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FODN - 55/03/2013
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 3. Dezember 2013
Beschlussfassung über Änderungen des Flächen-
widmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
Im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3775 (Kleinlercher
Mario, Unterburg 8) von dzt. Freiland in künftig Wohn-
gebiet:
Kleinlercher plant einen weiteren Zubau beim Wohnhaus und
ist hierfür auch eine Grundstücksänderung erforderlich. Da-
mit ist für eine einheitliche Widmung auch eine Änderung des
FWP notwendig.
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des
Gst. 3775 von dzt. Freiland in künftig Wohngebiet und Aufle-
gung des Entwurfs vom 4.12.2013 bis einschließlich 2.1.2013
zur öffentlichen Einsichtnahme.
Im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3794 (Kunzer Hannes,
Großdorf 4) von dzt. Freiland in künftig gemischtes Wohn-
gebiet:
Herr Stephan Thielen aus Belgien hat das Gst. 3795 von Kun-
zer gekauft (Widmung mit GR-Beschluss vom 18.9.2012) und
errichtet darauf einen Gewerbebetrieb (Beherbergungsbe-
trieb). Nun hat sich herausgestellt, dass das Grundstück doch
zu knapp ist und wird noch eine Teilfläche aus dem Gst. 3794
erworben. Damit ist auch eine Änderung des FWP notwendig,
um eine einheitliche Widmung zu erhalten.
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des
Gst. 3794 von dzt. Freiland in künftig gemischtes Wohngebiet
und Auflegung des Entwurfs vom 4.12.2013 bis einschließlich
2.1.2013 zur öffentlichen Einsichtnahme.
Beschlussfassung über Änderung und Auflage eines
Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich der
Gst. 4410 u.einer Teilfläche des Gst. 3794 (Kunzer
Hannes, Großdorf 4):
Ein Bebauungsplan für das Gst. 3795 wurde bereits beschlos-
sen. Auf Grund des weiteren Grundkaufes aus der Gp.3794
und erforderlichen FWP-Änderung unter vorigem Punkt ist
auch der Bebauungsplan zu ändern.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den von der Arch.
Gemeinschaft Dipl.Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr ausge-
arbeiteten Entwurf für einen Bebauungsplan im Bereich der
Grundstücke 3794 und 3755 zu ändern und den Entwurf vom
04.12.2013 bis einschließlich 02.01.2013 zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Erschließung Bauplätze Uhlfeld:
Beschlussfassung über Abschluss einer privatrechtlichen
Vereinbarung mit Herrn Stefan Thielen über vorgezogene
Bezahlung des Erschließungsbeitrages und Gestaltung der
südöstlichen Grundgrenze:
Für die Erschließung der Bauplätze im Uhlfeld – Gste. 3794
und 3795, Käufer Stephan Thielen – wurde vom Raumpla-
ner eine privatrechtliche Vereinbarung über die vorgezogene
Bezahlung des Erschließungsbeitrages ausgearbeitet, da die
Aufschließung des neuen Baulandes mit Verbreiterung des
„Wurzweges“ bereits beträchtliche Kosten verursacht hat und
mit dem Neubau des Objekts erst im Frühjahr 2014 begonnen
wird. Weiter wird in dieser Vereinarung eine dreidimensionale
Gestaltung der südöstlichen Grundgrenze gefordert, um eine
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zu vermei-
den.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss dieser
privatrechtlichen Vereinbarung mit Herrn Stephan Thielen
über die vorgezogene Bezahlung des Erschließungsbeitrages
für den geplanten Beherbergungsbetrieb auf Basis des Ent-
wurfsprojektes.
Sportheim: Beschlussfassung über Erneuerung
bzw. Sanierung der Heizung:
Bei der letzten GR-Sitzung wurde der Gemeindevorstand be-
auftragt, notwendige Sanierungsarbeiten zu veranlassen und
berichtet der Bürgermeister, dass folgende Maßnahmen durch-
geführt wurden:
Einbau einer Pellets-Heizung, Erneuerung des Vollwärme-
schutzes an der Nordseite, Klimagerät für Raumentlüftung
sowie Isolierung Dachgeschossdecke mit Styropor u- Estrich.
Die Kosten belaufen sich gesamt auf ca. EUR 50.000,-, welche
im VA vorgesehen sind.
Der Gemeinderat genehmigt dies einstimmig.
Felbertauernstraße AG:
Beratung und Beschlussfassung über Kapitalerhöhung lt.
Beschluss der Hauptversammlung vom 17.09.2013 von 250
Stück Aktien (EUR 1.817,50) auf 735 (EUR 5.343,45 – Auf-
stockungsbetrag EUR 3.525,95):
Zur Finanzierung der anstehenden Baumaßnahmen in Folge
des Felssturzes am 14.05.2013 wurde in der außerordentlichen
Hauptversammlung der Felbertauernstraße-Aktiengesell-
schaft vom 17.09.2013 beschlossen, das Stammkapital der Ge-
sellschaft zunächst um EUR 10,000.001,32 zu erhöhen. Weiter
wurde beschlossen auch den übrigen Aktionären (Gemeinden)
die Möglichkeit zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung im
Ausmaß ihrer bisherigen Beteiligung zu gewähren.
Die Felbertauernstraße AG hat in ihrer Mitteilung an die Ge-
meinden den ausdrücklichen Wunsch geäußert, in Bezug auf
die hohen Reparaturkosten dem Angebot auf Kapitalerhö-
hung näher zu treten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgeschlagene
Aufstockung der Aktien der Gemeinde Kals am Großglockner
an der Felbertauernstraßen AG von derzeit 250 Stück (EUR
1.817,50) auf 735 Stück (EUR 5.343,45) ergibt einen Aufsto-
ckungsbetrag von EUR 3.525,95.