Seite 21 - Gemeindezeitungen

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Aktiv
Energiebewusste Gemeinde
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Bei Gebäuden unter Denkmalschutz bzw.
in Schutzzonen muss jedoch grundsätz-
lich ein Energieausweis vorgelegt werden.
Quellen: HR Arch.(r) Dipl.-Ing. Franz
Vogler, Fachbereichsleiter Baupolizei, Land
Tirol; www.energie-tirol.at
Energieausweis Neu.
gieausweis selbst einholen und die dafür
entstanden Kosten vom Verkäufer oder
Vermieter einfordern. Wurde ein Ener-
gieausweis vor dem Inkrafttreten dieses
Gesetzes erstellt, behält er bis zum Ab-
lauf der zehnjährigen Wirkungsdauer
seine Gültigkeit.
Ausnahmen
Im neuen Gesetz ist jetzt auch klar ge-
regelt, dass es für bestimmte Gebäude-
kategorien keine Vorlage- und Aushän-
digungspflicht eines Energieausweises
gibt. Dazu zählen u.a. Gebäude, die nur
frostfrei gehalten werden, abbruchreif
sind oder religiösen Zwecken dienen.
In den nächsten Monaten werden vor-
aussichtlich die neuen OIB- Richtlinien
2011 in die Tiroler Technischen Bau-
vorschriften aufgenommen. Damit geht
auch ein neuer Energieausweis einher,
Energieausweis Neu
Mit 1. Dezember 2012 ist das neue
Energie-Ausweisvorlage-Gesetz (EAVG)
in Kraft getreten. Makler, Vermieter und
Verkäufer von Gebäuden und Wohnun-
gen sind nun gesetzlich verpflichtet, bei
Immobilieninseraten in Zeitungen oder
elektronischen Medien bestimmte ener-
getische Kenndaten des jeweiligen Ob-
jektes, wie z. B. den spezifischen Heiz-
wärmebedarf (HWB), anzugeben. Diese
Angaben sollen potenziellen Käufern
oder Mietern Auskunft über den gesam-
ten Energiebedarf des Gebäudes geben.
Energieausweis-Pflicht
Der Verkäufer bzw. Vermieter muss „bis
spätestens zur Abgabe der Vertragserklä-
rung“ des Käufers oder Mieters einen
höchstens zehn Jahre alten Energieaus-
weis vorlegen und diesen innerhalb von
14 Tagen nach Vertragsabschluss aus-
händigen.
Erhält der Käufer oder Mieter nach Ver-
tragsabschluss trotz Aufforderung keinen
Energieausweis, kann er seinen An-
spruch auf Aushändigung entweder ge-
richtlich geltend machen oder den Ener-
Energieausweis-
vorlagegesetz (EAVG)
ben und haben dazu sechs neu Messge-
räte angekauft.
Mit diesen Geräten, die zwischen Steck-
dose und Kabelanschluss des Stromver-
brauchers geschalten sind, wird der Ver-
brauch an elektrischer Energie der
Haushaltsgeräte gemessen. Dadurch,
dass der kWh- Preis eingegeben werden
kann, lässt sich schnell und einfach beim
konkreten Haushaltsgerät erkennen,
wieviel Kilowattstunden und Euro ver-
braucht werden. Ein Teil der Geräte be-
rechnet dabei sofort die geschätzten Kos-
ten für ein Jahr, einen Monat oder für
eine Woche.
Parallel dazu gibt es in der Gemeinde-
homepage nützliche Internetseiten, um
Vergleiche mit aktuellen modernen
Haushaltgeräten anstellen zu können.
Wer Interesse hat, Messgeräte bei der
Gemeinde auszuleihen, kann sich beim
Enerigebeauftragten der Gemeinde
Albin Mariacher – Tel. 04874/5202-18,
mariacher@virgen.at – melden.