Seite 7 - Gemeindezeitungen

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FODN - 55/03/2013
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AUS DEM GEMEINDERAT
Elementarschadensereignisse „Rutschung
Zales“ und „Rutschung beim Haus Rogl Martin“:
Beschlussfassung über Leistungen der Gemeinde:
Beide sind sehr aufwändige Projekte und wurden wegen der
Dringlichkeit schon im Gemeindevorstand behandelt. Geologe
Riepler Franz war bzw. ist mit dem Ereignis Zales betraut.
Bei der Hangrutschung im Zales sind die Kosten noch nicht
bekannt und wird die Schadensbehebung dieser Tage fertig.
Es mussten weitere Wasserableitungen/Dränagen eingebaut
und sehr viel Material abtransportiert werden. Ein Antrag auf
Gewährung einer Beihilfe für Schäden am Gemeindevermö-
gen wurde an Agrar Lienz gestellt.
Bei der Hangsicherung hinter dem Haus von Rogl Martin be-
laufen sich die Gesamtkosten auf ca. EUR 75.000,-- (Anke-
rung in Straße, Gitter, Spritzbeton usw.). Ein Antrag auf Ge-
währung einer Beihilfe für private Elementarschäden wurde
gestellt bzw. wurde auch ein Antrag um Kleinmaßnahme bei
der WLV eingebracht.
Über eine Gemeindebeteiligung soll erst nach Vorliegen der
Gesamtkosten beschlossen werden.
Information
Großglockner Bergbahn- und Schilift GesmbH:
Beschlussfassung über Übernahme von Anteilen privater
Gesellschafter:
Thema ist die Umbenennung der Gesellschaft und Gegenstand
ist die Einbringung kommunaler Dienstleistungen aller Art so-
wie Übernahme der Gesellschafteranteile durch die Gemeinde.
Die Gemeinde hat bereits die Anteile von TVB und Raika
übernommen und sollen nun auch die Anteile der privaten Ge-
sellschafter übernommen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anteile der pri-
vaten Gesellschafter in voller Höhe abzulösen. Ein entspre-
chendes Angebot wird den Gesellschaftern unterbreitet. Bei
der nächsten Gesellschafterversammlung soll auch der Name
der Gesellschaft geändert und der Gesellschaftszweck ergänzt
werden. Der Gemeinderat wird dann den entsprechenden Be-
schluss über die neuen Gesellschafteranteile fassen.
Beschlussfassung über die Gewährung von
Baukostenzuschüssen:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig Baukostenzuschüsse
in einer Gesamthöhe von EUR 13.298,50 nach Vorschreibung
des Erschließungskostenbeitrages (Gesamtvorschreibung
EUR 25.591,18) an diverse Bauwerber zu gewähren (gewerbli-
che Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bisher).
Bericht des Überprüfungsausschusses über die
Kassaprüfung von Gemeinde und Gemeinde Kals
Immobilen KG am 9.9.2013:
Der Obmann des Überprüfungsausschusses Michael
Linder bringt den Bericht über die Kassenprüfung von
Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG vom
09.09.2013 dem Gemeinderat zur Kenntnis:
Gemeinde Kals am Großglockner:
Überprüfungszeit-
raum vom 01.04. bis 31.08.2013 von Beleg-Nr. 452/2013 bis
1268/2013
Gemeinde Kals Immobilien KG:
Überprüfungszeitraum
vom 01.04. bis 31.08.2013 von Beleg-Nr. 50/2013 bis 145/2013.
Es sind keine Mängel aufgefallen.
Winterdienst Gemeindestraßen:
Beratung und Beschlussfassung über Änderungen (War-
scher Christoph neu und Vertragsverlängerung Groder
Egon):
Eine Änderung ergibt sich in Unterpeischlach: den Winter-
dienst führt jetzt Christoph Warscher durch (über Maschinen-
ring).
Mit Groder Egon wird der Vertrag um weitere fünf Jahre ver-
längert (vom 1.11.2013 bis 31.10.2018). Gebietsmäßig ist Gra-
donna dazugekommen
Beschlussfassung über Änderung bei
Steuern, Gebühren, Abgaben:
Dazu werden die einzelnen Steuern und Gebühren vorgetra-
gen und Änderungen vorgeschlagen und wie folgt einstimmig
beschlossen:
• Wasserbenützungsgebühr
netto EUR 0,64 = brutto EUR
0,70 pro m3 Wasser – Erhöhung auf netto EUR 0,73 = brut-
to EUR 0,80 pro m3 Wasser – bzw. netto EUR 0,25 = brutto
EUR 0,28 – Erhöhung von netto EUR 0,27 = brutto EUR
0,30 pro Punkt; Zählermiete netto EUR 0,91 = brutto EUR
1,-- pro Monat (jeweils 10 % MWSt.)
• Kanalanschlussgebühr:
Anschlussgebühr für Schmutz-
wässer netto EUR 4,82 = brutto EUR 5,30 /m3 – Erhö-
hung auf netto EUR 4,91 = brutto EUR 5,40 /m3 (Min-
destkanalan-schlussgebühr ist EUR 5,33 pro m3 umbauten
Raum!) und für Niederschlagswässer von netto EUR 1,18/
m² = brutto EUR 1,30/m2 überbauter Fläche und befestigter
Fläche mit Abfluss in den Kanal sowie für mit Kanalan-
schluss versehene Camping-Stellplätze netto EUR 181,-- =
brutto EUR 200,-- pro Stellplatz (jeweils 10 % MWSt.)
Alle übrigen Steuern und Gebühren werden gleich gehal-
ten bzw. bereits im höchstmöglichen Ausmaß eingehoben –
Grundsteuer A u. B, Kommunalsteuer, Erschließungsbeitrag ...
• Kanalbenützungsgebühr
für Schmutzwässer netto EUR
2,18 = brutto EUR 2,40/m³ und für Niederschlagswässer
netto EUR 0,18 = brutto EUR 0,20/m² verbauter Fläche und
befestigter Fläche mit Abfluss in den Kanal. Zählermiete
wie bei Wasserbenützungsgebühr netto EUR 0,91 = brutto
EUR 1,- pro Monat (jeweils 10 % MWSt.)
• Wasseranschlussgebühr
netto EUR 1,82 = brutto EUR
2,00/m³ Baumasse sowie für mit Kanalanschluss versehene
Camping-Stellplätze netto EUR 90,91 = brutto EUR 100,--
pro Stellplatz (jeweils 10 % MWSt.)
• Diskussion: Wasser – Behälter in Oberpeischlach, sanie-
rungsbedürftig bzw. Neuerrichtung! teilweise zu wenig
Wasser in Unterpeischlach – wir bringen zu wenig Wasser
nach Oberpeischlach!