, Reihenhäuser und Gebäude
mit bis zu drei Wohnungen wird ein
Zuschuss gewährt.
Auf der Gemeinde und beim Land Tirol
sind sowohl zur Sanierungsförderung als
auch für den Neubaubereich Broschüren
erhältlich (
http://www.tirol.gv.at/
themen/bauen-und-wohnen/wohn-
baufoerderung/
).
der vom derzeit geläufigen etwas ab-
weicht.
Bislang ist der Energieausweis z. B. für
Wohngebäude zweiseitig angelegt; auf
der Vorderseite steht die Energiekenn-
zahl Heizwärmebedarf (HWB) bezogen
auf ein Referenzklima im Mittelpunkt,
rückseitig wird im Wesentlichen der
Heizenergiebedarf (HEB) beschrieben.
Ein Energieausweis ist ein Berech-
nungsmodell, das keine Aussage über das
Nutzerverhalten der Bewohner und die
Bauausführung trifft und daher von den
tatsächlichen Heizungsverbräuchen
mehr oder weniger abweicht.
Der neue Energieausweis wird wiederum
zweiseitig sein, wobei auf der Vorderseite
die Werte nicht mehr auf ein Referenz-
klima bezogen sind sondern auf das Stand-
ortklima, rückseitig stehen ergänzende
Angaben wie der Heizenergiebedarf.
1. Der Heizwärmebedarf (HWBSK) be-
schreibt jene Wärmemenge, welche den
Räumen rechnerisch zur Beheizung zu-
geführt werden muss, um sie auf einer
Rauminnentemperatur von 20 Grad
Celsius zu halten (SK = geltend für die
Gemeinde und die Meereshöhe des Bau-
platzes – Standortklima)
2. Der Primärenergiebedarf (PEBSK)
sagt aus, womit geheizt wird und wie
ressourcenschonend die Energie ge-
wonnen wurde. Er schließt die gesamte
Energie für den Bedarf (erneuerbar und
nicht erneuerbar) im Gebäude inklusive
aller Vorketten wie die Gewinnung,
Speicherung, Umwandlung und Vertei-
lung des Energieträgers mit ein.
3. Der Faktor CO
2
SK beschreibt die
Kohlendioxidemissionen, die sämtliche
CO
2
-Emissionen anhand des Energie-
verbrauchs für Heizung, Warmwasser,
Beleuchtung, Lüftung und Kühlung –
einschließlich Vorleistungen wie Trans-
port und Erzeugung sowie aller Ver-
luste – angeben.
4. Der neu geschaffene Gesamtenergie-
effizienzfaktor (fGEE) berücksichtigt
den Aspekt der Energieeinsparung be-
züglich Dämmung, Heiz- und Heiztech-
niksystem und ist der Quotient aus dem
Endenergiebedarf (unter Berücksichti-
gung der Verluste der Heiztechnik und
des Haushaltsstrombedarfes) und einem
Referenzhaus. Beim fGEE, der die Rela-
tion zwischen dem aktuellen Endener-
giebedarf und dem eines 2007 am glei-
chen Standort gebauten Niedrigenergie-
hauses (HWB < ca. 40 kWh/m2*a) an-
gibt, sollte die Zahl idealerweise unter
demWert eins liegen: zB fGEE = 0,5 be-
deutet, dass das Gebäude 50 % besser als
ein Neubauhaus mit den Anforderungen
aus dem Jahr 2007 errichtet werden soll.
Zuschüsse
Wohnbausanierung
… zur thermischen
Sanierung im privaten
Wohnbau als befristete
Förderungsaktion des
Bundes im Rahmen
der Sanierungsoffensive.
Gefördert werden thermische Sanierun-
gen im
privaten Wohnbau
für Ge-
bäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum
der Baubewilligung). Förderungsfähig
sind die Dämmung von Außenwänden
und Geschoßdecken, die Erneuerung
von Fenstern und Außentüren sowie die
Umstellung von Wärmeerzeugungs-
systemen auf erneuerbare Energieträger.
Der Sanierungsscheck richtet sich an
(Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte
oder Mieter/innen eines Ein- oder Zwei-
familienhauses bzw. an Wohnungseigen-
tümer/innen und Mieter/innen von Woh-
nungen im mehrgeschoßigen Wohnbau.
Die Förderung beträgt bis zu 20 % der
förderungsfähigen Kosten bzw. maximal
5.000 € für die thermische Sanierung
und maximal 2.000 € für die Umstel-
lung des Wärmeerzeugungssystems. Bei
Verwendung von Dämmstoffen aus
nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit
Umweltzeichen oder von Holzfenstern
kann jeweils ein Zuschlag von 500 € in
Anspruch genommen werden.
Sanierungsscheck für
Private 2013